Optimierte Versteuerung von selbstständiger Nebentätigkeit

Moin,

habt Ihr werten www’ler ein paar Tipps in folgender Sache?

Eine Angestellte hat eine selbstständige Nebenbeschäftigung. Sie liegt unter den 17.500 EUR Einnahmen pro Jahr, Gewinnermittlung erfolgt per EÜR. Vom Finanzamt ist die steuerliche Behandlung nach vereinnahmten Entgelten genehmigt.
Im Jahr 2013 hat sie gegen Jahresende einen großen und einen kleinen Auftrag, in 2014 vermutlich nur zwei kleine Aufträge.
Die laufenden Ausgaben sind in beiden Jahren ähnlich. Es besteht aber die Möglichkeit Anlagevermögen anzuschaffen (z.B. Computer).

1.) Ist es für sie sinnvoll, die Rechnung für den großen Auftrag erst 2014 zu schreiben, da das anzuschaffende Anlagevermögen in 2013 nur noch sehr wenig abgeschrieben werden könnte und der Gewinn 2013 damit erheblich größer wäre?

2.) Der Gewinn/Verlust wird in der Steuererklärung der Hauptbeschäftigung mit angegeben und dort steuerlich berücksichtigt, oder?

3.) Eine Privatentnahme (Geld) verändert den Gewinn nicht, muss aber nicht mehr als Einkommen versteuert werden, oder?

4.) Wenn das Anlagevermögen auch alternativ privat angeschafft werden kann und als „Arbeitsmittel“ bei den Werbungskosten abgesetzt werden kann - ergibt sich hier insgesamt ein monetärer Unterschied bei der Versteuerung?

Danke für jegliche HIlfe - ich stehe gerade auf dem Schlauch… :wink:

Gruß,

340

Man kauft Anlagevermögen (Computer), um es zu nutzen, und nicht um es abzuschreiben.

Rechnung möglichst schnell schreiben,
um die Liquidität zu sichern
oder ins nächste Jahr verschieben, um den Gewinn zu nivellieren (Steuerprogression).

Mal abgesehen,
davon würde ich grundsätzlich dazu tendieren, eine Rechnung möglichst schnell zu schreiben, um Zahlungsausfallrisiken möglichst früh zu erkennen.

Nabend,

Man kauft Anlagevermögen (Computer), um es zu nutzen, und
nicht um es abzuschreiben.

Klar, in dem Fall könnte man annehmen dass derzeit ein alter privater PC genutzt wird und dieser durch einen neuen für den „Dienstgebrauch“ ersetzt wird. Sprich: Der status quo ist in Ordnung, soll aber mittelfristig geändert werden.

Rechnung möglichst schnell schreiben,
um die Liquidität zu sichern
oder ins nächste Jahr verschieben, um den Gewinn zu
nivellieren (Steuerprogression).

Liquidität wäre kein Thema da es sich um eine Dienstleistung handelt (keine Auslagen für Material, Maschinen, etc.).
Wenn ich die Aussage aber richtig verstehe, wird der Gewinn direkt mit der LSt-Erklärung versteuert und nicht erst, wenn eine Privatentnahme stattfindet - korrekt?

Gruß,

Nabla

Ja.
Die verschiedenen Einkünfte aus Unselbständiger Arbeit, Gewerbe werden im nächsten Jahr in der Steuererklärung angegeben.
Die Privatentnahmen haben da nichts mit zu tun beim Einzelunternehmer; die werden nicht besteuert.

Aber wie gesagt,
ich würde grundsätzlich nicht lange warten, um an mein Geld zu kommen.

Vielleicht gibt es da auch noch andere Meinungen zu;
ich bin jetzt auch nicht der praktische Steuerexperte.

Die verschiedenen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit,
Gewerbe werden in der Steuererklärung
angegeben.
Die Privatentnahmen haben da nichts mit zu tun beim
Einzelunternehmer; die werden nicht besteuert.

Bei keinem Unternehmer werden die Privatentnahmen versteuert. Es könnten sich höchstens indirekt steuerliche Effekte ergeben, z. B. für die Zinsen bei Überentnahmen.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

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