Optimierte Finanzierung bei Bau eines Zweiparteienhauses

Hallo zusammen,

folgende hypothetische Situation:
Die Eltern besitzen eine Eigentumswohnung in einer Gegend mit hoher Nachfrage im Wert von ca. 200.000€.
Sohn 1 möchte mit seiner Familie ein Haus im Wert von max. 400.000€ kaufen. Die Finanzierungskonditionen würden sich deutlich verbessern, wenn 50.0000€ der elterlichen Wohnung als Sicherheit angegeben würden.
Sohn 2 möchte mit seiner Familie ein Zweiparteienhaus bauen, die Eltern werden in die Einliegerwohnung ziehen. Die geschätzten Kosten liegen bei max. 600.000€, die Eigenkapitalquote - ohne die bisherige Wohnung der Eltern - bei knapp 20%.

Gesucht ist eine 100%-ig legale, für beide Brüder gerechte und für alle betroffenen 3 Parteien attraktive Lösung, welche die Gesamtkosten minimiert.

Mögliche Modelle:
Variante 1
• 50T€ der elterlichen Wohnung werden für die Finanzierung von Sohn 1 als Sicherheit angegeben.
• 150T€ werden für die Finanzierung ihrer neuen Wohnung im Haus von Sohn 2 als Sicherheit angegeben.
• Ist das Haus von Sohn 2 bezugsfähig, verkaufen die Eltern ihre Wohnung und kaufen die Wohnung im Haus von Sohn 2 für 150T€.
• Nach dem Ableben der Eltern erhält Sohn 1 von Sohn 2 50T€, Sohn 2 die Wohnung der Eltern.

Fragen:

  1. Ist es zulässig, dass die Eltern die Wohnung für 150T€ kaufen, auch wenn sie eigentlich mehr wert sein sollte? Darf der Preis beliebig festgesetzt werden?
  2. Vermutlich fallen bei diesem Modell einige Kosten für Grundbuchänderungen an (Verkauf der Wohnung an die Eltern, Erbfall)? Wie lässt sich das reduzieren? Initial z.B. durch gemeinsame Realisierung von Eltern und Sohn 2 als Bauherrengemeinschaft mit Teilungsvertrag nach Fertigstellung?

Variante 2
• Die Eltern geben Sohn 1 einen zinslosen Kredit über 50T€ für seinen Hauskauf und Sohn 2 über 150T€. Sohn 1 zahlt seinen Kredit zunächst nicht zurück, Sohn 2 in der Höhe der Miete, welche die Eltern für die Wohnung in seinem Haus bezahlten. Da der Familienkredit im Grundbuch nachrangig abgesichert wird, zählt er für die Bank wie Eigenkapital, es sind somit deutlich günstigere Darlehens-Konditionen erreichbar.
• Im Erbfall erhält Sohn 1 von Sohn 2 50T€.

Welche der 2 Varianten (oder einer weiteren 3., optimierten) ist vermutlich am günstigsten?

Danke und Gruß,
Chris

Hallo,

Gesucht ist eine 100%-ig legale, für beide Brüder gerechte

Ich befürchte, dass dieses Kriterium ohnehin schon das schwierigste ist und damit das größte Konfliktpotenzial bietet, womit dann auch das Kriterium der Gesamtkostenminimierung stark gefährdet wird, wenn sich hinterher die Beteiligten in die Wolle bekommen und Anwälte eingeschaltet werden.

und für alle betroffenen 3 Parteien attraktive Lösung, welche die Gesamtkosten minimiert.

Mögliche Modelle:
Variante 1
• 50T€ der elterlichen Wohnung werden für die Finanzierung von Sohn 1 als Sicherheit angegeben.
• 150T€ werden für die Finanzierung ihrer neuen Wohnung im Haus von Sohn 2 als Sicherheit angegeben.
• Ist das Haus von Sohn 2 bezugsfähig, verkaufen die Eltern ihre Wohnung und kaufen die Wohnung im Haus von Sohn 2 für 150T€.
• Nach dem Ableben der Eltern erhält Sohn 1 von Sohn 2 50T€, Sohn 2 die Wohnung der Eltern.

Wo ist denn das gerecht, wenn wir davon ausgehen, dass gerecht bedeuten soll, dass beide Söhne genausoviel erhalten? Sohn 1 erhält einen Finanzierungsvorteil der einem Drittel des Wertes entspricht den Sohn 2 erhält. Beim Erben erhält Sohn 2 die Wohnung im Wert von 150.000€, wovon dann Sohn 1 50.000 bekommt oder habe ich das faslch verstanden?

Fragen:

  1. Ist es zulässig, dass die Eltern die Wohnung für 150T€
    kaufen, auch wenn sie eigentlich mehr wert sein sollte? Darf
    der Preis beliebig festgesetzt werden?

