Opa verstorben - Wirklich ALLES renovieren?

Hallo!

Bei uns hat sich folgende Situation ergeben. Unser Opa, der seit 50 Jahren in ein und derselben Wohnung gewohnt hat, ist vor 3 Monaten gestorben. In der Wohnung hat er in der Küche Linoleumbodenfliesen an die Wand geklebt, die Decken sämtlich mit Styropor verkleidet und darüber teilweise noch Holz angebracht sowie mehrere Wandbeläge mehrschichtig übertapeziert. Der ganze Schmand ist natürlich Jahrzehnte alt und besonders alles Geklebte war äußerst schwer zu entfernen. Zudem hat er eine ausgeprägte Sammelleidenschaft gehabt und in den letzten Jahren immer weniger auf Hygiene geachtet, sodass wir die Wohnung haben gänzlich entrümpeln lassen.
Im Mietvertrag ist nun von Schönheitsreparaturen die Rede. Wir haben also in Absprache mit der Vermieterin die drei Monatsmieten „Ablöse“ gezahlt, alles an Styropor entfernt, die Tapeten runtergeholt und das Linoleum von den Wänden gekratzt. So lautete ihr Anspruch. Nach zwei Monaten meldet sie sich nun wieder bei uns und stellt nun auch noch, neben den erheblichen Kosten, die wir sowieso schon hatten, die Forderung, dass die Decken neu verputzt werden, da der Putz durch das Entfernen der alten Styroporplatten teilweise mit runtergekommen ist, zudem will sie das, was nicht verputzt werden muss, noch auf unsere Kosten gestrichen haben.
Meine Frage nun: Sind diese zusätzlichen Reparaturen jetzt auch noch für uns verpflichtend? Uns erscheint es, als nähme die Vermieterin raffgierig alles mit, was sie bekommen könnte. Dabei hat unser Opa so lang dort gelebt, ihr auch Reparaturen kostenfrei im Haus durchgeführt und darüber hinaus können wir ja nichts dafür, was er da in der Wohnung angerichtet hat. Wir haben so geschuftet und das ist auch kostentechnisch kaum mehr tragbar!

Um eine Auskunft wären wir sehr froh!

Vielen Dank im Vorraus!

In der Regel ist im Mietvertrag ziemlich genau beschrieben , was bei Rückgabe der Wohnung zu tun ist.Als Erben treten sie auch in die Pflichten des Opas ein .

Hallo Engelchen 222,

nach Durchsicht deiner Frage würde ich gerne wissen, wie hoch und zu welchem Zweck die ‚Ablöse‘ an die Vermieterin des Opa gezahlt wurde. Hast du im Gegenzug eine ggf. hinterlegte Mietsicherheit (Kaution) mit gesetzlicher Verzinsung von der Vermieterin ihres Großvaters zurück erhalten?
Bevor du auf weitere Forderungen der Vermieterin eingehst, lasse doch erst einmal feststellen, inwieweit
du deinen Verpflichtungen als Enkelin des Verstorbenen gegenüber der ehemaligen Vermieterin nicht schon längst nachgekommen bist.
Lasse dir von der Vermieterin einmal die Kaufbelege bzw. die Belege für die Ausführung der Arbeiten zeigen. Wofür wurde überhaupt die ‚Ablöse‘ bezahlt, wenn du die Wohnung deines Großvaters eh auf eigene Rechnung renoviert hast.
Überlege dir doch bitte auch, zu welchem Preis du dich auf das Ansinnen der besagten Vermieterin eingelassen hast.
Rechtsverbindliche Auskünfte in dieser Angelenheit erteilt dir auch ein Fachanwalt für Mietrecht (Rechtsschutzversicherung!) oder ein ortsansässiger Mieterverein (wenn keine Mitgliedschaft vorliegt, gegen Gebühr).

Viel Erfolg wünscht
bustobaer

Ganz klar JA natürlich!!! Nutzer fremden Eigentumes haben dieses pfleglich zu behandeln und die Erben eines Verstorbenen sich nicht nur am Erbe zu bereichern sondern alle seine offenen Verbindlichkeiten zu übernehmen, oder das Erbe auszuschlagen. Dann - nur dann geht die Vermieterin leer aus. Sie darf dann die Hinterlassenschaft verkaufen um daraus ihre Forderungen zu bedienen.

Hallo,

so pauschal kann man hier keine Aussage treffen. Bindend ist, was im Mietvertrag steht. Die Klausel mit den Schönheitsreparaturen ist in jedem Mietvertrag anders und teilweise sogar ungesetzlich.
Desweiteren kommt es darauf an, was im Vertrag bezüglich des Auszuges geregelt ist.
Was Ihr Opa in den Jahren seines Wohnens für die Vermieterin getan hat, spielt hierbei keine Rolle.

