Hallo,
Danke für die Antwort. Ich bin auch der Meinung, dass in solch einem Fall professionelle Beratung angesagt ist. Die Frage ist nur wo, da hier verschiedene Disziplinen (Immobilienfinanzierung - Steuerberatung - Erbregelung) betroffen sind und die Frage somit von einem Finanzberater-Steuerbarater-Notar/Anwalt mit entsprechend ausgeprägtem Kompetenzschwerpunkt beantwortet werden muss (falls es solch einen Unversalisten gibt).
Ich denke, es geht Richtung Notar, u.a. weil die höchste Sicherheit dahingehend besteht, dass die Eltern mal sterben werden und irgendwelche Dinge ins Grundbuch eingetragen werden sollen. Die haben auch recht umfangreiche Erfahrungen, was so an Problemen auftaucht. Die haben dann keine 100%-Lösungen, aber man wird wenigstens drauf aufmerksam.
Noch mal zurück zum dargestellten Beispiel:
Bei beiden Varianten erhalten beide Söhne schlussendlich 100.000€. Bei beiden Varianten erhält Sohn 2 jedoch zunächst 150.000€, Sohn 1 dagegen nur 50.000€. Dafür baut Sohn 2 für seine Eltern eine Wohnung in seinem Haus, für die 150.000€ vermutlich nicht ausreichen.
OK. Dann hatte ich diesen Punkt falsch verstanden. Wenn die Wohnung natürlich 200.000€ Wert ist, dann passt die Rechnung wieder.
Reale Mieteinnahmen fallen auch nicht an.
Wobei das natürlich unter steuerlichen Aspekten nicht vollständig uninteressant sein dürfte.
Die Eltern zahlen ganz normal bzw. soviel Miete, damit sämtliche Verluste aus VuV anerkannt werden.
Dafür besteht die Wahrscheinlichkeit, dass Sohn 2 die eigenen Eltern in ihrem Alltag unterstützt, was bis zu leichter Pflege führen kann. Insofern muss es nicht unbedingt „ungerecht“ sein, wenn Sohn 2 bei seine Immobilienfinanzierung mehr Unterstützung aus dem Erlös der elterlichen Wohnung erhält als Sohn 1, der lediglich für seinen eigenen Bedarf bauen/kaufen muss.
Du siehst schon an dieser Formulierung, dass es Konfliktpotenzial birgt. Ich vermeine sogar bereits an der Wortwahl zu erkennen, aus welcher Sicht hier rein fiktiv argumentiert wird ;o)
Würde Sohn 2 die Eltern nicht ins eigene Haus aufnehmen, würde deren Wohnung nicht verkauft und Sohn 1 würde zunächst überhaupt kein Geld bekommen. (Höchstens eine Sicherheit bei seinem Darlehen auf die Wohnung der Eltern, siehe Variante 1.)
Natürlich hat Sohn 2 den Vorteil, dass er irgendwann eine Mietwohnung hat. Ob sich das unterm Strich aber wirklich rechnet, hängt von vielen, nicht kalkulierbaren Zukunfts-Eventualitäten ab.
Das auf jeden Fall. Es wird keine Lösung geben, die in allen Fällen optimal ist. Auf jeden Fall birgt sowas Konfliktpotenzial. Auch in Familien, wo alles klar schien und niemals nicht jemand dem anderen etwas neiden würde, gibt es dann hinterher Streitereien.
Vielleicht sollten Haus/Wohnung und mögliche Pflegebedürftigkeit getrennt werden, eben weil Letzteres eine zu große Unbekannte ist. Die Eltern können relativ schnell und ohne große Vorgeschichte sterben oder sie sind noch zehn Jahre lang vorher ein Pflegefall. In Geld ist sowas dann ohnehin nicht mehr zu bemessen. Das Konfliktpotenzial ergibt sich danns chon daraus, dass Angehörige die nicht damit beschäftigt sind, das regelmäßig als deutlich weniger aufwendig einschätzen, von den psychischen Belastungen mal ganz abgesehen.
In der Hinsicht ist vielleicht die Schenkung zu Lebzeiten, sowie ein Mietvertrag und ein eingetragenes lebenslanges Wohnrecht (was ja die Mietzahlung nicht ausschließt) für die Eltern ein Kompromis. Die Eventualität der Pflege sollte da vielleicht ausgeklammert werden. Ich denke, dass sie zu groß ist, um da mit verwurstet zu werden. Das ist für beide Seiten ein Lotteriespiel und setzt womöglich noch falsche Anreize. Die Plfege kann bezahlt werden oder es kann ein Ausgleich beim Erbe erfolgen (wobei Letzteres natürlich je nach Kosten auch Null sein kann und oder weil Papa Staat noch mit Ansprüchen kommt). Das Ganze dann so vertraglich vereinbart, dass es Bestand hat.
Falls nicht schon vorhanden, kann bei dieser Gelegenheit auch gleich der Themenkomplex Patienten-/Betreuungsverfügung und Vollmachten ggf. über den Tod hinaus angesprochen werden. Es hat schon potenzielle Erben gegeben, die zwar vermeintlich an alles gedacht und die tollsten Gestaltungen entwickelt haben, sich dann jedoch plötzlich mit einem Betreuer konfrontiert sahen, der deren erhofftes Erbe weder so, wie sie das erhofft, noch wie es die Eltern vorgesehen hatten, verwaltet hat. Dann sind die Ganzen Vorüberlegungen möglicherweise für die Katz. Immerhin ließe sich dann ein persönliches Wohnrecht weniger leicht veruntreuen als eine Eigentumswohnung.
Grüße