Onlinevertrag - Kündigungrücknahme widerrufen

Hallo zusammen,
Ich hatte einen Onlinevertrag für Downloads fristgerecht gekündigt (zum09.12.19)
Ich ließ mich überreden meine Kündigung zurück zunehmen, dies tat ich am 09.12.19.
Der Vertrag wurde dadurch verlängert, was ich vorher nicht wußte, das der Betrag in einem abgebucht wird. Auf meine Anfragen wurde nicht geantwortet.
Am 05.12. widersprach ich der Kündigungsrücknahme.
Ist diese jetzt gültig oder nicht?
Das Unternehmen fordert jetzt über ein Inkassounternehmen das Geld ein.
Mein Widerspruch vom 05.12. auf die Verlängerung sei nicht rechtens.
Bin für jede Hilfe dankbar.

Möchtest Du denn vielleicht verraten, wann Du der Vertragsverlängerung ab dem 9.12. zugestimmt hast und auf welchem Wege das passiert ist (also telefonisch, schriftlich, per E-Mail, Brieftaube)? Das hat nämlich alles durchaus Einfluß auf die Antwort.

Gruß
C.

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Hallo C.,
zunächst einmal vielen Dank für Deine Antwort.
Ich hatte der Kündigungsrücknahme am 05.12. zugestimmt.
Von da an hatte ich vergeblich versucht eine Antwort zu bekommen und dann am 09-12. widerrufen.
Grüße
Birgit

Hallo noch einmal,

im ursprünglichen Text stand, daß Du der Kündigungsrücknahme am 5.12. widersprochen hast. Nun fand als die Rücknahme der Kündigung am 5.12. statt und der Widerspruch der Rücknahme der Kündigung am 9.12. Richtig so?

Offen wäre dann noch die Frage, auf welchem Wege das alles passiert ist (also telefonisch, schriftlich, per E-Mail, Brieftaube)?

Gruß
C.

ja richtig, hatte mich vorher vertippt.
Alles war per Email.

Eine Kündigung kann man nicht so einfach zurücknehmen. Da muss der Empfänger schon auch mitspielen. Es kommt deshalb drauf an, was da GENAU passiert ist. Es kann ein neuer Vertrag sein, es kann aber auch eine Fortsetzung des alten Vertrags sein. Wie sieht das aus, was du da als Bestätigung bekommen hast?

Wegen

tippe ich auf einen neuen Vertrag mit neuer Laufzeit. Und das würde bedeuten, dass du eine Widerrufsfrist gehabt hättest. Die aber mittlerweile abgelaufen ist. Und ich befürchte, dass der Widerruf des Widerrufs nicht wirklich ein erkennbarer Widerruf des neuen Vertrags war.

Und dann ist da noch das Problem, dass du vermutlich den Dienst weiter benutzt hast.

Wo sitzt der Dienst eigentlich, in welchem Land?

Ok. Dann mal so nach der reinen Lehre: Du hast gekündigt und Dich bequatschen lassen. Vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, die wir nicht kennen, ist das, was Du als Rücknahme der Kündigung bezeichnest, nichts anderes als ein Angebot an den Vertragspartner, das Vertragsverhältnis zu den alten Vertragsbedingungen einvernehmlich fortzusetzen. Mit anderen Worten: der Vertrag besteht so fort wie er ursprünglich vereinbart wurde - also auch bzgl. der Kündigungsfristen. Ein Recht zum Widerruf gibt es insofern auch nicht.

Für den Fall, daß der Vorgang seitens des Anbieters entgegen der obigen Darstellung wie ein neuer Vertrag behandelt wurde (Indiz: Du hast eine E-Mail mit dem Inhalt bekommen, daß ein neuer Vertrag abgeschlossen wurde), dann könnte man der Ansicht sein, daß ein zweiwöchiges Widerrufsrecht besteht. Da aber in diesem (unwahrscheinlichen) Falle der Vertragsbeginn der 9.12. gewesen wäre, wäre Dein am 9.12. zu spät gekommen, da der Anbieter zu dem Zeitpunkt schon mit der Erbringung der Dienstleistung begonnen hat (vgl. § 356 Abs. 5 BGB). Zumindest gilt das für den Fall, daß der Kunde ausdrücklich zugestimmt hat, daß der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt und seine Kenntnis davon bestätigt hat, daß er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert.

Wie gesagt: für Details müßte man den E-Mail-Verkehr genau kennen, aber als Arbeitshypothese würde ich davon ausgehen, daß es sich um eine Fortsetzung des Vertrages zu den bisherigen Bedingungen handelt.

Gruß
C.

Ich hab mal die Vertragsbezeichnung vom 1. Vertrag und die Mail vom 05.12. bzgl. der Kündigungsrücknahme kopiert:

Ursprünglicher Vertrag:
Rechnungsposition:
UseNeXT Smart 5M -60%
7/9/2019 - 12/9/2019 (CET)
Bestellnummer: 35885039
Stückzahl: 1
Einzelpreis: 20,13 Euro

Vertragsverlängerung vom 05.12.:
wir freuen uns, dass wir Sie weiterhin für UseNeXT begeistern können.

