OlDirty
22. Dezember 2015 um 17:31
1
Bei Wikipedia heißt es:
Orange Standlichter sind nur erlaubt, wenn die sechs Beleuchtungspunkte an der Vorderseite nicht überschritten werden
Woraus bzw. aus welchem Gesetzestext oder dergleichen geht dies hervor? In der StVZO konnte ich diesbezüglich keine Info finden.
Vielen Dank für eure Antworten schon mal vorab!
Hallo,
ersten taugt Wikischrott dafür nichts und zweitens hast du schon das richtige dafür in der Hand gehabt,
die StVZO
Nachzulesen im
§ 51 Begrenzungsleuchten
und
§ 51c Parkleuchten
Und damit eindeutig nicht erlaubt .
Ausnahmen gibt es nur für Kfz. die nach dem Recht eines anderen Staates zugelassen wurden oder Kfz. mit einer Oldtimer-Zulassung.
OlDirty
22. Dezember 2015 um 18:03
3
Bei mir geht es um ein US Car von 1969, welches demnächst zur Vollabnahme soll. Vorher möchte ich abklären, ob ich die Standlichter umbauen muss oder nicht. Dabei verlasse ich mich aber ungern auf Aussagen eines Prüfers, weil man von 9 Prüfern gerne mal 10 verschiedene Meinungen bekommt.
Hallo,
dann solltest du dies Frage am besten mal im einem speziellen Forum für US-Oldtimer stellen.
Denn wie du schon richtig erkannt hast, es gibt viele Götter
C_Punkt
28. Dezember 2015 um 09:24
5
Was genau ist denn an dem Wikipedia-Eintrag verkehrt?