Ordentliche Kündigung abgelehnt

Hallo liebe WWW-ler,

die Geschichte ist etwas kurios aber tatsächlich so abgelaufen. Ich versuch es mal so einfach wie möglich darzustellen. Also meine Lebensgefährtin arbeitet in einem mittleren(nicht großem) Unternehmen seit nunmehr über 5 Jahren in der Softwareentwicklung. In dieser Zeit hat Sie sich durch harte Arbeit und ständiger Bereitschaft „mehr“ zu leisten als andere einen Vorteil erarbeitet. Das blieb diversen Headhuntern nicht verborgen so das es nur eine Frage der Zeit war bis sich der erste Kontakt einstellte. Lange Rede kurzer Sinn…Sie wurde abgeworben für ein Konkurrenzunternehmen bei dem sie auch sodann einen Vertrag unterschrieb. Ein üppiger Aufschlag auf ihr Jahressalär hatte den Ausschlag gegeben. Hier beginnt die Sache nun komisch zu werden. Nach ordentlicher Kündigung bei ihrem jetzigen Arbeitgeber hat dieser die Kündigung „nicht akzeptiert“. Eine Erhöhung ihrer jetzigen Bezüge über das Maß der Firma die sie abgeworben hat hinaus,soll sie zum bleiben bewegen.
Alle Angebote und Zusagen liegen in Schriftform vor. Ihr jetziger Arbeitgeber scheut nicht den Rechtsstreit mit der anderen Firma.
Ich kenne mich in Arbeitsrecht nicht aus. Aber ich weiss das es nicht zulässig ist gleichzeitig zwei ARbeitverträge zu haben.
Das sich der Lohn für ihre geleistete Arbeit nun in solchen Offerten niederschlägt hat nicht nur meine Freundin etwas mitgenommen sondern auch mich als Betriebswirt überrascht.
Die Frage ist nun wie soll man weiter vorgehen ?
Sie möchte niemand vergraulen und es sich für einen evtl. späteren Wechsel zu der anderen Firma nicht verderben. Auch die Rechtlche Seite ist unklar.
Weiss jemand aus einer ähnlichen Situation zu berichten oder hat einen Tip ?
Bei Bedarf kann ich auch gerne noch etwas weiter ausführen. Bis dahin danke ich euch schon mal im voraus und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Jürgen

Ich kenne mich in Arbeitsrecht nicht aus. Aber ich weiss das
es nicht zulässig ist gleichzeitig zwei ARbeitverträge zu
haben.

Wieso nicht? Ich hatte schon 3 Arbeitsverträge gleichzeitig! Solange die zusammen die Höchstarbeitszeit nicht überschreiten.

Die Frage ist nun wie soll man weiter vorgehen ?
Sie möchte niemand vergraulen und es sich für einen evtl.
späteren Wechsel zu der anderen Firma nicht verderben. Auch
die Rechtlche Seite ist unklar.

Die Rechtliche Seite ist völlig klar!

  • Sie hat fristgemäß gekündigt => Arbeitsverhältnis nach Kündigungsfrist aufgelöst (die Leibeigenschaft ist meines Wissens nach abgeschafft)

  • Sie hat einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben => Die Stelle muss angetreten werden

Gruß

Stefan

hallo jürgen,

wieso ist die rechtliche seite unklar, wenn sie doch eine ordentliche kündigung geschrieben hat? ist sie leibeigene?

was will der jetzige arbeitsgeber denn tun? was für einen rechtstreit will er denn gegen sie oder den neuen AG vom zaun brechen? eine kündigungsschutzklage? lol :smile:

Bei Bedarf kann ich auch gerne noch etwas weiter ausführen.

nicht nötig. sie hat doch (hoffentlich) fristgerecht gekündigt. das reicht.

gruß
ann

Hallo Jürgen,

das ist ja wirklich kurios :wink: Zwecks besserem Verständnis hätte ich da noch ein paar Fragen:

