Hallo,
Mal angenommen,
A erhält nach über 10 Jahren Betriebszugehörigkeit eine ordentliche Kündigung, betriebsbedingt.
Kündigungsfrist wäre also nach recherchen 4Monate.
A ist nun von der Arbeit freigestellt.
Kann der A eine Lohnfortzahlung für 4 Monate fordern ?
Kann der A das Arbeitsgericht ohne Anwalt bemühen? A kann oder will sich keinen Anwalt leisten.
Wie wäre in diesem Fall wohl vorzugehen ??
A erhält nach über 10 Jahren Betriebszugehörigkeit eine
ordentliche Kündigung, betriebsbedingt.
Kündigungsfrist wäre also nach recherchen 4Monate.
Kann ich nicht prüfen und beurteilen, ob es so stimmt. Was steht im Vertrag und ggf. im Tarifvertrag? Nehmen wir es aber an…
A ist nun von der Arbeit freigestellt.
Schriftlich und unwiderruflich?
Kann der A eine Lohnfortzahlung für 4 Monate fordern ?
A hat Anspruch auf Lohn bis zum Ende seines Arbeitsverhältnisses. Auch bei Freistellung.
Kann der A das Arbeitsgericht ohne Anwalt bemühen? A kann oder
will sich keinen Anwalt leisten.
Kann er, er sollte aber mit der Materie gut vertraut sein. Da man bei derartigen Streitigkeiten seinen Anwalt auch im Erfolgsfall bezahlen muss, muss A das gut abwägen. Die Frage ist nur, weswegen er das Arbeitsgericht bemühen möchte: Kündigungsschutzklage? Das ist ohne Anwalt schon sehr kniffelig. Stellt der AG hingegen die Lohnzahlung ein oder kündigt nicht fristgemäß, geht es schon eher ohne Anwalt.
Wie wäre in diesem Fall wohl vorzugehen ??
Mehr Details zu diesem fiktiven Fall bringen auch detailliertere Antworten.
A hat eine schriftl. Erklärung bei Aushilfsbeschäftigung von vor über 10 Jahren, noch auf 610.-DM Basis.
Kann A für die nächsten 4 Monate Lohnfortzahlung beantragen?Ende des Arbeitsverhältnises wäre dann der 15.10.08.
A wurde das Beschäftigungsverhältnis zum 15.06.08 gekündigt.
A geht es nur um zustehende Zahlungen, einschl. Urlaubsgeld für, sagen wir mal für 4 Monate.
Daher würde A das Arbeitsgericht bemühen.
Gruß
Rudi
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Mal angenommen,
A erhält nach über 10 Jahren Betriebszugehörigkeit eine
ordentliche Kündigung, betriebsbedingt.
Kündigungsfrist wäre also nach recherchen 4Monate.
wenn die 10 Jahre nach dem 25. Lebensjahr zurückgelegt wurden, ja. Sonst müsste man schon einen
Prozess führen, der dann ausgesetzt wird, weil dem EuGH die Frage vorgelegt wird, ob § 622 BGB
europarechtswidrig ist (Altersdiskriminierung junger AN, Verstoß gg. die Antidiskriminierungsrichtlinie).
A ist nun von der Arbeit freigestellt.
Kann der A eine Lohnfortzahlung für 4 Monate fordern ?
Ja, wenn er die Leistung erbringen kann (wäre er arbeitsunfähig, dann nur im Rahmen der
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall).
Kann der A das Arbeitsgericht ohne Anwalt bemühen? A kann oder
will sich keinen Anwalt leisten.
Wie wäre in diesem Fall wohl vorzugehen ??
Am besten zur Rechtsantragsstelle beim Arbeitsgericht am Arbeitsort gehen. Die schreiben dann die
Klage vor Ort.