Orangefarbener Parkausweis

Hallo zusammen,

ich schreibe hier für meinen Mann.
er ist schwerbehindert mit GdB 100% G B
ausserdem hat er Pflegestufe 3.

Ich wollte bei der Stadt einen orangefarbenen Parkausweiß und bin gescheitert.
Da ich selbst über 70 bin, ist es schwer für mich ihn zum Arzt oder einer Behörde zu bringen da es teilweise keine Parkplätze gibt oder sie weit weg sind.
Ich bin seine Begleitperson.

Mir wird dann immer was von unteren Gliedmaßen und Prozenten erzählt, die nicht ausreichen würden.

Im Schreiben des Versorgungsamtes heißt es ( bei 100% B G )
: die Gesundheitsstörungen … stellen keine Behinderung das und sind mit einem Grad der Behinderung von mindestens 10 zu bewerten.

Folglich sollten doch die restlichen 90 % ausreichend sein oder irre ich mich da ?

Kann jemand was dazu sagen oder helfen ?

Danke schon im Voraus
mech47

Sehe ich nach dieser Info (Quelle VdK) auch so:

"Einen Anspruch auf die orangene Ausnahmegenehmigung und somit auf die Parkerleichterungen haben:
:black_medium_small_square:schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken).
:black_medium_small_square:schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einen GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane.
:black_medium_small_square:schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt.
:black_medium_small_square:schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt. "

Das was Dir da die Behörde mitgeteilt hat, scheint dem ja zu widersprechen. Offenbar ist die Behinderung der Beine nicht so gravierend. Dein Mann hat den SBA wegen anderer Beschwerden bekommen.

Wie auch immer, hier kann man das nicht klären. Lasst euch nochmals genau beraten, ggf. müsste man Widerspruch gegen die Entscheidung der Behörde einlegen und dann auch vor dem Sozialgericht klagen.

MfG
duck313

und damit gehste dann zu Deiner Stadt und fragst die, was deren Meinung nach nicht auf Deinen Mann zutrifft, um die Verweigerung des Parkausweises abzulehnen.
Ist er Mitglied im VDK? Wenn ja wäre das ja der Ansprechpartner für Euch. ramses90

Das Merkzeichen G bekommt man bei Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und/oder der Lendenwirbelsäule mit einem GdB von mindestens 50.
Für den orangefarbenen Ausweis benötigt man einen Grad von 80 in diesem Bereich.
Der GdB von 100 wird ja über das Zusammenwirken aller einzelnen Beeinträchtigungen berechnet.
Du müsstest also einmal nachschauen, ob dein Mann alleine bei den unteren Gliedmaßen schon auf einen Grad von 80 kommt, oder von 70 in Verbindung mit einem GdB 50 bei Herz und Atmung.

(Es sind übrigens keine Prozentwerte!)

1 Like

Die Behinderungen der unteren Gliedmaße sind nicht einzeiln aufgeführt.
Also kann ich sie nicht ausrechnen.

Ich traue mich mal das hier zu posten.

Die Auswirkungen folgender Behinderungen wurden berücksichtigt. (100% G B )
-psychosomatische ERkrankungen
-chronisches Schmerzsyndrom
-Schlaf-Apnoe-Syndrom
-Lungenfunktionsstörungen ( Asbestlunge, Lungenemphysem)
-Herzrythmusstörungen
-künstlicher Darmausgang
-Ekzem
-Neurodermitis
-Funktionsstörungen der Wirbelsäule ( Wirbelkanalenge, degenerative Wibelsäulenveränderungen
-Funktionsstörungen der Hände
-Funktionsstörung des rechten Hüftgelenkes
-Funktionsstörung des linken Fußes ( Fuß ist nach schwerer Sepsis und 2 Hauttransplantationen stark deformiert)
-Hüftgelenksersatz links
-Kniegelenksersatz beidseitig.

DAs Steht im Bericht.
Wie soll ich jetzt daraus % errechnen ?

Das kannst Du nicht selbst.

Wie schon gesagt, lasst Euch beraten, auch bei Sozialverbänden wie dem Vdk oder ähnl. und legt dann Widerspruch gegen die Entscheidung der Behörde ein.
Ist der Antrag auf Parkberechtigung überhaupt mit einem Bescheid abgelehnt worden ? Darin gab es doch auch eine Rechtsbelehrung was man machen kann, wenn man damit nicht einverstanden ist.

