Ordentliche Kündigung AN

Hallo,
ein Arbeitnehmer, der 3 Jahre Betriebszugehörigkeit im Alter von unter 25 Jahren aufweist, möchte am 15.10.05 ordentlich kündigen. In seinem Arbeitsvertrag steht geschrieben, „[…]die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen.“

Ist es korrekt, dass am 15.11.05 die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer endet und er am 15.11. bereits den neuen Arbeitsvertrag unterzeichnen kann?

Grüssse,
Nicole

Auch hallo.

Hallo,
ein Arbeitnehmer, der 3 Jahre Betriebszugehörigkeit im Alter
von unter 25 Jahren aufweist, möchte am 15.10.05 ordentlich
kündigen. In seinem Arbeitsvertrag steht geschrieben,
„[…]die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen.“

Ist es korrekt, dass am 15.11.05 die Kündigungsfrist für den
Arbeitnehmer endet und er am 15.11. bereits den neuen
Arbeitsvertrag unterzeichnen kann?

Das heisst, dass die AN-seitige Kündigung zum 15.11. bis spätestens
zum 15.10. beim AG eingegangen sein muss. Ein anderer AV kann in der
Zwischenzeit natürlich schon unterschrieben werden. Die neue
Arbeitsstelle kann aber erst ab dem 16.11. angetreten werden.
Eine Seite: http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt…

HTH
mfg M.L.

Hallo

ein Arbeitnehmer, der 3 Jahre Betriebszugehörigkeit im Alter
von unter 25 Jahren aufweist, möchte am 15.10.05 ordentlich
kündigen. In seinem Arbeitsvertrag steht geschrieben,
„[…]die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen.“

Steht da sonst nix? Mag ich kaum glauben: also ganzen § hier reinstellen. Gilt ein TV?

Ist es korrekt, dass am 15.11.05 die Kündigungsfrist für den
Arbeitnehmer endet

Nö, wenn die 4 Wochen tatsächlich korrekt sind, endet das AV am 12.11.

und er am 15.11. bereits den neuen
Arbeitsvertrag unterzeichnen kann?

Kann er jederzeit machen. Die Arbeit beim neuen AG kann ab dem 13.11. aufgenommen werden (siehe oben, wenn die Küfrist stimmt)

Gruß,
LeoLo

aus dem Arbeitsvertrag und §622 BGB
Hi

ein Arbeitnehmer, der 3 Jahre Betriebszugehörigkeit im Alter
von unter 25 Jahren aufweist, möchte am 15.10.05 ordentlich
kündigen. In seinem Arbeitsvertrag steht geschrieben,
„[…]die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen.“

Steht da sonst nix? Mag ich kaum glauben: also ganzen § hier
reinstellen. Gilt ein TV?

Der Arbeitsvertrag unterliegt keinem Tarifvertrag, die Betriebsgröße beträgt 8 Mann, ein Betriebsrat existiert nicht.
Im Arbeitsvertrag steht:
„§2 Beendigung des Arbeitsverhältnisses -
Das Arbeitsverhältnis kann unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden. Das Recht der Kündigung aus außerordentlichem Grund wird davon nicht berührt.“

Ist es korrekt, dass am 15.11.05 die Kündigungsfrist für den
Arbeitnehmer endet

Nö, wenn die 4 Wochen tatsächlich korrekt sind, endet das AV
am 12.11.

Wenn dem so wäre, wäre die Arbeitnehmerin sicher froh drüber. Sie war verunsichert, da aus §622 BGB hervorgeht „zum 15. oder zum Ende des Monats“. Also ist das nicht konkret, 4 Wochen jederzeit?

Danke auch für Dein Posting!
-Nicole

Das Arbeitsverhältnis kann unter Einhaltung einer Frist von 4
Wochen gekündigt werden.

Dann ist die Kündigungsfrist auch nur 4 Wochen und nicht 4 Wochen zum 15. oder Monatsende. (siehe weiter unten)

Also ist das nicht konkret, 4 Wochen
jederzeit?

Doch das ist schon korrekt "(5) Einzelvertraglich kann eine kürzere als die in Absatz 1 genannte Kündigungsfrist nur vereinbart werden, …
2. wenn der Arbeitgeber in der Regel nicht mehr als 20 Arbeitnehmer
ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten beschäftigt und
die Kündigungsfrist vier Wochen nicht unterschreitet."

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__622.html

MfG

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Danke, die Arbeitnehmerin konnte ohne Probleme am 14.10.05 kündigen und unterschrieb den neuen Vertag datiert auf den 15.11.05 .

Grüsse,
Nicole