Operation oder Krankengeld ?

Ist eine Operation zwingend — Krankengeld ?

Hallo,

Angenommen, jemand wurde wegen einer Sehnenscheidenentzündung krankgeschrieben. Nach etwa drei Monaten rät ein Arzt an, eine Operation durchführen zu lassen, umso die Beschwerden zu beheben. Mittlerweile hat es aber durch Krankengymnastischeübungen usw. eine leichte Besserung gegeben.

Angenommen, die Patientin möchte daher nicht operiert werden.
Ist es denkbar, dass die Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld einstellt, wenn die Patientin die Operation nicht durchführen lässt?

Schon jetzt vielen Dank im Voraus für alle Antworten!

Wo erfährt man Näheres zu diesem Thema?

Hallo… die Krankenkasse kann eine Operation nicht im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflichten verlangen. Hier sind die Grenzen Ihrer Mitwirkungspflichten , da es bei einer Op um die körperliche Unversehrtheit geht (§ 65 Abs. 2 Nr. 3 SGB V) erreicht. Nachlesen können Sie die Mitwirkungspflichten und die Grenzen in § 60 folgende SGB I.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/

Gruß, Christian

Hallo,

die Krankenkasse kann niemanden zwingen, sich einer OP zu unterziehen. Grundsätzlich hat man Anspruch auf 78 Wochen Krankengeld. Einzig und allein, wenn die Erwerbsfähigkeit ganz erheblich gefährdet ist, kann die Krankenkasse darauf bestehen, dass eine Antrag auf Rehabilitation gestellt wird. Wenn man dieser Aufforderung nicht nachkommt, kann die Krankengeldzahlung eingestellt werden.

Viele Grüße

N.

Hallo,

das letzte Wort bei verschiedenen Behandlungsmethoden, die beide von den KKn anerkannt sind, spricht immer noch der Patient. Die Entscheidung des Versicherten wird also nicht zu einer KG-Sperre führen!

Grüße

Feffi Kunterbunt