Ordentliche kündigung

was bedeutet ganz genau…
ordentliche kündigungen sind zum quartalsende auszusprechen.
beginn 1.10.2009

danke

was bedeutet ganz genau…
ordentliche kündigungen sind zum quartalsende auszusprechen.

Das die Kündigung nach Ablauf der Kündigung nach Ablauf der Kündigungsfrist zum letzten Tag des jeweiligen Quartals auszusprechen sind (31.3., 30.6., 30.9., 31.12.).

beginn 1.10.2009

Wann wurde die Kündigung ausgesprochen? Wie lang ist die Kündigungsfrist? Hier gilt entweder §622 BGB oder, sofern ein Tarifvertrag besteht, die dorthin enthaltene Regelung.

Da ich nicht weiß ob ein Tarifvertrag besteht, gehe ich bei der Berechnung der Kündigungsfristen von der gesetzlichen Regelung aus. Ich setze voraus, das der AN älter als 25 Jahre ist und die Kündigung heute (20. Mai 2013) ausgesprochen wurde.

Arbeitsbeginn 1.10.2009 Kündigung am 20. Mai 2013 = Betriebszugehörigkeit 3,5 Jahre

Hier gilt §622 II Absatz 1 BGB: Kündigungsfrist ein Monat.
D.h. Kündigung am 20. Mai 2013 + 1 Monat = 21. Juni 2013 + Kündigung zum Quartalsende = 30. Juni 2013

danke

bitte

Hier gilt entweder §622 BGB oder, sofern ein
Tarifvertrag besteht, die dorthin enthaltene Regelung.

Und was ist mit einzelvertraglichen Regelungen?

Da ich nicht weiß ob ein Tarifvertrag besteht, gehe ich bei
der Berechnung der Kündigungsfristen von der gesetzlichen
Regelung aus. Ich setze voraus, das der AN älter als 25 Jahre
ist und die Kündigung heute (20. Mai 2013) ausgesprochen
wurde.

Es ist vollkommen egal, ob man 25 Jahre oder älter ist, da dieser Passus gegen das AGG verstößt und schon vor längerer Zeit vom EuGH gefressen wurde

Hier gilt §622 II Absatz 1 BGB: Kündigungsfrist ein Monat.

Das steht da aber nicht, da steht was von „zum Monatsende“ - und auch das nur bei AG-seitiger Kündigung.

Gruß
Guido

Und was ist mit einzelvertraglichen Regelungen?

steht davon irgendwas im ursprünglichen Sachverhalt?

Es ist vollkommen egal, ob man 25 Jahre oder älter ist, da
dieser Passus gegen das AGG verstößt und schon vor längerer
Zeit vom EuGH gefressen wurde

Ok, das war mir neu. Der entsprechende Passus im BGB ist aber noch nicht geändert.

Hier gilt §622 II Absatz 1 BGB: Kündigungsfrist ein Monat.

Das steht da aber nicht, da steht was von „zum Monatsende“ -
und auch das nur bei AG-seitiger Kündigung.

Richtig, dass steht da. Wie die Fragestellerin aber ausgeführt hat, geht es um eine „ordentliche Kündigung zum Quartalsende“. Daher gehe ich davon aus, dass ein Tarifvertrag oder eine einzelvertragliche Regelung besteht, die besser ist als die gesetzlich geregelte.
Da mir aber nicht bekannt ist, wie genau diese regelung lautet, habe ich die Fristen aus dem BGB hilfsweise angewandt und den passus „zum Monatsende“ ignoriert.

Dein
Ebenezer

Und was ist mit einzelvertraglichen Regelungen?

steht davon irgendwas im ursprünglichen Sachverhalt?

Nein, aber da steht auch nichts von Tarifbindung, und trotzdem erwähnst Du das - dummerweise erwähnst Du NUR das …

Ok, das war mir neu. Der entsprechende Passus im BGB ist aber
noch nicht geändert.

Das wird er vermutlich auch nicht.
Ist aber auch egal, denn jeder, der auch nur selten damit zu tun hat, weiß das.

Richtig, dass steht da. Wie die Fragestellerin aber ausgeführt
hat, geht es um eine „ordentliche Kündigung zum Quartalsende“.
Daher gehe ich davon aus, dass ein Tarifvertrag oder eine
einzelvertragliche Regelung besteht, die besser ist als die
gesetzlich geregelte.

Ah, jetzt doch der Einzelvertrag …

Da mir aber nicht bekannt ist, wie genau diese regelung
lautet, habe ich die Fristen aus dem BGB hilfsweise angewandt
und den passus „zum Monatsende“ ignoriert.

Du kennst die Regelung nicht und legst deshalb hilfsweise die Fristen des § 622 BGB zu Grunde, obwohl von vornherein klar ist, dass diese keine Anwendung finden?
Merkwürdige Logik …

Gruß
Guido

Welcher Vertrag?
Welche Frist?
Fristbindung für wen?
Anwendung eines Manteltarifvertrags?

Ebebfalls ohne Anrede und Gruß, dafür mit ähnlicher sprachlicher Sorgfalt

guten tag an alle

sorry für die kurze einleitung.

meine mutti (55) möchte das gerne wissen weil sie sich eine neue arbeit suchen möchte. es ist noch keine kündigung ausgesprochen.

dieser satz steht bei: Beginn und Ende des Arbeitsverhältniss.
deswegen meine kurz und bündige frage.

danke

FAQ:1129
Hi!

meine mutti (55)

Ach menno, da dürfen wir doch wegen der FAQ:1129 nicht mehr …

dieser satz steht bei: Beginn und Ende des Arbeitsverhältniss.
deswegen meine kurz und bündige frage.

Naja, da müsste man schon den gesamten Passus zum Thema kennen und nicht nur den einen Satz - wenn Du das dann nochmal regelkonform hier reinstellst, achte bitte drauf!

Gruß
Guido

Merkwürdige Logik …

richtige Logik: Da es nur um die Erklärung der Klausel „Kündigung zum Quartalsende“ ging und die noch benötigten Angaben gefehlt haben, war dies der einzig gangbare Weg.

Da diese Diskussion dank FAQ1129 im Laufe des Tages sowieso im virtuellen Nirvana verschwinden wird, sind weitere Diksussionen hinfällig.

Dein
Ebenezer

1 Like

Alles klar …

richtige Logik: Da es nur um die Erklärung der Klausel
„Kündigung zum Quartalsende“ ging und die noch benötigten
Angaben gefehlt haben, war dies der einzig gangbare Weg.

Ah ja - klarer Fall von exklusiver Auffasung des Bereichs Arbeitsrecht.

Da diese Diskussion dank FAQ1129 im Laufe des Tages sowieso im
virtuellen Nirvana verschwinden wird, sind weitere
Diksussionen hinfällig.

Scho’ recht - statt einfach mal einzusehen, dass man totalen Blödsinn zu einer Thematik schreibt, von der man nicht das grundlegend notwendige Basiswissen besitzt, erklärt man die Diskussion kurzerhand für beendet …
Das hat was. *g*

Aurevoir
Guido, der tatsächlich auch keinen Wert auf eine weitere Diskussion mit Dir legt

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hallöchen…

ordentliche und außerordentliche kündigungen richten sich nach den gesetzlichen vorschriften und bedürfen der schriftform.
ordentliche kündigungen sind zum quartalsende auszusprechen.

mehr steht leider nicht im arbeitsvertrag.
der betrieb gehört auch keiner gewerkschaft an.

hilft das weiter ?
danke

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