Hallo liebe Experten,
ich hab das auch schon im Forum angefragt, aber ich hoffe ihr könnt mir schneller weiter helfen.
Also angenommen jemand geht zu einem kleinen privaten Optiker und möchte sich gerne Kontaktlinsen machen lassen. Dieser Optiker erfüllt auch diesen Wunsch, bestimmt die optimale Sehstärke und händigt dann die entsprechenden Kontaktlinsen aus.
Darf der Optiker denn diesem jemand, die Kontaktlinsen immer nur in so kleinen Döschen geben, dass man nicht sieht welche Stärke und welcher Typ Kontaktlinsen das nun genau sind?
Und darf der Optiker den für die Linsen zu begleichenden Betrag denn immer Bar verlangen, und einem keine Quittung oder Rechnung aushändigen?
Kurzum: Hat man denn das Recht, eine Rechnung zu verlangen, auf der auch der genaue Linsentyp und die Stärke verzeichnet sind?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!
Spykidsgirl
Guten Morgen,
Ihre Frage berührt nicht mein Spezialgebiet, nämlich den Datenschutz.
Daher kann ich Ihnen auch keine spezielle Auskunft geben.
Aber mit gesundem Menschenverstand betrachtet: natürlich haben Sie einen berechtigten Anspruch auf eine Rechnungslegung. Verlangen Sie das schriftlich und kündigen Sie bei Nichtantwort weitere Schritte (Optikerinnung, Rechtsfanwalt, IHK, Finanzamt) an. Das wirkt!
mvr-datenschutz.de
Hallo !
Grundsätzlich: Beim Bäcker legt man ja auch das Geld für die Brötchen auf die Verkaufstheke. Soll heißen: Nur Bares ist Wahres. Außer, es ist etwas anderes - beweisbar - vereinbart worden.
Eine Quittung ist eine Selbstverständlichkeit. Vor allem bei den Produkten eines Optikers, wobei diese bekanntlich von der Steuer abgesetzt werden können, sofern ein Beleg beim Finanzamt vorgelegt werden kann.
Ist es nicht im Service drin, die Daten bzw. Eigenschaften der gefertigten Linsen zu vermerken ?
Freundliche Grüße
Hallo,
man bezahlt für eine Anpassung und muss daher sämtliche Daten über Linsen e.t.c. erhalten. Genauso muss er eine Rechnung ausstellen.