Optionen-Optionsscheine

Hallo,
nun beschaeftige ich mich schon seit einiger Zeit mit Aktien, und ,nach positiven Erfahrungen, möchte ich mich auch mal mit Optionen versuchen.
Ich habe inzwischen einiges gelesen, bin mir aber immer noch nicht sicher, was gernau der Unterschied zwischen „Optionsscheinen“ und „Optionen“ ist. Ich habe das Gefuehl, dass das Eine manchmal als Oberbegriff fuer das Andere verwendet wird.
Kann mich jemand aufklaeren? :smile:

Gruss Tilo

Hi Tilo,

Optionen sind das verbriefte Anrecht auf Kauf (Call) oder Verkauf (Put) von bestimmten Aktien zu einem bestimmten Bezugspreis. Das Recht kann ZU einem Termin (Deutschland) ausführbar sein, oder BIS zu einem bestimmten Termin (USA).

Also du zahlt z.B. 1 Euro pro Aktie für das Recht, diese für z.B. 40 Euro zu beziehen. Dabei wäre der Aktienpreis z.B. 30 Euro. Steigt die Aktie nun auf 45 Euro, hast du 400% Gewinn gemacht (Bankkosten und Opportunitäts.Zinsen mal außen vor). Ist die Aktie weniger als der Bezugspreis (hier 40 Euro) wert, ist die Option nichts wert.

Das ganze geht auch andersherum: Das Recht, die Aktie für z.B. 20 Euro zu VERkaufen. Dabei mussst du die Aktie i.d.R. in der entsprechenden Anzahl auch vorhalten, jedenfalls als Privatperson.

Ein Optionsschein meint i.d.R. die Option aus einer Wandelanleihe: Eine Kombination aus verzinster Anleihe, die zu einem festen Bezugspreis in Aktien desjenigen Unternehmens wandelbar ist. Diese beiden Teile werden auch oft getrennt gehandelt. In diesem Fall ist es also immer ein Call.

Soweit mein Halbwissen :wink:

Alles Gute wünscht
…Michael

Hallo,

ich muß Michael ein wenig korrigieren. Zunächst das unwichtigste: Optionen sind nicht verbrieft.

Alles andere sollten sich aus den folgenden Links ergeben.
http://www.boersenlexikon.de/optionss.htm
http://www.boersenlexikon.de/option.htm
http://finanzen.aol.de/finanzen/boerse/boerseaz/cont…

Als Ergänzung dazu: Optionen werden an der Eurex gehandelt. (http://www.eurexchange.com)

Sie stellen eben keine Wertpapiere dar, sondern sind neudeutsch Kontrakte = Verträge, d.h. sie sind nicht an der Börse frei handelbar wie Optionsscheine. D.h. einen OS kann man an der Börse verkaufen. Wenn man bei der Option der Stillhalter ist, ist man eben STILLhalter, d.h. man ist vom Verhalten des Käufers abhängig. Einzige Möglichkeit, sich dem Problem quasi zu entziehen ist, eine gegenläufige Option abzuschließen und damit das Risiko wegzudrücken.

Ich hoffe, damit sind die meisten Fragen geklärt. Wenn nicht, dann noch mal melden.

Gruß
Christian

Mensch, die Antwort kam ja schnell!
Muss man dann unterscheiden zwischen den Börsenkursen der Anleihe mit Optionsschein, der Anleihe ohne Optionsschein und dem Optionsschein selber, der dann einer normalen Option entspricht, oder ?

Gruss Tilo

Mensch, die Antwort kam ja schnell!
Muss man dann unterscheiden zwischen den Börsenkursen der
Anleihe mit Optionsschein, der Anleihe ohne Optionsschein und
dem Optionsschein selber, der dann einer normalen Option
entspricht, oder ?

Ja, muß man, weil es sich dabei um völlig unterschiedliche Dinge handelt.

Beovr Du Dir über derart fundamentale Dinge nicht klar bist, würde ich an Deiner Stelle die Finger davon lassen.

Gruß
C.

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Hi Michael,

Das ganze geht auch andersherum: Das Recht, die Aktie für z.B.
20 Euro zu VERkaufen. Dabei mussst du die Aktie i.d.R. in der
entsprechenden Anzahl auch vorhalten, jedenfalls als
Privatperson.

Nicht bei Optionsscheinen.