Danke, ich werde mal bei meiner Rechtsberatung anrufen und fragen.

Unsere Behörde bei der Stadt ist nicht zu brauchen. Nur junge Frauen ohne viel Praxis.
…und das mein Mann 47 Jahre bei der Stadt angestellt war zählt nicht mehr.

mech47

Du willst aber nicht, dass er besser behandelt wird, als andere, die nicht bei der Stadt angestellt waren, oder? so nach dem Motto: kölscher Klüngel

2 Like

Nein. Sicherlich nicht. Das machen die Herren im Rathaus schon allein.
Es ärgert mich nur, das mein Mann so von oben herab behandelt wird von den jungen Dingern,
die noch keine Ahnung haben und genervt reagieren wenn man Fragen stellt und nachhakt.

Du kannst das nicht alleine ausrechnen.
Ausschlaggebend ist letztendlich die Entscheidung des Versorgungsamtes, das den Grad der Behinderung und die daraus folgenden Merkzeichen festsetzt.
An diese Entscheidung sind kommunale Behörden gebunden - sie können daran gar Nichts zum Schlechteren drehen.
Der Grad der Behinderung richtet sich nicht alleine nach medizinischen Diagnosen. Er berücksichtigt die angesichts ihrer Auswirkung auf faktische Einschränkung im Alltagsleben.
Ich würde einen Antrag auf „Neufeststellung des GdB“ beim zuständigen Versorgungsamt stellen (Formulare für die meisten Bundesländer sind im Internet), Bei den Einschränkungen sind vor Allem die Folgen der med. Diagnose wichtig. Beispiel: Bei einer gut eingestellten Diabetes in höherem Alter sind die Auswirkungen auf das Alltagsleben in der Regel deutlich niedriger als bei einem Kind mit Diabetes.
Für einen Anspruch auf das Merkzeichen aG müsste schon eine sehr sehr starke Beeinträchtigung beim Zurücklegen selbst kurzer Gehwege vorliegen. Die kann sich auch aus orthopädischen Beschwerden zusammen mit Atemwegs -und Herzerkrankungen ergeben.
Wichtig sind also neuere ärztliche Befunde und deutliche Schilderung der praktischen Einschränkungen.
Viel Glück und LG
Amokoma1

1 Like

Dann bekäme der Mann der TE aber sogar den „normalen“ Parkausweis für Behinderte.
Es geht hier um einen orangefarbenen - dazu müsste (bei den vorliegenden 100%) alles gestrichen werden, was nicht zu einer Gehbehinderung führt; wenn dass, was noch über bleibt, zu einer MdE von mind. 80% führt - dann gibt es den orangenen Ausweis.

Hallo,

mein Fachmensch meint dazu folgendes:

" Die einzelnen Bewertungen erfährt ein Betroffener durch Akteneinsicht beim Versorgungsamt. Zu den Akten gehört auch immer der Bewertungsbogen des Gutachters mit den jeweiligen Einzelwerten.

Zu den für die Bewegungsfähigkeit relevanten Einzelbewertungen aus Deiner Liste gehören:

-Lungenfunktionsstörungen ( Asbestlunge, Lungenemphysem)
-Herzrythmusstörungen
-Funktionsstörungen der Wirbelsäule ( Wirbelkanalenge, degenerative Wibelsäulenveränderungen
-Funktionsstörung des rechten Hüftgelenkes
-Funktionsstörung des linken Fußes ( Fuß ist nach schwerer Sepsis und 2 Hauttransplantationen stark deformiert)
-Hüftgelenksersatz links
-Kniegelenksersatz beidseitig.

evtl. auch je nach konkreten Auswirkungen:
-psychosomatische Erkrankungen
-chronisches Schmerzsyndrom

Wegen der speziellen Bewertungsmathematik müßte einer dieser Einzelwerte mindestens 60 betragen, um gemeinsam mit mindestens zwei anderen Teilwerten, die je mindestens einen Einzel-GdB von 20 haben, einen Teil-GdB von 80 wegen der Bewegungsfähigkeit zu erreichen."