Moin,
habt Ihr werten www’ler ein paar Tipps in folgender Sache?
Eine Angestellte hat eine selbstständige Nebenbeschäftigung. Sie liegt unter den 17.500 EUR Einnahmen pro Jahr, Gewinnermittlung erfolgt per EÜR. Vom Finanzamt ist die steuerliche Behandlung nach vereinnahmten Entgelten genehmigt.
Im Jahr 2013 hat sie gegen Jahresende einen großen und einen kleinen Auftrag, in 2014 vermutlich nur zwei kleine Aufträge.
Die laufenden Ausgaben sind in beiden Jahren ähnlich. Es besteht aber die Möglichkeit Anlagevermögen anzuschaffen (z.B. Computer).
1.) Ist es für sie sinnvoll, die Rechnung für den großen Auftrag erst 2014 zu schreiben, da das anzuschaffende Anlagevermögen in 2013 nur noch sehr wenig abgeschrieben werden könnte und der Gewinn 2013 damit erheblich größer wäre?
2.) Der Gewinn/Verlust wird in der Steuererklärung der Hauptbeschäftigung mit angegeben und dort steuerlich berücksichtigt, oder?
3.) Eine Privatentnahme (Geld) verändert den Gewinn nicht, muss aber nicht mehr als Einkommen versteuert werden, oder?
4.) Wenn das Anlagevermögen auch alternativ privat angeschafft werden kann und als „Arbeitsmittel“ bei den Werbungskosten abgesetzt werden kann - ergibt sich hier insgesamt ein monetärer Unterschied bei der Versteuerung?
Danke für jegliche HIlfe - ich stehe gerade auf dem Schlauch…
Gruß,
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