Ordentliche Kündigung des Mietvertrages?

Hey…
Ich habe mal eine Frage. Steh ein wenig auf dem Schlauch und hoffe ihr könnt mir schnell helfen. In dem Mietvertrag einer Freundin steht folgende Passage: " Die Parteien vereinbaren, dass wechselseitig auf die Dauer von 1 Jahr ab Vertragsbeginn auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages verzichtet wird. Eine ordentliche Kündigung ist hiernach erstmals zum 30.09.2010 mit der gesetzlichen Frist zulässig."

Meine Frage ist jetzt wie ihr das versteht. Heißt das sie kann im Juni zum 30.09.2010 kündigen oder das sie zwar zum 30.09.2010 kündigen kann aber danach noch die gesetzliche Kündigungsfrist einhalten muss?

Danke schon mal im Voraus

Hallo Wiebke!

Ich würde diese Passage des Vertrages so auslegen, dass sie zum 30.9.2010 kündigen kann und dabei die gesetzliche Frist von 3 Monaten einhalten muss. Danach müsste ihre Kündigung dem Vermieter bis zum 3. Werktag des Junis 2010 zugehen, damit der Mietvertrag am 30.9.2010 endet.

Ich lese da nicht heraus, dass der Mietvertrag bei einer fristgerechten Kündigung im Juni 2010 nach Ablauf des 30.9.2010 um weitere 3 Monate weiterläuft.

Viele Grüße,
Janina

Hallo Wiebke, also ich bin kein Rechtsanwalt. Aber ich hab das Gefühl, dass diese Klausel nichtig ist. Ich denke, der Vermieter wollte sich damit absichern, dass die Wohnung mindestens ein Jahr genutzt wird, bevor die jetzige Mieterin (Deine Freundin) wieder auszieht. Meines Erachtens muss er dann aber einen befristeten Mietvertrag abschließen (Das geht aber nur unter bestimmten Voraussetzungen - zum Beispiel wenn der Vermieter das Haus abreissen oder selbst einziehen will…). Entweder oder.

Ich finde das ansonsten genauso uneindeutig wie Du. Sollte die Klausel entgegen meiner Vermutung Gültigkeit haben, meine ich, dass Sie zum 30.09. ausziehen kann - aber sie muss Ende Juni kündigen.

Ich würde mich an Eurer Stelle bei einem Mieterverein beraten lassen - falls Deine Freundin ausziehen will. Ich glaub, das ist nicht ganz sauber…

Achso, ich habe noch vergessen dazu zu sagen, dass sie am 01.10.2009 eingezogen ist.
Ich find das einfach nur widersprüchlich. Im ersten Satz steht das man 1 Jahr verzichtet und im zweiten Satz steht das eine Kündigung zum 30.09.2010 möglich ist.

ja, das passt ja - ein jahr soll sie in der wohnung bleiben - aber will sie denn ausziehen? wenn ja, meine ich, dass sie zum 30.09. ausziehen kann, wenn sie rechtzeitgig kündigt. ich würde mich aber wie gesagt beim mieterverein schlau machen.

Achso, ich habe noch vergessen dazu zu sagen, dass sie am
01.10.2009 eingezogen ist.
Ich find das einfach nur widersprüchlich. Im ersten Satz steht
das man 1 Jahr verzichtet und im zweiten Satz steht das eine
Kündigung zum 30.09.2010 möglich ist.

Hallo und guten Morgen,

ich würde es so verstehen, dass, wie im Mietvertrag vereinbart, ZUM 30.09. gekündigt werden darf, also die Kündigung Anfang Juni im Rahmen der gesetzlichen Kündigungsfrist abgegeben werden kann.

Grüße aus Wuppertal

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