Ordentliche Kündigung

Angenommen Arbeitnehmer A kündigt bei seinem Arbeitgeber B mit einer tariflich vereinbarten Kündigungsfrist von 1 Woche während der Probezeit.

1.Hat der Arbeitnehmer A einen Anspruch auf verbleibenden Resturlaub innerhalb der Kündigungsfrist?
2.Kann sich der Arbeitnehmer A seine angesammelten Zeitkontostunden auszahlen lassen?
3.Kann der Arbeitgeber B verlangen, das Arbeitnehmer A bis zum Ende des ordentlich gekündigten Arbeitsverhältnisses seine Arbeitskraft zur Verfügung stellen muß?

Für Eure Antworten bedanke ich mich schon bei allen im vorraus!

Hallo,

1.Hat der Arbeitnehmer A einen Anspruch auf verbleibenden
Resturlaub innerhalb der Kündigungsfrist?

Grundsätzlich schon.

2.Kann sich der Arbeitnehmer A seine angesammelten
Zeitkontostunden auszahlen lassen?

Kommt drauf an, was dazu geregelt ist.

3.Kann der Arbeitgeber B verlangen, das Arbeitnehmer A bis zum
Ende des ordentlich gekündigten Arbeitsverhältnisses seine
Arbeitskraft zur Verfügung stellen muß?

[Zitat]"(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen."

„(4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.“[/Zitat]

http://bundesrecht.juris.de/burlg/__7.html

MfG