MfG P. Kunze

Hallo,

gibt es für die Reparaturen, die der Opa kostenfrei durchgeführt hat, irgendwelche Beweise?
Baumarktrechnungen etc.?
Dann würde ich damit zum Vermieter gehen und die Dinge auf den Tisch legen - quasi als Ausgleich für die jetzt angeblich noch anstehenden Reparaturen.

Ansonsten denke ich, dass zumindest für die Decke aufgekommen werden muss.
Der Putz ist ja durch euer Verschulden heruntergekommen - also müsstet ihr theoretisch auch dafür sorgen, dass wieder Putz an die Decke kommt.

Hallo,

die Vermieterin ist ja echt der Hammer. Wer hätte nach 50 Jahren noch nach halten sollen wer die Platten an die Decke gebracht hat. Also sollte die doch froh sein, dass Ihr die Platten entfernt habt. Aber leider ist der Erbberechtigte nun dafür verantwortlich die Decke vernünftig zu hinterlassen. Allerdings hätte die Vermieterin dem Erbberechtigten die Möglichkeit geben müssen diese Sachen selber zu richten. Sollte die Decke nun im Auftrag der Vermieterin durchgeführt worden sein und hat Sie Euch vorher nicht informiert, so müsst Ihr nichts bezahlen. Es sei denn Ihr habt bei der Wohnungsübergabe ein Protokoll oder so bekommen.
Ich hoffe ich konnte etwas weiter Helfen
Peter

Ihrer Schilderung nach haben Sie die ursprünglich gemeinsam getroffenen Verinbarungen zu Teilrenovierung erledigt und darüber hinausgehende Ansprüche wurden pauschl mit Geld abgegolten. Nach 50 Jahren bewohnen kann die Vermeiterin nicht mehr als das Vereinbarte erwarten. Die Gerichte erkennen nach so langen Mietverhältnissen darauf, dass die Vermieterin Ihrer eigenen Verpflichtung zur Schaffung zeigemäßer Wohnverhältnisse nicht nachgekommen ist und dafür in einem erheblichen Umfange Miete erhalten hat. Sollte Sie dennoch den Klageweg wählen, dürften kaum Aussichten auf Erfolg bestehen und die Kosten eines solchen Verfahrens an ihr überwiegend oder gar vollständig hängen bleiben, wenn die Klage überhauptzugelasen wird.

Hallo,
ich weiß aus eigener Erfahrung, dass es bei einem Erbfall immer Schwierigkeiten gibt. Leider geht es in vielen Fällen nicht ohne Anwalt. In Deinem Fall wirst Du wahrscheinlich auch einen Anwalt brauchen, der sich die ganze Angelegenheit anschauen muss.
Leider kann ich Dir hier nicht weiterhelfen.

Viel Erfolg und Gruß
Udo

Der/Die Erben müssen für alle Verpflichtungen einstehen, die entstanden sind, egal wie und wer „geschuftet“ hat, die Schäden zu beseitigen. Notfalls muss ein Sachverständiger feststellen, wer Recht hat. Der kostet Geld (Honorar, welches entsteht, wenn Sie sich nicht einigen und es zum Prozess kommen sollte !).
Sie müssen abwägen, was besser ist.
MfG aus dem Norden Niedersachsens
H.G.

Hallo,

Ich denke das dies alles schon viel zu weit geht.
Soweit ich informiert bin,müssen Sie nur die Wohnung leer räumen und bis zu diesem Zeitpunkt die Miete bezahlen.Das so eine Wohnung nach so vielen Jahren einmal eine gründliche Reparatur fördert ist klar,aber dafür hat die Vermieterin ja auch die ganzen Jahre die Miete kassiert.Sie sind nicht verpflichtet der schönen Dame die Wohnung voll zu erneuern.

Drohen Sie ihr einmal,dass Sie die ganze Sache einem Anwalt übergeben.Ich bin auch der Meinung das Sie keine 3 Monate Miete mehr zahlen müssen. Einem Verstorbenen kann man nichts mehr nehmen!!!Damit muss jeder Vermieter leben.

Ein Anwalt wird ihnen sagen,das Sie die ganzen Arbeiten gar nicht hätten machen müssen.Fordern Sie Geld zurück,dass geht wirklich viel zu weit.
Trauen Sie sich endlich gegen diese Person etwas zu sagen.

