Ordensfrau Erblasserin?

Kann eine Ordensfrau/Klosterschwester
Erblasserin sein? Darf sie überhaupt Eigentum /Vermögen haben , das sie vererben könnte?

Hallo,

wenn sie ein volles Gelübde abgelegt hat und nicht nur eine im Kloster lebende Angehörige des Ordens ist, dann hat sie ihr Vermögen dem Orden überlassen und sich zu Armut verpflichtet. Demgemäß hätte sie auch nichts zu vererben.

Die Antwort ist also eindeutig: Nichts genaues weiss man nicht.

Gruß
NIta

Kann eine Ordensfrau/Klosterschwester
Erblasserin sein?

Ja.

Darf sie überhaupt Eigentum /Vermögen haben
, das sie vererben könnte?

Ich wüßte nicht, welche gesetzliche Regelung dem entgegenstehen sollte.