Ein Optionsschein meint i.d.R. die Option aus einer
Wandelanleihe: Eine Kombination aus verzinster Anleihe, die zu
einem festen Bezugspreis in Aktien desjenigen Unternehmens
wandelbar ist. Diese beiden Teile werden auch oft getrennt
gehandelt. In diesem Fall ist es also immer ein Call.

Das ist die historische Entwicklung. Heute gibt es einen großen Markt für reine Optionsscheine. Bei diesen wird auch explizit die Leieferung der Aktien ausgeschlossen, sondern nur der rechnerische Wert wird (falls vorhanden) bei Ausübung ausbezahlt.

Ciao,

Uwe

Hi Chris,

Als Ergänzung dazu: Optionen werden an der Eurex gehandelt.
(http://www.eurexchange.com)

Nicht nur da. Es gibt noch ein paar andere Terminbörsen :wink:

Sie stellen eben keine Wertpapiere dar, sondern sind
neudeutsch Kontrakte = Verträge, d.h. sie sind nicht an der
Börse frei handelbar wie Optionsscheine.

Doch, an den Terminbörsen.

D.h. einen OS kann
man an der Börse verkaufen. Wenn man bei der Option der
Stillhalter ist, ist man eben STILLhalter, d.h. man ist vom
Verhalten des Käufers abhängig. Einzige Möglichkeit, sich dem
Problem quasi zu entziehen ist, eine gegenläufige Option
abzuschließen und damit das Risiko wegzudrücken.

Oder hoffen, daß die Option nicht ins Geld läuft.

Ich hoffe, damit sind die meisten Fragen geklärt. Wenn nicht,
dann noch mal melden.

Dem Angebot schließe ich mich gerne an.

Ciao,

Uwe

Hi Tilo,

nun beschaeftige ich mich schon seit einiger Zeit mit Aktien,
und ,nach positiven Erfahrungen, möchte ich mich auch mal mit
Optionen versuchen.
Ich habe inzwischen einiges gelesen, bin mir aber immer noch
nicht sicher, was gernau der Unterschied zwischen
„Optionsscheinen“ und „Optionen“ ist.

Da schlage ich Dir vor ein bisschen Fachliteratur zu lesen. Ist zwar recht teuer, aber billiger als ein in den Sand gesetztes Investment. Für einen Einsteiger ist ein I-Net-Forum meiner Meinung nach nicht das ausreichende Medium, um sich da einzuarbeiten.

Ich habe das Gefuehl,
dass das Eine manchmal als Oberbegriff fuer das Andere
verwendet wird.
Kann mich jemand aufklaeren? :smile:

Nee, wahrscheinlich nicht so einfach, aber einen Versuch ist das wert.

Eine Option ist eine Vereinbarung zwischen einem Stillhalter und einem Käufer. Diese Vereinbarung (Vertrag oder Kontrakt) kann im Prinzip beliebig formuliert sein. Der Käufer erwirbt vom Stillhalter das Recht eine Ware zu einem fixen (oder auch früheren (das hängt vom Design des Vertrags ab)) in der Zukunft liegenden Termin zu einem festgelegten Preis zu kaufen oder zu verkaufen. Der Stillhalter kassiert dafür eine Prämie vom Käufer. So etwas kann im Prinzip jeder mit jedem (wenn beide geschäftsfähig sind) vereinbaren.

Damit aber viele Leute verschiedene solcher Verträge gegeneinander aufrechnen können, gibt es standardisierte Optionsvereinbarungen (Kontrakte). Dabei werden die Ware, der Ausübungspreis und der Termin vereinheitlicht.

Ein Optionsschein dagegen ist ein Wertpapier, das ein (hoffentlich) seriöser Emittent zum Kauf anbietet.In der Regel wird bei Optionsscheinen heute die Lieferung der Ware ausgeschlossen, sondern bei Fälligkeit nur der Geldwert der Differenz zwischen Fälligkeitswert (Strike) und dem Marktwert der Ware am Ausübungstag bezahlt.

Beim Optionsschein sind natürlich noch die Gewinnmargen des Emittenten beim Kaufkurs einberechnet. Das fällt bei Optionen weg, jedoch kommen da Transaktionsgebühren der Terminbörse und die Sicherheitsleistungen hinzu.

Außerdem kann man an Terminbörsen (Bonität und Sicherheitsleistungen vorausgesetzt) auch als Privatperson als Stillhalter auftreten.

