Onlineüberweisung oder Normal überweisen?

Mal ne kurze Frage.
Und zwar „habe“ ich Onlinbanking (welch Überraschung).
Habe jetzt ne Rechnung von nem „Inkasso“ Büro bekommen mit Überweisungsschein.
Im Brief seteht drin ich soll den Betrag X bis zum … mit dem Überweisungsschein (unter Verwendung des beigefügten Überweisungsformulares) überweisen.
Jetzt die Frage:
Macht es den ein Unterschied ob ich es Online mache oder den Schein einwerfe?
Normal nicht oder? Klar es sei den ich gebe eine Nr. falsch an…
Aber ansonsten sollte es ja nichts ausmachen…

Du kannst das auch Online machen. Das mach ich auch immer (bei normalen Rechnungen). Du solltest halt am Verwendungszweck nichts ändern (auch nicht hinzufügen), damit die das eindeutig zuordnen können

Hi,

für dich könnte es einen Unterschied machen, da einige Banken Geld für Belegüberweisungen verlangen.

cu Naseweis

Die Aussage soll wohl nur heißen, dass du nicht einfach unter Angabe irgendwelcher Angaben den Betrag überweist sondern die vorgedruckten Angaben auf dem Überweisungsträger benutzt. Ob online oder per Überweisungsträger macht keinen Unterschied.

hallo

wie du den betrag überweist ist egal nur wenn du onlinebanking hast kostet dich eine überweisung bei der bank mehr als übers internet und obendrein geht es schneller.

gruß corsalady

Klar wenn dann übernehme ich das 1zu1.

Überweisungen kosten mich nichts hab so ein „besonderen“ Tarif.

Wenn ich ein „Beleg“ bräuchte würde ich ein Screenshot machen das sollte ja reichen.

Moin,

was noch sein kann ist, dass Du die Bearbeitungszeit beim Zahlungsempfänger verlangsamst. Aber das soll nicht Dein Problem sein.

Es gibt die sog. „Beleglose Zahlungsüberweisung“ (BZÜ), erkennbar am Belegschlüssel „17“ in der Ecke unten rechts. Die besagt u.a. auch, dass sich im Verwendungszweck eine Nummer befindet, die nach Verfahren ISO 7064 prüfzifferngerecht sein muss. Wenn sie das ist und die Buchung als „17er“ beim Zahlungsempfänger ankommt, wird sie vermutlich automatisch verarbeitet, weil der die Zahlung anhand dieser Nummer eindeutig zuordnen kann.
Ist die Nummer nicht prüfzifferngerecht, darf sie nicht als „17“ weitergegeben werden (wird dann idR als „18“ gemacht), Deine Online-Überweisung wird voraussichtlich als „20er“ gebucht.
Damit landet diese Überweisung beim Zahlungsempfänger dann in einem Pool, in dem die Zahlung manuell überprüft werden muss (und das, obwohl die Nummer wohl prüfzifferngerecht ist).
Der ZE hat also mehr Arbeit, aber er kann nicht verlangen, dass Du die Überweisung beleghaft tätigst.

Liebe Grüße,
-Efchen