In gewissen Grenzen schon. Neben eventuellen steuerlichen Aspekten berührt das dann naturgemäß auch wieder das Kriterium Gerechtigkeit.

  1. Vermutlich fallen bei diesem Modell einige Kosten für Grundbuchänderungen an (Verkauf der Wohnung an die Eltern, Erbfall)? Wie lässt sich das reduzieren? Initial z.B. durch gemeinsame Realisierung von Eltern und Sohn 2 als Bauherrengemeinschaft mit Teilungsvertrag nach Fertigstellung?

Ganz grundsätzlich sollte bei solchen Gestaltungen vielleicht professionelle Beratung in Anspruch genommen werden. Solche Berater sollten bzw. haben in der Regel auch Erfahrungen, was so alles passieren kann. Mir fallen da Scheidung, Pflegebedürftigkeit der Eltern usw. ein, die sich dann beim Optimieren einzelner Aspekte als weniger optimal erweisen können, wenn sich daraus Handlungsbedarf ergibt.

Variante 2
• Die Eltern geben Sohn 1 einen zinslosen Kredit über 50T€ für seinen Hauskauf und Sohn 2 über 150T€. Sohn 1 zahlt seinen Kredit zunächst nicht zurück, Sohn 2 in der Höhe der Miete, welche die Eltern für die Wohnung in seinem Haus bezahlten. Da der Familienkredit im Grundbuch nachrangig abgesichert wird, zählt er für die Bank wie Eigenkapital, es sind somit deutlich günstigere Darlehens-Konditionen erreichbar.
• Im Erbfall erhält Sohn 1 von Sohn 2 50T€.

Inwiefern wäre das gerecht? Denn auch hier bekommt Sohn 1 nur 50.000 und Sohn 2 100.000?
Also am besten beraten lassen, wie die eigenen Vorstellungen hinsichtlich aller Aspekte optimiert werden können.

Grüße

Danke für die Antwort. Ich bin auch der Meinung, dass in solch einem Fall professionelle Beratung angesagt ist. Die Frage ist nur wo, da hier verschiedene Disziplinen (Immobilienfinanzierung - Steuerberatung - Erbregelung) betroffen sind und die Frage somit von einem Finanzberater-Steuerbarater-Notar/Anwalt mit entsprechend ausgeprägtem Kompetenzschwerpunkt beantwortet werden muss (falls es solch einen Unversalisten gibt).

Noch mal zurück zum dargestellten Beispiel:
Bei beiden Varianten erhalten beide Söhne schlussendlich 100.000€. Bei beiden Varianten erhält Sohn 2 jedoch zunächst 150.000€, Sohn 1 dagegen nur 50.000€. Dafür baut Sohn 2 für seine Eltern eine Wohnung in seinem Haus, für die 150.000€ vermutlich nicht ausreichen. Reale Mieteinnahmen fallen auch nicht an. Dafür besteht die Wahrscheinlichkeit, dass Sohn 2 die eigenen Eltern in ihrem Alltag unterstützt, was bis zu leichter Pflege führen kann. Insofern muss es nicht unbedingt „ungerecht“ sein, wenn Sohn 2 bei seiner Immobilienfinanzierung mehr Unterstützung aus dem Erlös der elterlichen Wohnung erhält als Sohn 1, der lediglich für seinen eigenen Bedarf bauen/kaufen muss.
Würde Sohn 2 die Eltern nicht ins eigene Haus aufnehmen, würde deren Wohnung nicht verkauft und Sohn 1 würde zunächst überhaupt kein Geld bekommen. (Höchstens eine Sicherheit bei seinem Darlehen auf die Wohnung der Eltern, siehe Variante 1.)
Natürlich hat Sohn 2 den Vorteil, dass er irgendwann eine Mietwohnung hat. Ob sich das unterm Strich aber wirklich rechnet, hängt von vielen, nicht kalkulierbaren Zukunfts-Eventualitäten ab.

Hallo,

Danke für die Antwort. Ich bin auch der Meinung, dass in solch einem Fall professionelle Beratung angesagt ist. Die Frage ist nur wo, da hier verschiedene Disziplinen (Immobilienfinanzierung - Steuerberatung - Erbregelung) betroffen sind und die Frage somit von einem Finanzberater-Steuerbarater-Notar/Anwalt mit entsprechend ausgeprägtem Kompetenzschwerpunkt beantwortet werden muss (falls es solch einen Unversalisten gibt).

Ich denke, es geht Richtung Notar, u.a. weil die höchste Sicherheit dahingehend besteht, dass die Eltern mal sterben werden und irgendwelche Dinge ins Grundbuch eingetragen werden sollen. Die haben auch recht umfangreiche Erfahrungen, was so an Problemen auftaucht. Die haben dann keine 100%-Lösungen, aber man wird wenigstens drauf aufmerksam.

