Optische Vertragsgestaltung (Jura)

Liebe/-r Experte/-in,

zwei Personen schließen einen Vertrag miteinander. Der Vertrag ist schriftlich, und jeder der Vertragspartner bekommt eine Kopie davon ausgehändigt, die von beiden unterschrieben ist. Person eins ist es gewohnt, alle Unterlagen in einem DIN A5 Ordner unterzubringen.

Ist es einerseits rechtlich gleichwertig, wenn der eine eine Kopie des Vertrages hat, die DIN A4 ist und der andere eine Kopie in DIN A5? Ist es andererseits unseriös, ein solches Prozedere durchzuführen und wirft ein schlechtes Licht auf den, der den Vertrag aufgesetzt hat? Wäre es seriöser, gleich zwei DIN A5 Seiten anzubieten oder zwei DIN A4 Seiten?

Grüße aus Köln
8uz

Hallo,

eine unterschiedliche „optische Gestaltung“, wie beschrieben (DIN A 4 - DIN A 5) spielt rechtlich keine Rolle, ist nicht unseriös und wirft auch kein schlechtees Licht auf den Verfasser. Solange der Inhalt identisch ist, ergibt daraus kein Problem.

Gruß
S.M.

gruss nach köln,
die vertragliche kopie bei ihnen oder dem vertragspartner sollte höchstmöglichst identisch sein mit dem original.
das problem taucht aber nur bei einer gerichtlichen auseinandersetzung oder bei unstimmigkeiten im vorfeld auf.
gruss aus berlin
frank baer
rechtsanwalt

Hallo 8undzwanzigster,

zu 1.: Rechtlich gleichwertig sind Din A 4 und Din A 5. Die Schriftform setzt keine Papiergröße voraus. Ich würde höchstens darauf achten, dass auch die Din A 5-Version gut lesbar ist, wovon ich hier aber ausgehe.

Zu 2.: Das ist meiner Ansicht nach Gefühlssache. Wenn der Text kurz ist, warum nicht Din A 5? Ist man sich unsicher, wie der andere reagiert, kann man ja auch beide Versionen anbieten und fragen, wie der Vertragspartner es zum Abheften bevorzugt. Man hinterlässt so zudem einen rücksichtsvollen/höflichen Eindruck.

Aber eigentlich es recht egal :smile:

Grüße aus Bonn
Der Ruppel