Ordentliche Kündigung bei Privatschule

Guten Tag,

ich werde demnächst eine private FH besuchen und bin mir unsicher was es mit dem Kündigungsrecht auf sich hat. Ich möchte die Möglichkeit eines Wechsels beibehalten, da die Möglichkeit besteht, dass die Universität mir vielleicht doch nicht das bieten kann, was ich erwartet habe.

Im Vertrag steht:

2.2 Ordentliche Kündigung des Vertrages
Der Vertrag kann vom Studierenden vorzeitig zum Ende jedes Studienjahres, erstmals zum Ende des ersten Studienjahres, gekündigt werden. Das Studienjahr endet jeweils am 31.08. bei Vertragsbeginn gemäß Ziff. 2.1 am 01.09. und am 28./29.02. bei Vertragsbeginn gemäß Ziff. 2.1 am 01.03. Die Kündigungserklärung muss spätestens 3 Monate vor Ende des Studienjahres der Internationalen Hochschule zugehen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

Das Recht zur ordentlichen Kündigung durch die Internationale Hochschule ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Den letzten Satz verstehe ich nicht. Ist es nun möglich die Schule nach einem Studienjahr zu verlassen oder nicht?

Vielen Dank!

Hallo, der letzte Satz sagt aus, dass die IH Ihnen nicht ordentlich kündigen kann, bedeutet, die IH kann nicht aus irgendwelchen Gründen kündigen, nur weil es denen gerade so in den Kram passt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigen (heißt von jetzt auf gleich) bahalten sie sich vor.(steht zwischen den Zeilen) Das kann zum Beispiel sein, wenn Sie sich derart daneben benehmen, dass Sie von der Schule fliegen (Diebstahl, Drogen, u.s.w.).

Ihr Kündigungsrecht ist in Ziffer 2.2 ja beschrieben und ich denke auch verständlich geschrieben.

Hoffen das Amtsdeutsch Ihnen verständlich gemacht zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Pentagon US