OP-Termin ankündigen

Liebe Experten!

Muss man als verbeamteter Lehrer zwingend den Arbeitgeber/Schulleiter über eine bevorstehende OP unterrichten?

Vorgeschichte dazu wäre, dass der Lehrer bei Krankheit ständig unter Druck gesetzt wird.Es ist dem Schulleiter bekannt, dass der Lehrer eine neue Hüfte benötigt. Die Hüfte muss ersetzt werden, der Termin hängt davon ab, wielange der Lehrer die Schmerzen noch aushält. Allerdings muss zuvor eine Metallentfernung vorgenommen werden, dann erst kann ca. drei Monate später die Hüfte ersetzt werden.

Da der Lehrer die Hüfte-OP bald lassen will, möchte er also auch alsbald das Metall entfernen lassen. Einen zeitigeren Termin als kurz nach den Osterferien konnte er nicht bekommen, will aber auch nicht bis zu den Sommerferien mit der Metallentfernung warten. Er möchte daher den Termin kurzfristig angeben, quasi als Akutsituation, weil er nicht bis zum OP-Termin ständig unter psychischem Druck stehen möchte.

Kann der Lehrer das so machen?
Kann der Schulleiter bei der Klinik in Erfahrung bringen, wann der Termin vereinbart wurde?

Danke und Gruß, Fo

falsches Brett
Hallo,

Beamte sind doch keine Arbeitnehmer.

Gruß
Otto

Hallo,

wenn ich das recht verstehe, dann hat der Lehrer bereits einen feststehenden Termin, informiert aber erst kurz davor die Schulleitung davon?

Das erinnert ein bisschen an den Spruch: Das kannste schon so machen, aber dann isses…

Man muss bei allen medizinischen Dingen zwar nicht viel sagen. Aber solange organisatorische Aspekte berührt sind, ist man schon in der Mitwirkungspflicht. Ich weiß jetzt nicht genau, ob man von einer Dienstpflichtverletzung sprechen kann. Aber dennoch sollten vorher absehbare Abwesenheiten frühzeitig mitgeteilt werden.

Viele Grüße
Ultra

PS: Es gibt hier kein Brett Beamtenrecht, daher würde ich dieses Brett als passend ansehen.

Liebe Experten!

Hallo,

Muss man als verbeamteter Lehrer zwingend den
Arbeitgeber/Schulleiter über eine bevorstehende OP
unterrichten?

Ja, sobald der termin bekannt ist (gilt zB auch für Reha). Das gehört zu den Treuepflichten des beamten, um seinem Dienstherrn eine rechtzeitige Abwesenheitsplanung zu ermöglichen.
Diese Pflicht besteht als „arbeitsvertragliche Nebepflicht“ durchaus auch für Arbeitnehmer.

Vorgeschichte dazu wäre, dass der Lehrer bei Krankheit ständig
unter Druck gesetzt wird.

Dann ist das Schweigen des Beamten ein absolut untaugliches Mittel.

Es ist dem Schulleiter bekannt, dass
der Lehrer eine neue Hüfte benötigt. Die Hüfte muss ersetzt
werden, der Termin hängt davon ab, wielange der Lehrer die
Schmerzen noch aushält. Allerdings muss zuvor eine
Metallentfernung vorgenommen werden, dann erst kann ca. drei
Monate später die Hüfte ersetzt werden.

Da der Lehrer die Hüfte-OP bald lassen will, möchte er also
auch alsbald das Metall entfernen lassen. Einen zeitigeren
Termin als kurz nach den Osterferien konnte er nicht bekommen,
will aber auch nicht bis zu den Sommerferien mit der
Metallentfernung warten. Er möchte daher den Termin
kurzfristig angeben, quasi als Akutsituation, weil er nicht
bis zum OP-Termin ständig unter psychischem Druck stehen
möchte.

Der Beamte sollte bei derartigen gesundheitlichen Problemen über einen Antrag auf Schwerbehinderung und ggfs. Gleichstellung nachdenken. Auch der PR sollte eigentlich Ansprechpartner sein, um den Lehrer ggfs. zu schützen.

Kann der Lehrer das so machen?

Nein

Kann der Schulleiter bei der Klinik in Erfahrung bringen, wann
der Termin vereinbart wurde?

Nein, aber der Schulleiter kann bei Zweifeln an der Rechtzeitigkeit der Meldung einen Nachweis verlangen

Danke und Gruß, Fo

&Tschüß
Wolfgang