Nach Beendigung Ihrer aktuellen Laufzeit am 09.12.2019 wird Ihr Vertrag mit der Kundennummer xx somit in das gewünschte Paket Usenext Smart+ -35% zum Gesamtpreis von 62.00€ für 12 Monate verlängert werden.
Sofern Sie das Folgepaket nicht kündigen und kein anderes UseNeXT-Paket wählen, erhalten Sie im Anschluss automatisch das Paket UseNeXT Smart+ zum Gesamtpreis von 95.35€ für 12 Monate.

Grüße
Birgit

Hallo,
das ist eine Kopie der Vertragsverlängerung:
wir freuen uns, dass wir Sie weiterhin für UseNeXT begeistern können.

Nach Beendigung Ihrer aktuellen Laufzeit am 09.12.2019 wird Ihr Vertrag mit der Kundennummer xx somit in das gewünschte Paket Usenext Smart+ -35% zum Gesamtpreis von 62.00€ für 12 Monate verlängert werden.
Sofern Sie das Folgepaket nicht kündigen und kein anderes UseNeXT-Paket wählen, erhalten Sie im Anschluss automatisch das Paket UseNeXT Smart+ zum Gesamtpreis von 95.35€ für 12 Monate.

Nein ich habe den Dienst nicht mehr genutzt, er wurde auch am 13.12. gesperrt.
Der Sitz der Firma ist in München
Grüße
Birgit

Hattest du vor der Kündigung auch das

gebucht?

Und was genau hast du denen dann als Widerruf geschrieben?

Hab versucht nochmal nachzuschauen, aber leider kann ich es nicht mehr korrekt nachvollziehen, ob es das gleiche Paket war, aber ich meine ja, nur eben nicht 35% weniger.
Ich hatte mehrmals um eine Antwort, wegen der Zahlungsmöglichkeiten gebeten, aber daraufhin nie eine Antwort bekommen.
Deshalb habe ich folgenden Mail am 09.12. geschickt:
Hiermit widerrufe ich meine Kündigungsrücknahme und den damit verbundenen Vertrag.

Um @C_Punkt aufzugreifen, der Start war gut; leicht abgewandelt:

Ok. Dann mal so nach der reinen Lehre: Du hast gekündigt und Dich bequatschen lassen. Vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, die wir nicht kennen, ist das, was Du als Rücknahme der Kündigung bezeichnest, nichts anderes als ein Angebot an den Vertragspartner, das Vertragsverhältnis zu den alten Vertragsbedingungen einvernehmlich fortzusetzen.
Mit anderen Worten: Es handelt sich auch bei dieser „Rücknahme“ schlicht um einen neuen Vertrag. Bei dem kann man jetzt ganz normal runterprüfen, ob es ein Widerrufsrecht gibt - wie bei jedem anderen Vertrag auch. Das ist nicht pauschal ausgeschlossen, nur weil es sich nicht mehr (oder nicht mehr unbedingt) um den eigentlichen Handyvertrag handelt.

Schöne Grüße

Wann das letzte mal?

zuletzt am 05.12.

Hallo,
danke für Deine Antwort. Also war mein Widerruf meiner Kündigungsrücknehmung rechtens? Ich denke, das es egal ist, aber es handelt sich nicht um einen Handyvertrag, sonder um eine Download Seite für Musik und Filme.(legal)
Liebe Grüße

Das ist eine weitverbreitete, aber so nicht haltbare Ansicht. Die Frage ist, was Du da runterlädst. Usenext ist kein Anbieter von Filmen und Musik, sondern bietet nur den Zugang zum Usenet an. Die Inhalte werden von anderen Nutzern bereitgestellt und was das dann ist, entscheiden diese selber. Und nun kannst mal selber überlegen, wie wahrscheinlich das ist, daß ein Nutzer über die Urheber- bzw. Verbreitungsrechte für einen Film verfügt, wenn es sich nicht gerade um einen im Urlaub selbst gedrehten Film handelt. Die Legalität von Inhalten wird übrigens auch von Usenext nicht überprüft, auch wenn sie rechtswidrige Inhalte löschen müssen, wenn sie davon Kenntnis erlangen. Aber wie sollen sie davon Kenntnis erlangen? Durch die Nutzer selber…?

Jedenfalls, oh Wunder, ist der Anteil von urheberrechtlich geschützten Filmen und Musikstücken im Usenet erstaunlich hoch.

Kurzfassung: nur, weil Du da einen Vertrag abschließt, heißt das nicht, daß das, was Du da runterlädst, legal ist.

Noch kürzer: Du zahlst für Bandbreite, nicht für Inhalte.

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