Hallo,
mein Vater möchte den „Orangen Parkausweis“ beantragen .
- GdB 50 + G
- die 50 wegen Herzinfarkt ( incl. 2 Stents )
- das G später wegen Schlaganfall
hat er eine Chance ? oder reicht das nicht dafür aus ?
MfG
Hallo,
mein Vater möchte den „Orangen Parkausweis“ beantragen .
hat er eine Chance ? oder reicht das nicht dafür aus ?
MfG
Wohl nicht.
Schau mal hier rein.
Übrigens dürfte man mit dem „orangenen“ einem Schwerbehinderten nicht einen Parkplatz wegnehmen. Und die „Erleichterungen“ beim sonstigen Parken sind nicht wirklich nützlich, im Einzelfall mag sein.
https://soziales.niedersachsen.de/startseite/menschen_mit_behinderung/behinderung_und_ausweis/nachteilsausgleiche/parkerleichterungen-341.html
MfG
duck313
Dafür brauchts ein „B“ und mind 70 GdB.
Und: ich wäre froh ich hätte wenigstens einen orangen Ausweis, weil der blaue für mich noch unwahrscheinlicher ist, obwohl ich dauerhaft gehbehindert bin und kaum noch 100m ohne Rollstuhl schaffe. Die Hürden sind sehr, sehr hoch, im wahrsten Sinne…
Der Hinweis darauf, dass das nicht reicht samt Link ist richtig. Der Rest ist mal wieder Meinung getränktes Halbwissen.
Man nimmt keinem „Schwerbehinderten“ den Parkplatz weg. Mit einem GdB von 50 IST man schwerbehindert. Selbstverständlich ist auch ein orangefarbener Ausweis eine Erleichterung. Abgesehen von Parkgebühren, die u.U. ganz entfallen, u.a. das Parken im eingeschränktem Parkverbot. In Berlin dürfen auch „Behindertenparkplätze“ genutzt werden.
Welche Gehbeeinträchrigungen liegen denn dem Merkzeichen zu Grunde? Eigentlich ist die Kombi wie beschrieben ungewöhnlich. Wann ist das insgesamt geprüft worden?
Tatsächlich ist die Hürde hoch und der Unterschied zwischen orange und blau nicht soooo groß.