Op - Kostenvoranschlag für PZV vorher einreichen?

Hi!

Folgender Fall:

Jemand hat eine private Zusatzversicherung für Wahlarztbehandlung und Zweibettzimmer.

Nun steht eine OP an. Es handelt sich um eine medizinisch notwendige OP im Mund-Kiefer-Gesichts-Bereich (größere Op mit stationärem Aufenthalt), die auch einige Leistungen über die Versicherung abrechnen, die zwar medizinisch notwendig bzw. sinnvoll sind, aber eigentlich selbst bezahlt werden müssen (manche privaten Krankenversicherungen übernehmen diese Leistungen manchmal kulanzweise).

Dem Patienten wurde zunächst vom behandelnden Arzt (kein niedergelassener Arzt, sondern Arzt in dem KH, in dem die OP gemacht werden soll) gesagt, er solle erstmal keinen Kostenvoranschlag einreichen, da man besser „keine schlafenden Hunde wecken“ solle. Der Chefarzt dagegen meint, man müsse unbedingt einen Kostenvoranschlag schon vor der OP einreichen.

Was nun?

Normalerweise lässt man sich doch operieren und schickt die Rechnung des Chefarztes dann an die Versicherung.

Gibt es bestimmte Fälle, in denen man das anders macht? Was ist hier das korrekte Vorgehen bzw. das, mit dem man sich am wenigsten Ärger einhandelt?

(Könnte der Patient z.B. den Kostenvoranschlag einreichen, aber dem Versicherungs"experten" zusichern, dass er die medizinisch nicht zwingend notwendigen Leistungen selbst übernehmen wird?)

Vielen Dank und liebe Grüße,

Strawberry

Sorry, im obersten Absatz fehlt ein Teil vom Satz.

Eigentlich müsste es heißen:

„Es handelt sich um eine medizinisch notwendige OP im Mund-Kiefer-Gesichts-Bereich (größere Op mit stationärem Aufenthalt), die von der gesetzlichen Krankenkasse bereits bewilligt wurde.
Der Chefarzt möchte wohl auch einige Leistungen über die private Zusatzversicherung abrechnen, die zwar medizinisch notwendig bzw. sehr sinnvoll sind, meist aber von den Versicherungen nicht übernommen werden. Manche privaten KV. übernehmen manchmal kulanzweise einen Teil dieser Zusatzleistungen“.

Diese Zusatzleistungen würde der Patient auch gerne selber zahlen, wichtig wäre v.a., dass die restliche, medizinisch notwendige Behandlung übernommen wird.

Hi Strawberry,

genau dafür ist ein Kostenvoranschlag ja da, nämlich schon im Vorfeld abzuklären, was für Leistungen man bekommt.

Natürlich gehts auch ohne, dann ist man in der Regel aber sein Geld schon los und kann schauen, woher man es wieder bekommt.

Schlafende Hunde weckt man damit auch nicht, da solche Rechnungen immer speziell geprüft werden, denn sie sind von Natur aus schon ungewöhnlich.

Mein Tipp ist also, Kostenvoranschlag mit Zusage der GKV bei der Zusatzversicherung einreichen und abwarten welche Antwort kommt. Vielleicht werden auch noch weitere Unterlagen benötigt.

Wenn Du mit der Zusage bzw. Ablehnung nicht einverstanden bist kannst Du ja immer noch über das weitere Vorgehen entscheiden und das Kind (bzw. der Geldbeutel) ist noch nicht in den Brunnen gefallen.

Ciao Bernhard.

gemacht werden soll) gesagt, er solle erstmal keinen
Kostenvoranschlag einreichen, da man besser „keine schlafenden
Hunde wecken“ solle.

Dieser Rat ist mehr als fahrlässig. Es müssen keine „schlafenden Hunde geweckt“ werden, aber der Versicherte sollte vorher wissen, welche Kosten nicht übernommen werden. Der Arzt hat gut reden, er muß es ja hinterher nicht bezahlen.

Der Chefarzt dagegen meint, man müsse
unbedingt einen Kostenvoranschlag schon vor der OP einreichen.

Diesem rat würde ich mich anschließen.

Was nun?

Kontakt zur Versciherung aufnehmen und das dortige Procedere erfragen.

Normalerweise lässt man sich doch operieren und schickt die
Rechnung des Chefarztes dann an die Versicherung.

Im Zahnbereich kann das böse Folgen haben, weil die Herren mitunter eigenwillige Vorstellungen über die Gebührenordnung haben.

(Könnte der Patient z.B. den Kostenvoranschlag einreichen,
aber dem Versicherungs"experten" zusichern, dass er die
medizinisch nicht zwingend notwendigen Leistungen selbst
übernehmen wird?)

Das muß er gar nicht. Die Leistungsabteilung wird prüfen, welche von den berechneten Behandlungen versichert sind. Der Versicherte muß entscheiden, ob er vorher wissen will, was auf ihn zukommt oder ob er sich hinterher überraschen lassen will.