Open Air Konzert und Jugendschutzgesetz

Meine Tochter möchte im Sommer mit ihrer Freundin ein Open Air Konzert besuchen. Beginn 20:00 Ende ca. 23:00 Uhr. Beide sind 13 Jahre alt.
Ist das gesetzlich erlaubt?

http://www.gruppenleiterleitfaden.de/doku.php/leitfa…

Hallo,
(Rock- und Pop-)konzerte sind keine Tanzveranstaltungen, §5 Jugendschutzgesetzt findet darauf keine Anwendung.
Allerdings können sowohl die Veranstalter als auch die Kommunen Auflagen unter Berufung auf §7 JuSchG erheben.
Die meisten Konzertveranstalter haben solche oder ähnliche Regelungen, die man idR auf deren Webseite findet: http://www.koko.de/de/jugendschutz

Also beim Veranstalter informieren.

Gruß,
KHK

Der Link beantwortet die Frage leider nicht.

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Doch, nämlich dass es grundsätzlich erstmal nicht erlaubt ist. Eine 13jährige allein bis 23:00 Uhr zu einem Konzert von einem unbekannten Veranstalter schicken zu wollen finde ich von der Idee her schon höchst merkwürdig.

Es ist aber grundsätzlch erlaubt. Die Veranstaltungsart „Konzert“ wird vom JuSchG nicht erfasst.

Der Link beantwortet die Frage leider nicht.

Doch, nämlich dass es grundsätzlich erstmal nicht erlaubt ist.

Wo soll das stehen?

Es ist aber grundsätzlch erlaubt. Die Veranstaltungsart
„Konzert“ wird vom JuSchG nicht erfasst.

Das muss sie auch nicht. Für unter 14jährige ist der Aufenthalt bei jeglichen Veranstaltungen bis 23:00 Uhr ohne Begleitung des Personensorgeberechtigten oder Erziehungsbeauftragten nicht erlaubt.

??? In der Tabelle und im JuSchG. Für unter 14jährige ist der Aufenthalt bei jeglichen Veranstaltungen bis 23:00 Uhr ohne Begleitung des Personensorgeberechtigten oder Erziehungsbeauftragten nicht erlaubt.

Für unter 14jährige ist der
Aufenthalt bei jeglichen Veranstaltungen bis 23:00 Uhr ohne
Begleitung des Personensorgeberechtigten oder
Erziehungsbeauftragten nicht erlaubt.

Hier ist der Text: http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/index.html

Ausschnitt aus dem Inhaltsverzeichnis:

Abschnitt 2 - Jugendschutz in der Öffentlichkeit
§ 4 Gaststätten
§ 5 Tanzveranstaltungen
§ 6 Spielhallen, Glücksspiele
§ 7 Jugendgefährdende Veranstaltungen und Betriebe
§ 8 Jugendgefährdende Orte
§ 9 Alkoholische Getränke
§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren
(Ende Abschnitt 2)

Zeigst Du bitte mal die Stelle, wo jegliche Veranstaltungen geregelt sind?

Na dafür hätte ich doch gerne mal den konkreten Paragraphen.

In deiner Tabelle bespielsweise kann ich gar keine 23.00-Uhr-Grenze entdecken.

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PS: Hängt auch vom Land ab
Es macht einen Unterschied, um welches Land es hier geht.

Die gesetzlichen Regelungen zum Jugendschutz sind in z.B. Deutschland anders als in Österreich.

Was ich unten geschrieben habe, gilt nur für Deutschland!

Hier ein Überblick über die Situation in Österreich: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/conte…

Gruß,
KHK

KuK Jugendschutz

Für unter 14jährige ist der
Aufenthalt bei jeglichen Veranstaltungen bis 23:00 Uhr ohne
Begleitung des Personensorgeberechtigten oder
Erziehungsbeauftragten nicht erlaubt.

Du hättest oben nicht das deutsche JuSchG erwähnen sollten, sondern gleich sagen, dass Du Dich nur auf das österreichische Bundesland Kärnten beziehst.
K-JSG, §8 https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrag…

Gruß,
KHK

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Für unter 14jährige ist der
Aufenthalt bei jeglichen Veranstaltungen bis 23:00 Uhr ohne
Begleitung des Personensorgeberechtigten oder
Erziehungsbeauftragten nicht erlaubt.

Zeigst Du bitte mal die Stelle, wo jegliche Veranstaltungen
geregelt sind?

Wenn du dir diese Tabelle ansiehst, dann steht da ÜBERALL „nein“ bis auf §5, da steht einmal bis 22 Uhr und um Filme und Spiele geht es hier jawohl definitiv nicht.

