Hallo Zusammen,
was muss man bei einem befristeten Arbeitsvertrag unter einer ordentlichen Kündigungsfrist von 2 Wochen verstehen.
- 2 Wochen, egal zu welchem Termin
- 2 Wochen zum Wochenende
- 2 Wochen zum Monatsende?
Vielen Dank für eure Antworten,
LG
Jacky
Hi!
Abgesehen von der FAQ:1990…
was muss man bei einem befristeten Arbeitsvertrag unter einer
ordentlichen Kündigungsfrist von 2 Wochen verstehen.
- 2 Wochen, egal zu welchem Termin
Wenn dort lediglich „2 Wochen“ steht, dann sind es 2 Wochen, also 14 Tage. Und zwar beginnend am Folgetage des Zustelldatums.
Also am 1.6. zum 15.6., am 5.6. zum 19.6. etc.
Ob diese Frist rechtlich so einwandfrei ist, lass ich jetzt mal einfach im Raum stehen…
LG
Guido