Hallo,
ein Steuerpflichtiger erstellt per „Elster“ seine EStE für 2008
und möchte u. a. Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen absetzen.
Sowohl bei der unverbindlichen Berechnung durch „Elster“ als auch mit dem Bescheid des FA erhält er den Hinweis, dass die Aufwendungen hierfür wegen der „Opfergrenze“ nicht berücksichtigt werden konnten.
Der Steuerpflichtige liegt aber mit seinen Einkünften weit oberhalb der Opfergrenze. Er wundert sich also, zumal er bereits viele Jahre die Unterhaltsleistungen bei ähnlich hohen Einkünften und Zahlungen problemlos absetzen konnte und er niemals zuvor diesen Hinweis erhielt.
Der Finanzbeamte erklärt zunächst, dass er nur die Daten eingibt und alles andere der Computer erledigt, bestätigt aber dann, nach eigener Überprüfung, dass die Einkünfte viel höher sind, als die „Opfergrenze“.
Wer hat ähnliche Erfahrungen und/oder eine Erklärung dafür?
Ist es denkbar, dass das FA mit einem fehlerhaften Programm arbeitet oder hat er kürzlich wesentliche Änderungen bzgl. der „Opfergrenze“ gegeben?
Vielen Dank!
Gruß
Pontius
Ist die Opfergrenze anzuwenden? Wer wird unterstützt (Mama, Oma, Freundin)?
Falls ja, würde ich diese mal nachrechnen, hier der Link zu einem BMF-Schreiben mit der Berechnung (ab TZ 36)
[http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53848/DE/BM…](http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53848/DE/BMF Startseite/Aktuelles/BMF Schreiben/Veroffentlichungen zu Steuerarten/einkommensteuer/152,property=publicationFile.pdf)
Gruß
Jörg
Bei der Ermittlung der „Opfergrenze“ werden angeblich auch Verluste aus
Wertpapiergeschäften berücksichtigt und deshalb sei der Steuerpflichtige aus meinem Beispiel unter die Opfergrenze gerutscht.
Diese Begründung scheint mir aber nicht plausibel, weil die Wertpapiergeschäfte des Steuerpflichtigen ja nicht aus seinen laufenden Einkünften, sondern aus seinen Ersparnissen finanziert wurden.
Kennt jemand eine zuverlässige Quelle zur Berechnung der „Opfergrenze“? Alle Berechnungen die ich im Internet gefunden habe, berüchsichtigen nicht etwaige Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften.
Hallo Jörg,
danke für die schnelle Antwort.
Ist die Opfergrenze anzuwenden? Wer wird unterstützt (Mama,
Oma, Freundin)?
In meinem Beispiel wird der Schwiegervater unterstützt.
Falls ja, würde ich diese mal nachrechnen, hier der Link zu
einem BMF-Schreiben mit der Berechnung (ab TZ 36)
„10.2 Opfergrenzenregelung“ habe ich mir durchgelesen, aber nicht gefunden, dass auch Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften berücksichtigt werden müssen.
Gruß
Pontius