DAS meine ich mit jegliche Veranstaltungen, das JuSchG ist da sehr eindeutig. Folglich ist es nicht erlaubt und schon gar nicht bis 23:00 Uhr, ganz ohne Haarspalterei.

Und ja, ich rede von Deutschland, wie auch die von mir verlinkte Tabelle.

Letzte Antwort

Wenn du dir diese Tabelle ansiehst, dann steht da ÜBERALL
„nein“ bis auf §5, da steht einmal bis 22 Uhr und um Filme und
Spiele geht es hier jawohl definitiv nicht.

Jede Zeile in der Tabelle bezieht sich auf eine konkrete Situation/Veranstaltung, eine alggemeine Regelung findet sich dort nicht.

Wenn Du dem Gesetztestext nicht glaubst, dann vielleicht anderen Quellen?

http://www.jugendschutz-giessen.de/download/Elternin… Seite 9:
Darf meine Tochter mit 12 Jahren zum Pink-Konzert?
Popkonzerte werden in vielen Fällen als öffentliche Tanzveranstaltung
eingestuft. Wenn dies der Fall ist, darf Ihre Tochter nur
in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person oder einer
erziehungsbeauftragten Person ein solches Konzert besuchen.
>>> § 5 JuSchG
Informationen, ob die Veranstaltung als Konzert oder Tanzveranstaltung
eingestuft wurde, erhalten Sie beim zuständigen Jugendamt.
Wird das Konzert nicht als Tanzveranstaltung eingestuft, darf Ihre
Tochter es auch ohne Begleitung besuchen.

http://www.jugendschutz-niedersachsen.de/wordpress/w… Seite 5:
Darf ich (15 Jahre alt) am Wochenende auf ein Festival?
Festivals können als Tanzveranstaltung eingeordnet werden, weil
die Gelegenheit zum Tanzen gegeben ist oder als Konzert. Diese
Einordnung übernimmt entweder der Veranstalter selbst oder das
örtliche Jugendamt. Ist das Festival eine Tanzveranstaltung, darfst
du im Alter von 15 Jahren nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten
Person (deiner Eltern) oder in Begleitung einer erziehungsbeauftragten
Person das Festival besuchen. Jugendliche ab
16 Jahren dürfen allein bis 24 Uhr bleiben. Wurde das Festival als
Musikkonzert eingestuft, dürfen auch unter 16-Jährige dieses
besuchen.
Am Besten erkundigst du dich beim örtlichen Jugendamt,
wie diese Veranstaltung eingeordnet wurde, damit es bei einer
eventuellen Kontrolle keine Schwierigkeiten gibt.
Ob du auf dem Festival übernachten darfst, musst du mit deinen
Eltern klären. Das Jugendschutzgesetz schreibt hier keine speziellen
Regelungen vor.

http://www.t-online.de/eltern/erziehung/id_63213462/…
Ein Konzert ist nämlich keine Tanzveranstaltung und fällt somit nicht unter den § 5 des Jugendschutzgesetzes und damit auch nicht unter die dort vorgeschriebenen Alters- und Uhrzeitbestimmungen. Rein vom Gesetz her gesehen könnte man also nicht nur einen Achtjährigen allein zu Madonna lassen , man könnte auch einen Säugling mit auf ein Bruce-Springsteen-Konzert nehmen.

http://www.you-fm.de/index.jsp?rubrik=13364&key=stan…
Was ist mit Konzerten? Dürfen da auch Jugendliche hingehen?
Meistens schon. Konzerte und Festivals zählen in der Regel nicht zu öffentlichen Tanzveranstaltungen, weil es da nicht hauptsächlich ums Tanzen geht. Aber Achtung: Technofestivals sind eindeutig auf Tanzen ausgelegt! Die zuständigen Behörden dürfen aber auch für Konzerte und Festivals Alters- und Zeitbegrenzungen anordnen – also am besten fragt Ihr beim Veranstalter nach, bevor Ihr die Tickets kauft, ob es für das Konzert Eurer Lieblingsband spezielle Beschränkungen gibt.

Gruß,
KHK

Hallo,

die 23.00 Uhr ergeben sich aus der Frage…

Grüße
miamei

Hallo,

dass das JuSChG hier auf Kinder keine Anwendung findet, wurde bereits geschrieben.

Allerdings kann der Veranstalter andere Regelungen haben, wie z. B. das Mdj. nur in Begleitung der Eltern/Erziehungsberechtigten kommen dürfen, oder dass Kinder einen Sitzplatz haben müssen.
Oder einfach auch, daß grundsätzlich keine Kinder eingelassen werden, ob mit oder ohne Eltern/Erziehungsberechtigte.

Grüße
miamei