hallo,
hab mal ne frage und zwar brauche ich für das auto eine neue anhängerkupplung. ich habe auch welche gefunden die waren aber neuwertig, soviel wollte ich dann dafür nicht ausgeben. kann mir vielleicht hier jemand sagen wo ich auch gebrauchte her bekomme? (ebay und google habe ich schon gesucht)
danke für eure hilfe schonmal im vorraus,
freundliche grüße
Patrick
Hinweis
Hallo!
Denke daran, dass die Anhängezugvorrichtung abgenommen sowie in die Papiere eingetragen werden muss. Sonst hast du spätestens beim nächsten TÜV ein Problem.
Wenn es eine gebrauchte Kupplung ist, solltest Du unbedingt vorher beim TÜV oder ähnlichen Verein nachfragen,
ob das überhaupt möglich ist. Die stellen sich da meist sehr bockig.
Dann muss auf der Kupplung das Typenschild vorhanden sein, und eine Betriebserlaubnis braucht man auch noch dazu.
Grüße, Steffen!
Hallo!
Denke daran, dass die Anhängezugvorrichtung abgenommen sowie
in die Papiere eingetragen werden muss. Sonst hast du
spätestens beim nächsten TÜV ein Problem.
Wenn es eine gebrauchte Kupplung ist, solltest Du unbedingt
vorher beim TÜV oder ähnlichen Verein nachfragen,
ob das überhaupt möglich ist. Die stellen sich da meist sehr
bockig.
Dann muss auf der Kupplung das Typenschild vorhanden sein, und
eine Betriebserlaubnis braucht man auch noch dazu.
Heutzutage braucht eine Anhängekupplung (leider) nicht mehr eingetragen werden. Es reicht die ABE/ Anbauerlaubnis.
Gruß
Holger
Hallo!
Das müsste dann aber neu sein.
Die letzte AHZV, welche ich angebaut habe, ist zwar schon einige Zeit her, aber dieses Jahr war es noch.
Und da wurde eine Anbauabnahme von der Dekra gemacht.
„Eingetragen“ in dem Sinne ist möglicherweise nicht mehr nötig,
kann sein dass man zu den Fahrzeugpapieren das Abnahmeprotokoll dazulegen muss.
Aber ich denke schon, dass man die nachträglich angebaute AHZV beim TÜV oder ähnlichen Verein begutachten lassen muss.
Grüße, Steffen!
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo!
Denke daran, dass die Anhängezugvorrichtung abgenommen sowie
in die Papiere eingetragen werden muss. Sonst hast du
spätestens beim nächsten TÜV ein Problem.
Wenn es eine gebrauchte Kupplung ist, solltest Du unbedingt
vorher beim TÜV oder ähnlichen Verein nachfragen,
ob das überhaupt möglich ist. Die stellen sich da meist sehr
bockig.
Dann muss auf der Kupplung das Typenschild vorhanden sein, und
eine Betriebserlaubnis braucht man auch noch dazu.
Heutzutage braucht eine Anhängekupplung (leider) nicht mehr
eingetragen werden. Es reicht die ABE/ Anbauerlaubnis.
Gruß
Holger
Hallo!
Das müsste dann aber neu sein.
Die letzte AHZV, welche ich angebaut habe, ist zwar schon
einige Zeit her, aber dieses Jahr war es noch.
Und da wurde eine Anbauabnahme von der Dekra gemacht.
„Eingetragen“ in dem Sinne ist möglicherweise nicht mehr
nötig,
Eine Eintragung war früher auch nicht notwendig - da genügte das mitführen des Gutachtens eines Vereins das dieses ausstellen durfte.
kann sein dass man zu den Fahrzeugpapieren das
Abnahmeprotokoll dazulegen muss.
Aber ich denke schon, dass man die nachträglich angebaute AHZV
beim TÜV oder ähnlichen Verein begutachten lassen muss.
Nein, Gutachten wird nicht benötigt. Ich hatte deswegen im April ein Gespräch mit der DEKRA (ich war anderer Meinung als mein Arbeitskollege Betreff der Abnahme/ Eintragung).
Der gute Mann hatte mir dann auch mitgeteilt, das es mittlerweile reicht, die ABE/ Anbaugenehmigung mitzuführen. Er sagte auch, das man nur Beten kann, das wenn die Eintragung beim Straßenverkehrsamt gemacht werden soll, das Amt ein Gutachten verlangt weil die die ABE nicht lesen können/ wollen.
Mein Kollege hat die Anbauanleitung nicht gelesen bzw. nicht das gemacht, was in ihr stand. So hatte er nach kurzer Zeit Langlöcher in der Karossiere und die AHK begann zu wackeln.
Bei so viel Sachverstand meines Kollegens verstehe ich, wenn der Mann bei der DEKRA sagt, man kann nur Beten…
Gruß
Holger
verstehe ich, wenn
der Mann bei der DEKRA sagt, man kann nur Beten…
Hallo!
Da hat er wohl recht…
Danke für die Antwort.
Ich kann das aber trotzdem nicht so recht glauben,
und werde am Montag unseren DEKRA-Prüfer dazu befragen.
Grüße, Steffen!
verstehe ich, wenn
der Mann bei der DEKRA sagt, man kann nur Beten…
Hallo!
Da hat er wohl recht…
Danke für die Antwort.
Ich kann das aber trotzdem nicht so recht glauben,
und werde am Montag unseren DEKRA-Prüfer dazu befragen.
Lass es uns wissen, wenn der anderer Meinung ist.
Schönen Sonntag noch…
Holger
Moin Steffen,
wenn das Fahrzeug und die AHK ein EG-Genehmigungskennzeichen haben muss die AHK nicht vom TÜV abgenommen werden, siehe §19 StVZO Abs.3.
Das Auto hat natürlich keine E-Nummer. Hier bezieht sich das auf die EG-Zulassung.
Grundlage ist aber der Anbau laut Beschreibung und Gutachten, welches auch mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen ist.
Beschränkungen oder Auflagen sind natürlich einzuhalten.
Hat nur eines, also entweder nur Auto oder nur AHK ein E-Prüfzeichen, so muss weiterhin eingetragen werden.
Hat mich auch erstaunt, weil somit jeder unbegabte Hobbybastler eine AHK dranschustern kann.
Eine AHK die sich während des Betriebs lockert ist ja nicht gerade ungefährlich.
Gruss Jakob