Oranger Parkausweis

Hallo,
mein Vater möchte den „Orangen Parkausweis“ beantragen .

  • GdB 50 + G
  • die 50 wegen Herzinfarkt ( incl. 2 Stents )
  • das G später wegen Schlaganfall

hat er eine Chance ? oder reicht das nicht dafür aus ?

MfG

Wohl nicht.
Schau mal hier rein.

Übrigens dürfte man mit dem „orangenen“ einem Schwerbehinderten nicht einen Parkplatz wegnehmen. Und die „Erleichterungen“ beim sonstigen Parken sind nicht wirklich nützlich, im Einzelfall mag sein.
https://soziales.niedersachsen.de/startseite/menschen_mit_behinderung/behinderung_und_ausweis/nachteilsausgleiche/parkerleichterungen-341.html

MfG
duck313

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Dafür brauchts ein „B“ und mind 70 GdB.
Und: ich wäre froh ich hätte wenigstens einen orangen Ausweis, weil der blaue für mich noch unwahrscheinlicher ist, obwohl ich dauerhaft gehbehindert bin und kaum noch 100m ohne Rollstuhl schaffe. Die Hürden sind sehr, sehr hoch, im wahrsten Sinne…

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Der Hinweis darauf, dass das nicht reicht samt Link ist richtig. Der Rest ist mal wieder Meinung getränktes Halbwissen.

Man nimmt keinem „Schwerbehinderten“ den Parkplatz weg. Mit einem GdB von 50 IST man schwerbehindert. Selbstverständlich ist auch ein orangefarbener Ausweis eine Erleichterung. Abgesehen von Parkgebühren, die u.U. ganz entfallen, u.a. das Parken im eingeschränktem Parkverbot. In Berlin dürfen auch „Behindertenparkplätze“ genutzt werden.

Welche Gehbeeinträchrigungen liegen denn dem Merkzeichen zu Grunde? Eigentlich ist die Kombi wie beschrieben ungewöhnlich. Wann ist das insgesamt geprüft worden?

Tatsächlich ist die Hürde hoch und der Unterschied zwischen orange und blau nicht soooo groß.

mit dem „orangenen“ darf man nicht auf dem „Schwerbehinderten-Parkplatz“ parken- das war gemeint als ich sagte " …nicht einem Schw. wegnehmen"

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Hallo,
ist es denn wichtig welche Gehbeeinträchtigungen vorliegen ? G ist G … oder ?

Gruß

Ja, das ist wichtig. Denn einerseits bestimmt die Art der Gehbeeinträchtigung neben dem Grad der Behinderung ob ein Merkzeichen vergeben wird. Andererseits geht es hier ja um Merkzeichen aG oder eine Gleichstellung. In dem Zusammenhang spielt auch eine Rolle, ob und inwieweit der GdB durch die Einschränkung der Mobilität verursacht wird.
Früher wurde das immer durch die Gehstrecke festgemacht. Inzwischen ist das nach Gerichtsurteilen etwas aufgeweicht worden, weil de alleine oft nicht das Problem ausreichend abbildet.
„Die Fortbewegung, außer mit dem Auto, ist auf Dauer nur mit fremder Hilfe oder großer Anstrengung möglich und der GdB beträgt mindestens 80“ Das sind die Voraussetzungen für aG.
Für eine Gleichstellung kann der GdB niedriger bei 70 sein, aber muss wegen der Gehfähigkeit diese Höhe haben.
Da es hier bei der Bewertung die größten Probleme gibt, ist wichtig, was man hat und wie man das beschreibt.

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B muss nicht - aG ist jedoch für den Parkausweis nötig. Selbst G reicht nicht aus.

Verwechsel nicht den Behindertenausweis (den hab ich auch) mit dem Parkausweis für Behinderte - sind zwei paar Schuhe - und 50% reichen dfür nicht aus.

Es sind nicht 50% sondern ein GdB von 50, ohne Prozent.
Dass 50 ausreichen würden, habe ich auch nicht behauptet. Wie kommst du auf die Idee, dass ich das verwechsle?

Du bringst einfach den blauen und orangen Parkausweis durcheinander, Letztere gilt in Deiner Gemende, z.B. Mannheim
Und für Orange braucht es B und G und GdB 70. Punkt.

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mea culpa - der orangene Ausweis war mir bis dato unbekannt -