Hi liebe Experten,
mir ist folgender Fall in den Sinn gekommen:
angenommen Mieter A und B wohnen seit knapp 2,5 Jahren (Einzug im Januar) in einer Maisonettewohnung im 2. OG (Vermieter im EG).
Weiter angenommen, würde jetzt an den ca. 20 Jahre alten Holzfenstern in der Wohnung von A + B Schimmel auftreten.
V würde natürlich sagen A + B Lüften/Heizen falsch und schaltet einen „Gutachter“ des Haus- und Grundbesitzervereins ein (-> Verdacht auf Gefälligkeitsgutachten!), der dies („überraschenderweise“) auch bestätigen würde.
Da A und B aber wissen würden, dass das nicht sein kann und V kurz vor dem Einzug von A u. B eine neue Wärmeisolierung selbst in den Dachboden gebastelt hat, schalten Sie Ihrerseits einen Fachmann von der DEKRA ein.
Dieser würde ganz klar feststellen, dass die Wärmeisolierung die Feuchtigkeit und somit den Schimmel verursacht (Taupunkt und Wärme-/Kältebrücken nach innen gelegt, Veränderung der Bauphysik etc.).
A und B müssten nun zwar erstmal die Kosten für das Gegengutachten schlucken, aber hätten mit den Sanierungskosten nichts zu tun!
Sie würden dann die Wohnung zum 31.07.2009 kündigen.
In diesem Zusammenhang würden Sie V darauf hinweisen, dass die Kaution am Übergabetag inkl. Zinsen auszuzahlen ist.
Weiter würden Sie darauf hinweisen, dass V Ihnen eine Nebenkostenabrechnung für die GESAMTE MIETZEIT bis zur Übergabe ausstellen soll.
(Hier kommt auch der Hinweis, dass Ansprüche von V aus dem ersten Mietjahr nach BGB bereits erloschen sind, da A u. B in 2,5 Jahren noch nie eine NK-Abrechnung bekommen haben!)
Wie wäre die Rechtslage zu folgenden Fragen?:
- Könnten A + B die Gutachterkosten für das Gegengutachten von V zurückfordern? Wenn ja, wie??
- Könnten A + B nachträglich Miete zurückfordern (wg. Minderung durch den Schimmel)? Wenn ja, wie??
- was tun, wenn V einfach die Kaution für den Schimmelschaden einbehält, obwohl die Unschuld von A + B bewiesen ist?
- Könnten A + B nachträglich Nebenkosten (zumindest für das 1. Jahr) zurückfordern, wenn V bei der Übergabe keine NK-Abrechnung vorlegt? Wenn ja, wie??
- sollte ab sofort überhaupt noch irgendetwas an V gezahlt werden?
(Wenn möglich bitte mit Angaben der entsprechenden Gesetze die zu den o.g. Fragen greifen würden)
A u. B würden gerne ohne Anwalt auskommen, würde dies in diesem Fall überhaupt gehen und wie hoch wären die Erfolgsaussichten wenn doch ein Anwalt/Gericht eingeschaltet werden müsste)???
Für eure Antworten, in diesem komplexen Fall, vielen Dank im Voraus und viele Grüsse
T.