Noch mal zurück zum dargestellten Beispiel:
Bei beiden Varianten erhalten beide Söhne schlussendlich 100.000€. Bei beiden Varianten erhält Sohn 2 jedoch zunächst 150.000€, Sohn 1 dagegen nur 50.000€. Dafür baut Sohn 2 für seine Eltern eine Wohnung in seinem Haus, für die 150.000€ vermutlich nicht ausreichen.

OK. Dann hatte ich diesen Punkt falsch verstanden. Wenn die Wohnung natürlich 200.000€ Wert ist, dann passt die Rechnung wieder.

Reale Mieteinnahmen fallen auch nicht an.

Wobei das natürlich unter steuerlichen Aspekten nicht vollständig uninteressant sein dürfte.
Die Eltern zahlen ganz normal bzw. soviel Miete, damit sämtliche Verluste aus VuV anerkannt werden.

Dafür besteht die Wahrscheinlichkeit, dass Sohn 2 die eigenen Eltern in ihrem Alltag unterstützt, was bis zu leichter Pflege führen kann. Insofern muss es nicht unbedingt „ungerecht“ sein, wenn Sohn 2 bei seine Immobilienfinanzierung mehr Unterstützung aus dem Erlös der elterlichen Wohnung erhält als Sohn 1, der lediglich für seinen eigenen Bedarf bauen/kaufen muss.

Du siehst schon an dieser Formulierung, dass es Konfliktpotenzial birgt. Ich vermeine sogar bereits an der Wortwahl zu erkennen, aus welcher Sicht hier rein fiktiv argumentiert wird ;o)

Würde Sohn 2 die Eltern nicht ins eigene Haus aufnehmen, würde deren Wohnung nicht verkauft und Sohn 1 würde zunächst überhaupt kein Geld bekommen. (Höchstens eine Sicherheit bei seinem Darlehen auf die Wohnung der Eltern, siehe Variante 1.)
Natürlich hat Sohn 2 den Vorteil, dass er irgendwann eine Mietwohnung hat. Ob sich das unterm Strich aber wirklich rechnet, hängt von vielen, nicht kalkulierbaren Zukunfts-Eventualitäten ab.

Das auf jeden Fall. Es wird keine Lösung geben, die in allen Fällen optimal ist. Auf jeden Fall birgt sowas Konfliktpotenzial. Auch in Familien, wo alles klar schien und niemals nicht jemand dem anderen etwas neiden würde, gibt es dann hinterher Streitereien.
Vielleicht sollten Haus/Wohnung und mögliche Pflegebedürftigkeit getrennt werden, eben weil Letzteres eine zu große Unbekannte ist. Die Eltern können relativ schnell und ohne große Vorgeschichte sterben oder sie sind noch zehn Jahre lang vorher ein Pflegefall. In Geld ist sowas dann ohnehin nicht mehr zu bemessen. Das Konfliktpotenzial ergibt sich danns chon daraus, dass Angehörige die nicht damit beschäftigt sind, das regelmäßig als deutlich weniger aufwendig einschätzen, von den psychischen Belastungen mal ganz abgesehen.
In der Hinsicht ist vielleicht die Schenkung zu Lebzeiten, sowie ein Mietvertrag und ein eingetragenes lebenslanges Wohnrecht (was ja die Mietzahlung nicht ausschließt) für die Eltern ein Kompromis. Die Eventualität der Pflege sollte da vielleicht ausgeklammert werden. Ich denke, dass sie zu groß ist, um da mit verwurstet zu werden. Das ist für beide Seiten ein Lotteriespiel und setzt womöglich noch falsche Anreize. Die Plfege kann bezahlt werden oder es kann ein Ausgleich beim Erbe erfolgen (wobei Letzteres natürlich je nach Kosten auch Null sein kann und oder weil Papa Staat noch mit Ansprüchen kommt). Das Ganze dann so vertraglich vereinbart, dass es Bestand hat.
Falls nicht schon vorhanden, kann bei dieser Gelegenheit auch gleich der Themenkomplex Patienten-/Betreuungsverfügung und Vollmachten ggf. über den Tod hinaus angesprochen werden. Es hat schon potenzielle Erben gegeben, die zwar vermeintlich an alles gedacht und die tollsten Gestaltungen entwickelt haben, sich dann jedoch plötzlich mit einem Betreuer konfrontiert sahen, der deren erhofftes Erbe weder so, wie sie das erhofft, noch wie es die Eltern vorgesehen hatten, verwaltet hat. Dann sind die Ganzen Vorüberlegungen möglicherweise für die Katz. Immerhin ließe sich dann ein persönliches Wohnrecht weniger leicht veruntreuen als eine Eigentumswohnung.

Grüße