Hi Tilo,
nun beschaeftige ich mich schon seit einiger Zeit mit Aktien,
und ,nach positiven Erfahrungen, möchte ich mich auch mal mit
Optionen versuchen.
Ich habe inzwischen einiges gelesen, bin mir aber immer noch
nicht sicher, was gernau der Unterschied zwischen
„Optionsscheinen“ und „Optionen“ ist.
Da schlage ich Dir vor ein bisschen Fachliteratur zu lesen. Ist zwar recht teuer, aber billiger als ein in den Sand gesetztes Investment. Für einen Einsteiger ist ein I-Net-Forum meiner Meinung nach nicht das ausreichende Medium, um sich da einzuarbeiten.
Ich habe das Gefuehl,
dass das Eine manchmal als Oberbegriff fuer das Andere
verwendet wird.
Kann mich jemand aufklaeren? 
Nee, wahrscheinlich nicht so einfach, aber einen Versuch ist das wert.
Eine Option ist eine Vereinbarung zwischen einem Stillhalter und einem Käufer. Diese Vereinbarung (Vertrag oder Kontrakt) kann im Prinzip beliebig formuliert sein. Der Käufer erwirbt vom Stillhalter das Recht eine Ware zu einem fixen (oder auch früheren (das hängt vom Design des Vertrags ab)) in der Zukunft liegenden Termin zu einem festgelegten Preis zu kaufen oder zu verkaufen. Der Stillhalter kassiert dafür eine Prämie vom Käufer. So etwas kann im Prinzip jeder mit jedem (wenn beide geschäftsfähig sind) vereinbaren.
Damit aber viele Leute verschiedene solcher Verträge gegeneinander aufrechnen können, gibt es standardisierte Optionsvereinbarungen (Kontrakte). Dabei werden die Ware, der Ausübungspreis und der Termin vereinheitlicht.
Ein Optionsschein dagegen ist ein Wertpapier, das ein (hoffentlich) seriöser Emittent zum Kauf anbietet.In der Regel wird bei Optionsscheinen heute die Lieferung der Ware ausgeschlossen, sondern bei Fälligkeit nur der Geldwert der Differenz zwischen Fälligkeitswert (Strike) und dem Marktwert der Ware am Ausübungstag bezahlt.
Beim Optionsschein sind natürlich noch die Gewinnmargen des Emittenten beim Kaufkurs einberechnet. Das fällt bei Optionen weg, jedoch kommen da Transaktionsgebühren der Terminbörse und die Sicherheitsleistungen hinzu.
Außerdem kann man an Terminbörsen (Bonität und Sicherheitsleistungen vorausgesetzt) auch als Privatperson als Stillhalter auftreten.
Ciao,
Uwe
*DerheuteeinbisscheninLaberstimmungist*