Op wird nicht bezahlt

ich habe seit jahren eine reisekrankenversicherung bei der hanse merkur. jetzt bin ich im ausland an krebs erkrankt u. muss operiert werden.
die op wird hier in thailand ca. 8000 euro kosten lt. arzt.
nun versucht die hm mich dazu ueberreden, das ich doch nach deutschland zurueckkehren sollte, um die op zu machen lassen. sie wuerden auch den flug uebernehmen.
ich koennte mich bei der aok ja wieder anmelden.
nachdem ich die info habe, das ich einen tumor im darm habe u. jetzt versucht man sich mit solchen dubiosen vorschlaegen vor der bezahlung zu druecken, ist menschlich u. moralisch einfach unverschaemt.
erstens bin ich nicht in deutschland mehr gemeldet u. kann mich bei der aok nicht einfach anmelden.
dann schickt man mir erneut fragebogen zu in dem ich beantworten soll, wie lange ich noch zu bleiben gedenke. warum ich eigentlich im ausland bin. ich bin voellig fertig.
was soll ich tun.

Finde den Fehler!

So leid es mir für Dich persönlich auch tut. Aber nach allen Bedingungen von „Reisekrankenversicherungen“, die ich so kenne, decken die schlicht und ergreifend das Risiko eines dauerhaften Wegzugs nicht ab. Weiterhin decken sie auch im Rahmen einer versicherten Reise nur eine Akutversorgung vor Ort ab. D.h. alles was zwingend sofort vor Ort gemacht werden muss, ist abdeckt. Was aber auch zuhause (in Deutschland) nach Rückkehr von einer versicherten Reise möglich ist, wird nicht bezahlt, sondern ist dann ein Fall für die dort bestehende gesetzliche oder private Krankenversicherung.

Schau Dir doch nur mal die Kosten einer Reisekrankenversicherung im Unterschied zu den Kosten einer regulären Krankenversicherung an. Für die paar Euro kann man doch nicht ernsthaft rund ums Jahr die Leistungen einer regulären Krankenversicherung erwarten.

@Guenter_Czauderna hat hoffentlich einen Tipp fĂĽr Dich, wie Du wieder an eine deutsche Krankenversicherung kommst, die Dir jetzt weiterhelfen kann.

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Hallo,
ja, hat er - den 1. Wohnsitz wieder nach Deutschland verlegen und dann bei der letzten Krankenkassen die Mitgliedschaft beantragen - das kann aber nur dann funktionieren, wenn die letzte Kasse auch eine GKV-Kasse war, denn nur dann besteht der Leistungsanspruch ab dem 1. Tag der Mitgliedschaft und eine Versicherung darf wegen einer bereits bestehenden Erkrankung auch nicht abgelehnt werden, zumal die Kasse nicht danach fragen wird. Allerdings sollte das im Vorfeld der Rückkehr mit der letzten Kasse schon abgeklärt werden - dass das mit der Versicherung auch okay geht. Eine Antwort auf die evtl. Frage, wie lange ich zu bleiben denke, die hätte ich auch schon - „auf Dauer“.
Gruss
Czauderna

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Bitte spezifizieren. Die HM bietet auch Langzeitauslandskrankenversicherungen mit Laufzeiten bis 5 Jahre an. Da reicht dann auch der Wohnsitz in Deutschland zum Zeitpunkt des Antrags auf Versicherungsschutz. Also: was genau ist das fĂĽr eine Versicherung und welcher Tarif?

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