Ordentliche Buchhaltung

Hallo,

muß bei einer „ordentlichen“ Buchhaltung bei einer Gehaltsüberweisung die Lohnabrechnung desjenigen hinter den Kontoauszug geheftet werden oder reicht diese in der Personalakte aus?

Genauso bei den Krankenkassenzahlungen, muß der Beitragsnachweis hinter den Kontoauszug??
Es handelt sich hierbei ausschließlich um Überweisungen.

Barbelege sind klar!

Vielen Dank

Servus,

die Belege für die Verbindlichkeiten müssen nicht zu den Zahlungen geheftet werden; im Gegenteil, jede Kopie eines Beleges ist eine Quelle von Irrtümern durch Verwechslung, bläst den Belegpparat unnötig auf und erschwert die Nachvollziehbarkeit.

Die Abrechnung gehört als Beleg zur Buchung der Verbindlichkeit. Auf den Zahlungsbelegen oder Kontoauszügen muss bloß kontiert werden, gegen welche Verbindlichkeit die Zahlung gebucht worden ist.

Schöne Grüße

MM