Hallo!
Bei uns hat sich folgende Situation ergeben. Unser Opa, der seit 50 Jahren in ein und derselben Wohnung gewohnt hat, ist vor 3 Monaten gestorben. In der Wohnung hat er in der Küche Linoleumbodenfliesen an die Wand geklebt, die Decken sämtlich mit Styropor verkleidet und darüber teilweise noch Holz angebracht sowie mehrere Wandbeläge mehrschichtig übertapeziert. Der ganze Schmand ist natürlich Jahrzehnte alt und besonders alles Geklebte war äußerst schwer zu entfernen. Zudem hat er eine ausgeprägte Sammelleidenschaft gehabt und in den letzten Jahren immer weniger auf Hygiene geachtet, sodass wir die Wohnung haben gänzlich entrümpeln lassen.
Im Mietvertrag ist nun von Schönheitsreparaturen die Rede. Wir haben also in Absprache mit der Vermieterin die drei Monatsmieten „Ablöse“ gezahlt, alles an Styropor entfernt, die Tapeten runtergeholt und das Linoleum von den Wänden gekratzt. So lautete ihr Anspruch. Nach zwei Monaten meldet sie sich nun wieder bei uns und stellt nun auch noch, neben den erheblichen Kosten, die wir sowieso schon hatten, die Forderung, dass die Decken neu verputzt werden, da der Putz durch das Entfernen der alten Styroporplatten teilweise mit runtergekommen ist, zudem will sie das, was nicht verputzt werden muss, noch auf unsere Kosten gestrichen haben.
Meine Frage nun: Sind diese zusätzlichen Reparaturen jetzt auch noch für uns verpflichtend? Uns erscheint es, als nähme die Vermieterin raffgierig alles mit, was sie bekommen könnte. Dabei hat unser Opa so lang dort gelebt, ihr auch Reparaturen kostenfrei im Haus durchgeführt und darüber hinaus können wir ja nichts dafür, was er da in der Wohnung angerichtet hat. Wir haben so geschuftet und das ist auch kostentechnisch kaum mehr tragbar!
Um eine Auskunft wären wir sehr froh!
Vielen Dank im Vorraus!