(Ordentliche) Kündigung einer Schwerbehinderten

Liebe Experten,

ein Bekannter von mir ist mit einem GdB von 60% anerkannt schwerbehindert. Ende November hat sein Arbeitgeber ordentlich (unter Einhaltung der Frist von vier Wochen) zum 31.12.2000 gekündigt - allerdings ohne vorherige Information / Anhörung / Zustimmung der Hauptfürsorgestelle. In dem Betrieb arbeiten insgesamt drei Beschäftigte. Kann er sich (noch) gegen diese Kündigung wehren? Was muß/kann/sollte er JETZT tun/beachten?

Hi, seit einigen Jahren gibt es im Schw,beh.Recht nur noch einen erweiterten Kündigungschutz und bei gravierenden Fällen auch die ordentliche Kündigung, Am besten mit der Fürsorgestelle des Versorgungsamtes in Verbindung setzen, die machen sich stark für die Beschäftigten, die regeln dann aber auch alles.
Gruß

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Ist Kündigungsschutzklage noch möglich?
Danke aaron,

für Deine Information. Meine Frage zielte darauf ab, ob er in einem gerichtlichen (Kündigungsshutz-) Verfahren Aussicht auf Erfolg hätte, um eine Abfindung zu erhalten - da weiterarbeiten geht aus „humantitären“ Gründen wohl nicht. Vermutlich würde die Einschaltung der Hauptfürsorgestelle aber genau in die Richtung zielen?!

Hallo,
ob solche Klage erfolg haben könnte, würde ich mal mit einem Rechtspfleger des Gerichtes und der Hauptfürsorgestelle des Vers.Amtes besprechen, Klage bezüglich der Abfindung auf alle Fälle einreichen.
Mehr kann man dazu von hier aus ni´cht sagen, hieer hat ja der Arbeitgeber acuh ne gesteigerte Fürsorgepflicht, mag sein, daß man daraus auch ne ordentliche Abfindung herleiten kann, Versuch ist es wert, mag sein daß mit hilfe der Fürsorgestelle oder evtl. einen guten Fachanwalt für Arbeitsrecht hier ordentlich was erwirkt werden, kann. Der Tenor der Arbeitsrichter zur ´Zeit ist gespalten, manche gehen mehr auf die Arbeitgeber andere wieder mehr auf die Arb.nehmer zu, frag doch mal den örtklichen Rechtspfleger auch nach der Stimmung unter den Richtern, und mit einem Fachanwlat dieses Thema aucxh mal besprechen, es kommt häufig auf die soziale Einstellung des Richters mit an.
Tschüß

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