ich arbeite in der Optik als Angestellter von Montag bis Samstag. Ich habe einen Tag in der Woche „Ausgleichstag“, meist den Donnerstag frei. Wenn ich noch zusätzlich einen anderen Tag freinehmen möchte, streicht mir mein Chef den donnerstag als freien Tag und ich muß zusätzlich einen Tag Urlaub nehmen… Kann mir jemand helfen?
ich brauch ne rechtsgrundlage zur Vorlage!
Vielen dank
lg, Frank
Hallo Frank,
deine Frage hat nichts mit Optik zu tun. Deshalb kann ich dir leider nicht helfen. Hier sind Arbeitsrechtler (Juristen) gefragt.
Gruß, Jörg.
Hallo Frank,
ich schätze, du bist von Beruf Augenoptiker, das geht nicht ganz klar aus deiner Frage hervor. In dem Fall ist es meines Wissens sehr üblich, die Samstagsarbeit durch einen freien Tag auzugleichen, wie es bei dir der Fall ist.
Mit ist noch nicht klar, ob du generell einen weiteren Tag in der Woche freinehmen willst oder nur einmalig.
In meiner früheren Tätigkeit ging es sehr flexibel zu, d.h. es kam nur auf die Wochenstundenanzahl an und man konnte sich das mehr oder weniger frei einteilen (vom Samstag abgesehen). Dazu gibt es aber keine Rechtsgrundlage.
Ich finde es aber sehr komisch, dass du zusätzlich zum gestrichenen Donnerstag einen Tag Urlaub nehmen musst. Damit überschreitest du eigentlich deine Wochenarbeitszeit. In wieweit das ohne konkrete Begründung des Chefs zulässig ist, entscheidet sich daran, ob du einem Tarifvertrag unterliegst. Das hängt sicherlich damit zusammen, ob du in einer großen Kette oder in einem privat geführten Unternehmen arbeitest.
Diese Frage kann ich leider nicht beantworten. Ich hoffe, dir trotzdem eine Hilfestellung gegeben zu haben. Das muss dein Chef dir mal ordentlich begründen.
Viele Erfolg,
Gruß,
Michael
Also hier habe ich auch keine Ahnung wie das rechtlich so ist!
mfg
Hallo Michael,
vielen Dank für deine Hilfe
Frank
Sorry,
ich hatte ein Anfrage gestartet zu Brillenwerten. Ich selber bin also Konsument. Eine Antwort kann ich somit nicht geben. Kommt der Teufel darauf, warum wer-weiss-was mich als Experten angesprochen hat.
MFG G.M.
Hallo Frank,
eine Rechtsgrundlage auf dein Problem kann ich dir natürlich nicht geben, denn ich bin Optiker und kein Rechtsanwalt.
Aber i.d.R. läuft es in unser Branche folgendermaßen:
wir arbeiten 39,5 Std.,verteilt auf sechs Arbeitstage(steht im Arbeitsvertag).Wenn du in diesen sechs Tagen voll arbeiten würdest,hättest du mehr als 39,5 Std.,also hast du einen Tag frei um deine Stundenzahl zu erreichen.
Wenn du jetzt einen Tag Urlaub zusätzlich nehmen willst,wird der dir zusätzliche Tag als Urlaub angerechnen,aber deinen freien Tag hast du natürlich trotzdem noch.Auch bei zwei zusätzlichen Urlaubstagen hast du Anspruch auf deinen freien Tag.Erst bei drei Tagen Urlaub verfällt dein freier Tag, denn du mußt in einer Arbeitdwoche mehr Tage arbeiten als frei haben, um Anspruch auf deinen freien Tag zu haben.Im Klartext: du kannst also nicht Mo,Di,Mi Urlaub machen,Do deinen freien Tag nehmen und nur Fr. und Sa. arbeiten.Wenn du Fr.und Sa. und danach Mo und Di Urlaub nimmst, seht dir der Do. in beiden Wochen zu,dir werden nur vier Urlaubstage berechnet.
Die gesamte Arbeitswoche wird mit sechs Urlaubstagen berechnet.
Wenn dir dein Chef also für einen zusätzlichen Urlaubstag den Do. streicht, bescheisst er dich, dagegen kannst du vorgehen.
Deine Rechtsgrundlage bekommst du entweder vom Betriebsrat oder von der Gewerkschaft.Kannst dir natürlich auch eine Rechsberatung vom Anwalt holen, aber die kostet.
Ich hoffe, dir geholfen zu haben,wenn du noch Fragen hast, kannst du dich gerne nochmals melden.
Viel Glück- Thomas
Hallo Thomas,
du hast mir sehr geholfen mit deiner ausführlichen Antwort auf meine situation.
Vielen dank hierfür!
Besten Gruß
Frank