Ordentliche Änderungskündigung Standort

Hallo.

Man stelle sich vor eine Angestellte hat vor den Weihnachtstagen die ordentliche Änderungskündigung ihres Arbeitgebers erhalten. Der Arbeitgeber beruft sich darin auf einen Standortwechsel von Düsseldorf nach Hamburg und teilt mit dass alle Arbeitsplätze der Verwaltung am Standort Düsseldorf wegfallen. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit einen Job zu gleichen Bedingungen in Hamburg anzunehmen.

Bedingt durch die familiäre Situation (2 Kinder - Schulpflicht und Kindergarten) ist der Umzug nach Hamburg für die Angestellte nicht möglich. Außerdem sei zu erwähnen dass es sich um ein 30 stündiges Arbeitsverhältnis handelt.

Im Arbeitsvertrag sei festgehalten dass der Arbeitsort der Standort der Firma bzw. der Betriebsstätte ist. Des Weiteren sei festgehalten dass sich der Arbeitnehmer auch dazu verpflichtet eventuell an einem anderen Ort, evtl. auch nur vertretungsweise, den Fähigkeiten entsprechende andere Aufgaben zu übernehmen.

Der ebenfalls angehörte Betriebsrat sei einbezogen und hat der Kündigung widersprochen mit dem Verweis dass noch andere Tägtigkeiten mit wenig Umschulungsaufwand in der Region des Arbeitnehmers zu besetzen seien die derzeit für den Arbeitgeber von Leiharbeitern ausgefüllt werden.

Sind in einem solchen Fall Kündigungsschutzklagen oder weitere Maßnahmen sinnvoll oder könnte man es in solchen Fällen als aussichtslos bewerten?

Danke für Input vorab!

Hallo.

Moin :smile:

Man stelle sich vor eine Angestellte hat vor den
Weihnachtstagen die ordentliche Änderungskündigung ihres
Arbeitgebers erhalten. Der Arbeitgeber beruft sich darin auf
einen Standortwechsel von Düsseldorf nach Hamburg und teilt
mit dass alle Arbeitsplätze der Verwaltung am Standort
Düsseldorf wegfallen. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit
einen Job zu gleichen Bedingungen in Hamburg anzunehmen.

…nen nettes „Weihnachtsgeschenk“… :frowning:

Bedingt durch die familiäre Situation (2 Kinder - Schulpflicht
und Kindergarten) ist der Umzug nach Hamburg für die
Angestellte nicht möglich. Außerdem sei zu erwähnen dass es
sich um ein 30 stündiges Arbeitsverhältnis handelt.

Im Arbeitsvertrag sei festgehalten dass der Arbeitsort der
Standort der Firma bzw. der Betriebsstätte ist. Des Weiteren
sei festgehalten dass sich der Arbeitnehmer auch dazu
verpflichtet eventuell an einem anderen Ort, evtl. auch nur
vertretungsweise, den Fähigkeiten entsprechende andere
Aufgaben zu übernehmen.

Der ebenfalls angehörte Betriebsrat sei einbezogen und hat
der Kündigung widersprochen mit dem Verweis dass noch andere
Tägtigkeiten mit wenig Umschulungsaufwand in der Region des
Arbeitnehmers zu besetzen seien die derzeit für den
Arbeitgeber von Leiharbeitern ausgefüllt werden.

Das ist doch schon mal nett vom BR

Sind in einem solchen Fall Kündigungsschutzklagen oder weitere
Maßnahmen sinnvoll oder könnte man es in solchen Fällen als
aussichtslos bewerten?

Wie heisst es so schön: Vor Gericht und auf hoher See, liegt man in Gottes Hand…

Ein + ist schon mal der Widerspruch des BRs…vor allem mit dem Hinweis auf weitere Beschäftigungsmöglichkeiten am bisherigen Arbeitsort…das lässt die Sache schon positiver aussehen, alks wenn wirklich sämtliche Arbeitsplätze weg wären…wo nichts ist, könnte ja auch nicht weiterbeschäftigt werden…

Fundierte Auskunft kann da wirklich ein Fachanwalt für Arbeitsrecht geben, da es eine Menge Fallstricke in den Kündigungen gibt und selbst bei grossen Firmen diese mitunter zum fallen (sprich unwirksam werden) von Kündigungen taugen… :smile:

Danke für Input vorab!

Nummer 5 lebt! *gg
Gruß
MG