Ciao,

Uwe

*DerheuteeinbisscheninLaberstimmungist*

Hi Uwe,

Das ganze geht auch andersherum:…

Nicht bei Optionsscheinen.

schrieb ich doch: „Ein Optionsschein meint i.d.R. die Option aus einer Wandelanleihe: … In diesem Fall ist es also immer ein Call.“

Sorry, bin nicht kritikfähig :wink:

Alles Gute wünscht
…Michael

Danke!!
Guten Morgen alle zusammen.

durch alle Eure Erklaerungen, und den angegebenen Links ist mir der Unterschied nun klar geworden.
Es ist im übrigen nicht einfach gute Literatur ueber die verschiedenen Derivate zu finden, ganz zu schweigen von einer klare Abgrenzung von Optionsschein und Options. Bin gerade wieder mit einem Buch reingefallen. Vielleicht hat ja jemand einen Tip.
Ich bin immer wieder ueberrascht, wie schnell und gründlich mir bei WER WEISS WAS weitergeholfen wird.

Herzlichen Dank
Tilo

Hallo Michael,

es ist sehr gut erklärt wie das mit Optionsscheinen funktioniert.

Aber Optionen funktionieren anders.

Nebenbei muss man bei Optionen und Optionsscheinen nicht zwangsläufig Papiere vorrätig haben. In der Regel wird einfach gecleart.

Gruß Ivo

Sorry, bin nicht kritikfähig :wink:

Alles Gute wünscht
…Michael

Hallo Michael,

ich glaube Du verwechelst den Stillhalter eines Calls, der muss in der Tat als insbesondere Privatmann Boität nachweisen, mit dem Halter eines Puts. Der kann nicht mehr als den Optionspreis verlieren. Und den hat er ja bei Kauf bereits entrichtet.

Max

Hi Max,

ich glaube Du verwechelst den Stillhalter eines Calls, der
muss in der Tat als insbesondere Privatmann Boität nachweisen,
mit dem Halter eines Puts. Der kann nicht mehr als den
Optionspreis verlieren. Und den hat er ja bei Kauf bereits
entrichtet.

stimmt, das habe ich verwechselt. Danke.

Alles Gute wünscht
…Michael

Sie stellen eben keine Wertpapiere dar, sondern sind
neudeutsch Kontrakte = Verträge, d.h. sie sind nicht an der
Börse frei handelbar wie Optionsscheine.

Doch, an den Terminbörsen.

Stimmt, hab mich gerade erkundigt. Wobei das natürlich nur funktioniert, wenn noch genug Liquidität im Markt ist, d.h. die Option nicht zu weit aus dem Geld gelaufen ist.

Aber da habe ich tatsächlich wieder mal was gelernt.

Gruß
Christian

Hallo Ivo,

Nebenbei muss man bei Optionen und Optionsscheinen nicht
zwangsläufig Papiere vorrätig haben. In der Regel wird einfach
gecleart.

Soweit richtig, wen es interessiert, hier noch ein paar Ergänzungen:
Bei Optionsscheinen zahlt der Emittent idR die Differenz in bar aus. Dies ist auch in den Emissionsbedingungen fast immer so festgelegt. Es erfolgt also ein Barausgleich, keine Lieferung des Underlyings (beim Dax zB ja auch etwas schwierig…). Da OS dem Inhaber nur Rechte, aber keine Verpflichtungen bringen, kann er nur seinen Einsatz verlieren. Das Risiko hat am Fälligkeitstag nur der Emittent.
Bei Optionen hingegen hat der Stillhalter die Verpflichtung zum Ausgleich. Die depotführende Bank verlangt daher eine nicht unerhebliche Summe zu hinterlegen für den Fall der Fälle. Sollte sich die Option für den Stillhalter ungünstig entwickeln, will die Bank eine noch höhere Sicherheitsleistung. Der Inhaber kriegt dann den Margin Call, er wird zum Nachschiessen aufgefordert. Tut er das nicht, sehen die meisten Bedingungen einen alsbaldigen Zwangsverkauf vor, um das Risiko im Rahmen zu halten. Margin Calls bei Zockern zu machen, die am Rande der totalen Pleite sind („Ich versprechs Ihnen, nächste Woche bin ich wieder im Plus, ich hab da einen totsicheren Tip…“) ist schon interessant :wink:

Gruss
Nils