  • War die Kündigung Deiner Freundin denn hieb- und stichfest? Also pünklich beim richtigen Menschen angekommen? Kündigungsfrist beachtet? Eingang der Kündigung nachgewiesen?
  • Was will Deine Freundin? Mit mehr Kohle doch in der alten Firma bleiben? Oder auf jeden Fall wechseln?
  • Stehen in ihrem Arbeitsvertrag irgendwelche Konkurrenzklauseln drin? Also sowas wie „Jürgens Freundin darf für die nächsten 100 Jahre nicht bei direkten Konkurrenzfirmen (eventl. namentlich genannt) arbeiten“? Ist die neue Firma wirklich ein Konkurrent oder nur eine Firma, die was ähnliches (aber mit einem anderen Marktsegment) macht?
  • Dieses „nicht-akzeptieren“ der Kündigung: womit begründet der Arbeitgeber das? Formfehler? Wunsch der Vater des Gedanken? Konkurrenzklausel?
  • Was sagt das direkte Gespräch zwischen Deiner Freundin, ihrem Cheffe und dem Personaler? Lassen sich Kompromisse finden? Also etwa „Kündigung zum 30.6“ oder sowas?

*wink*

Petzi

Hallo Jürgen,

eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, da kann
niemand etwas ablehnen! In dem Arbeitsvertrag ( oder im Gesetzt)
steht die Kündigungsfrist, die einzuhalten ist und das war es.

Man muß weder einen Grund noch sonst irgend etwas in eine Kündigung
schreiben außer „Hiermit kündige ich fristgemäß zum xx.xx.xxxx“.
Den Empfang sollte man sich allerdings bestätigen lassen oder einen
Zeugen mitnehmen.

Gruß
Stefan

Hallo.

Nach ordentlicher Kündigung bei ihrem jetzigen Arbeitgeber hat
dieser die Kündigung „nicht akzeptiert“.

Hat sie schriftlich gekündigt und kann sie den Zugang der Kündigung beweisen? Wenn ja, gibt es da nix zu akzeptieren. Der alte AG kann sich auf den Kopf stellen, mit den Beinen Hurra schreien oder heulend hinter dem Zug herrennen, bis das Messer hinten rausguckt : Eine Kündigung heißt „Ich arbeite ab dann und dann nicht mehr bei dir, so, bäh“.

Eine Erhöhung ihrer jetzigen Bezüge über das Maß der Firma die sie
abgeworben hat hinaus,soll sie zum bleiben bewegen.

Dagegen spricht natürlich nix : wenn sich zwei AG um einen AN streiten, dürfen sie das.

Alle Angebote und Zusagen liegen in Schriftform vor. Ihr
jetziger Arbeitgeber scheut nicht den Rechtsstreit mit der
anderen Firma.

Was will er denn da erstreiten? Arbeitnehmer abzuwerben ist nicht rechtswidrig.

Ich kenne mich in Arbeitsrecht nicht aus. Aber ich weiss das
es nicht zulässig ist gleichzeitig zwei ARbeitverträge zu
haben.

Du hättest es bei dem ersten Satz bewenden lassen sollen. Der zweite ist nämlich Tinnef.

Sie möchte niemand vergraulen und es sich für einen evtl.
späteren Wechsel zu der anderen Firma nicht verderben. Auch
die Rechtlche Seite ist unklar.

Die rechtliche Seite ist noch die klarste bei dem ganzen Gedöns. Ein Vertrag wird gekündigt, ein anderer abgeschlossen, fertig.

Bei Bedarf kann ich auch gerne noch etwas weiter ausführen.

Das wäre nicht falsch, vor allem wg. Konkurrenzklausel, Küfrist etc.

Gruß Eillicht zu Vensre

nochmal hallo an alle die gepostet haben.
Ich konnte euch leider nicht so zeitnah antworten wie ich es gern gemacht hätte. Möchte mich aber nochmal herzlich für eure Antworten bedanken. Die Sache müsste wohl auch in den nächsten Wochen entschieden werden so das ich vielleicht nochmal poste umeuch über den Verlauf zu unterrichten.
Den Postern noch ein schönen Abend und einen schönen Wochenstart…
Herzliche Grüße

Jürgen