Was passiert wenn man einen Optionsschein der im Geld liegt einfach nicht ausuebt.
Also sprich vergisst ihn zu verkaufen und auszuueben bis zum Verfallstag.
Verfaellt er dann wertlos? gibts ne Entschaedigungszahlung entsprechend dem letzten Kurs ?
mfg Thomas
leider pfutsch (o.w.T.)
Gruß,
Andreas
Gruß,
Andreas
Was ist denn das für eine dumme (falsche) Antwort!
Die richtige Antwort ist: Es kommt auf die Optionsscheinbedingung an!!
Es gibt OS, die am Ausübungstag als automatisch „ausgeübt“ behandelt werden, d.h. ein innerer Wert wird automatisch dem Inhaber ausgezahlt.
Es gibt aber auch OS, die ohne Ausübungsweisung wertlos verfallen, selbst wenn ein innerer Wert vorhanden ist.
Also in den OS-Bedingungen (Verkaufsprospekt) nachsehen.
Thilo Dunker
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vielen dank fuer die antwort.
wo findet man denn die optionsscheinbedingungen? hab auf der Homepage des emittenten gesucht aber nichts gefunden.
muessen die bei der boerse hinterlegt werden? online oder nur als papierform?
mfg Thomas
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Hallo Thomas,
ich möchte Dir gerne helfen.
Bitte nenne mir die Wertpapierkennnummer bzw. ISIN.
Thilo