Viel Glück und Mut
monika61

Hallo Engelchen222,
als Erben, denke ich, müßt ihr die Renovierung wahrscheinlich übernehmen.
Nur wie weit die geht, ist wahrscheinlich im Mietvertrag nachzulesen. Nur von Mietrecht habe ich leider so gar keine Ahnung.
Es tut mir leid, daß ich keinen Ratschlag geben kann.
mfg
Lara50

Hallo,

mit den sogenannten „Schönheitsreparaturen“ ist das so eine Sache und bei einem 50 Jahre alten Mietvertrag weiß ich das nicht so genau, nur wie es heute ist. Wenn im Mietvertrag für „Schönheitsreparaturen“ feste Fristen festgelegt sind, z. Bsp. alle 3 Jahre dies oder jenes renovieren, gilt das heute nicht mehr. Ich rate dazu, sich an den örtlichen Mieterschutzverein zu wenden.
Gruß
chrissixyz

Ist denn keine Abnahme bei der Übergabe/Fertigstellung gemacht worden (wegen der Anmerkung, dass der Vermieter sich 2 Monate später meldete)?
Wenn die Vermieterin als Aulgleichzahlung mit den 3 Monatsmieten einverstanden war, verstehe ich nicht, was jetzt noch ist? Es ist nicht neu, dass sich bei Deckenplatten ein Teil der Decke lösen könnte (kann auch tapeziert werden). Beim Todesfall hat aus meiner Sicht ein Sonderkündigungsrecht bestanden. Es hätten sowieso keine 3 Monate eingehalten werden müssen.

Hallo!

Da ich keiner Rechtsexperter bin, kann ich deine Frage - leider - nicht beantworten.

Ich denke in diesem Fall sollt ihr euch zu einen Rechtsanwalt wenden, - der sich auf solchen Fälle spezialisiert ist.

Gruss Cili

hallo,
leider habt ihr den Schden durch den Abriss der platten gemacht, also müsst ihr auch neu verputzen.
ich hätte dir gern eine positive Antwort gegeben, aber ich sehe hier in diesem fall keine ANDERE Möglichkeit.
trotzdem wünsche ich dir alles Gute.
Gruss von der weissen Riesin.

Bei uns hat sich folgende Situation ergeben. Unser Opa, der
seit 50 Jahren in ein und derselben Wohnung gewohnt hat, ist
vor 3 Monaten gestorben. In der Wohnung hat er in der Küche
Linoleumbodenfliesen an die Wand geklebt, die Decken sämtlich
mit Styropor verkleidet und darüber teilweise noch Holz
angebracht sowie mehrere Wandbeläge mehrschichtig
übertapeziert. Der ganze Schmand ist natürlich Jahrzehnte alt
und besonders alles Geklebte war äußerst schwer zu entfernen.
Zudem hat er eine ausgeprägte Sammelleidenschaft gehabt und in
den letzten Jahren immer weniger auf Hygiene geachtet, sodass
wir die Wohnung haben gänzlich entrümpeln lassen.

Die Wohnung muss ja auch besenrein übergeben werden, d.h. komplett geräumt.

Im Mietvertrag ist nun von Schönheitsreparaturen die Rede.

Was steht denn da genau? Wenn dort die sog. starren Fristen hinterlegt sind, dann ist die gesamte Klausel ungültig.

Der Mieter muss dann überhaupt nicht renovieren.

Wenn dort jedoch z.B. nur steht, dass der Mieter die notwendigen Schönheitsreparaturen durchführen muss. Dann habt ihr schlechte Karten.

Wir
haben also in Absprache mit der Vermieterin die drei
Monatsmieten „Ablöse“ gezahlt, alles an Styropor entfernt, die
Tapeten runtergeholt und das Linoleum von den Wänden gekratzt.
So lautete ihr Anspruch.

Wofür war denn die „Ablösesumme“?

Nach zwei Monaten meldet sie sich nun
wieder bei uns und stellt nun auch noch, neben den erheblichen
Kosten, die wir sowieso schon hatten, die Forderung, dass die
Decken neu verputzt werden, da der Putz durch das Entfernen
der alten Styroporplatten teilweise mit runtergekommen ist,
zudem will sie das, was nicht verputzt werden muss, noch auf
unsere Kosten gestrichen haben.

Es kommt wirklich darauf an, was im Mietvertrag genannt ist!

Meine Frage nun: Sind diese zusätzlichen Reparaturen jetzt
auch noch für uns verpflichtend? Uns erscheint es, als nähme
die Vermieterin raffgierig alles mit, was sie bekommen könnte.
Dabei hat unser Opa so lang dort gelebt, ihr auch Reparaturen
kostenfrei im Haus durchgeführt und darüber hinaus können wir
ja nichts dafür, was er da in der Wohnung angerichtet hat.

Erben die das Erbe angenommen haben, haften natürlich auch für „Schulden“.

Gruß
K.