Von meinem Großvater habe ich das Kriegsverdienstkreur 1. Klasse. Es liegt in meiner Wohnzimmer - Vitrine. Da es von 1939 stammt, ist nunmal das Hakenkreuz darauf zu sehen.
Ist es eigentlich strafbar, ein ( wirklich nur ein ) Abzeichen mit dem HK drauf in der Wohnung zu haben ?
Eine sehr liebe Person meinte dies nämlich mir gegenüber, da es sich um eindeutig verfassungsfeindliche Symbole handelt.
Das ist mir natürlich auch klar, aber ich trag es ja nicht weithin sichtbar am Ausgehrock und treib auch keinen Handel damit. Andererseits werden ( nicht nur ! ) solche Sachen zu Dutzenden auf Flohmärkten angeboten.
Solange Du damit nicht bei Neo-Nazi Umzügen mitlatscht, bekommst Du keine rechtlichen Probleme. Orden mit dem Hakenkreuz sind genausowenig verboten, wie zB die Briefmarken aus dieser Zeit, SOLANGE sie nicht rechtslastig verwendet werden. Es gibt einen schwunghaften Handel mit den Zeugs (schau mal auf Floh- und/oder Militariamärkte). Probleme gibt es nur, wenn jemand „Mein Kampf“ verkaufen will. Dieses Buch gilt als verfassungsfeindlich und ist damit verboten.
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Von meinem Großvater habe ich das Kriegsverdienstkreur 1.
Klasse. Es liegt in meiner Wohnzimmer - Vitrine. Da es von
1939 stammt, ist nunmal das Hakenkreuz darauf zu sehen.
Ist es eigentlich strafbar, ein ( wirklich nur ein ) Abzeichen
mit dem HK drauf in der Wohnung zu haben ?
Im Prinzip könntest Du Dir zu Hause auch ne Hakenkreuzfahen hinter ner Hitlerbüste aufhängen, aber wer will das schon.
Eine sehr liebe Person meinte dies nämlich mir gegenüber, da
es sich um eindeutig verfassungsfeindliche Symbole handelt.
Das ist mir natürlich auch klar, aber ich trag es ja nicht
weithin sichtbar am Ausgehrock und treib auch keinen Handel
damit. Andererseits werden ( nicht nur ! ) solche Sachen zu
Dutzenden auf Flohmärkten angeboten.
Naja, und jetzt bin ich mir schon unsicher.
Wie Du schon richtig schreibst:
Die Öffentlichkeit ist entscheidend. Allerdings würde das Aufbewahren von einer vielzahl solcher Gegenstände wohl als vorrätig halten gewertet werden.
Der Verkauf also das Verbreiten ist natürlich auch verboten.
Steht alles im StGB:
§ 86a Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird
bestraft, wer
im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4
bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich,
in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11
Abs. 3) verwendet oder
Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten,
zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in
Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält,
einführt oder ausführt.
(2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen,
Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1
genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum
Verwechseln ähnlich sind.
Hi
der reine Besitz solcher Memorabilien ist keinesfalls strafbar, da es sich um vorkonstitutionelle Erzeugnisse handelt, Sprich, sie wurden hergestellt, als es unser gegenwärtiges Grundgesetz sowie die darauf aufbauenden Rechtsnormen noch gar nicht gab.
das gilt übrigens auch für mein Krampf und ähnliche schwerverdauliche Machwerke.
Sie dürfen auch gehandelt werden (Überraschung!)
sofern die an sich verfassungswidrige Zeichen bereits zur ursprünglichen Gestaltung gehören. Da gibt es ein BGH-Urteil
„Vieles wird jedoch in diesem Bereich von den Umständen des Einzelfalls, insbesondere der „Art der Verkaufspräsentation“, abhängen.“
das gilt aber nur für Objekte, Schriften und ähnlichen Krimskrams, der vor 1945 hergestellt wurde. Neuproduktionen sind was anderes.
Zu mein Kampf siehe http://www.damaschke.de/marginal/1998/anfrage.html
Die Rechtslage dürfte aber voll übertragbar sein
Im Prinzip könntest Du Dir zu Hause auch ne Hakenkreuzfahen
hinter ner Hitlerbüste aufhängen, aber wer will das schon.
Sorry, kein Platz mehr, da stehen schon die Büsten der Deutschen Könige und Kaiser von Heinrich Eins bis Wilhelm Zwei Dahinter die Fahnen aller deutschen Halmavereine.
Im Ernst, ich war schon in Häusern, in denen derartige Reliquien wie auf einer Art Altar aufgebaut waren. Reichskriegsflagge an der Wand, davor ein Tisch mit Stahlhelmen, Koppeln und sonst. Ausrüstungsgegenständen, auf Kleiderständern rechts und links flankierend Wehrmachtsuniformen.
Ich dachte mir da immer auch, ob die Leute das immer wegräumen, wenn Besuch a la Stromableser oder Schornsteinfeger ins Haus kommt, aber nach der nun geschilderten Gesetzeslage …