Habe mal ein paar Fragen aus Sicht des Arbeitgebers:
Arbeitgeber kündigt einer Person (Kita-Erzieherin in einer kleinen Kita, freier Träger) mit einer ordentlichen Kündigung, also fristgerecht, da diese Person ihren Arbeitspflichten nicht gerecht wird und auch das kleine Arbeitsteam darunter leidet. Am Tag nach dieser Kündigung kommt diese Person wieder zu spät zur Arbeit, erledigt seine Arbeit nicht richtig und zu allem Überfluß schreit die Person die anderen Kolleginnen in beleidigender Weise an in Gegenwart der Kita-Kinder an (keine Strafanzeige, aber der Kragen ist endgültig geplatzt!).
Nun die Fragen:
Kann nun die Kündigung in eine außerordentliche/fristlose Kündigung umgewandelt werden? Wenn ja: Gilt diese Kündigung ab sofort - oder erst nach 14 Tagen (wenn ich § 626 BGB richtig verstanden habe). Dann müsste ja der Arbeitgeber diese Person ja im Prinzip mit sofortiger Wirkung von der Arbeit „freistellen“ (Wie lautet der richtige Begriff?) und ihn auch noch für diese Zeit bezahlen ( ?!?