ich hätte noch eine Frage und hoffe diese passt in das Forum:
angenommen jemand hat sich einen neuen Opel für sagen wir mal 40.000€ gekauft - jetzt geht dann die Firma Opel insolvent und mit Opel nach und nach die ganzen Händler:
wer übernimmt die Grantieansprüche?
für die Besitzer dieser Autos bedeutet das dann auch eine Entwertung (es sei denn sie behalten das Ding 20-30 Jahre und es bekommt Seltenheitswert )- aber kann man diesen werteverfall geltend machen und wenn ja wo ?
Es gibt immer einen Rechtsnachfolger.
Sollten die Autos weniger wert sein, weil es die Fa. Opel nicht mehr gibt, hat man einfach Pech gehabt. Immer noch besser, als bei Opel und Zulieferern beschäftigt zu sein und arbeitslos zu werden.
Weil das nichts mit Opel zu tun hat. Irgendjemand ist der
Rechtsnachfolger, und sei es der Insolvenzverwalter.
a) Man kann einem nackten Mann nicht in die Tasche fassen. Wo nichts mehr ist, hat der Teufel sein Recht verloren. Nach der Insolvenz gibt es unter Umständen genau gar nichts mehr, auch keinen Rechtsnachfolger.
b) der Insolvenzverwalter verwaltet nur. Persönlich haftbar für irgendwelche Garantierechte ist er nicht.
Gruß
loderunner (ianal)