Ordentliche Kündigung & Resturlaub

Hallo,

ich kenn mich mit den gesetzlichen Bestimmungen zur Kündigung leider überhaupt nicht aus, vll. kann jemand von euch helfen. Ich schreibe erst mal stichpunktartig wie der AV aussieht:

  • 4 Wochen Kündigungsfrist (zum 15. oder 1. jeden Monats)
  • 28 Urlaubstage / Jahr, davon dieses Jahr 11 genommen
  • Kündigung muss schriftlich erfolgen (Zugangsweg undefiniert)

Nun könnte man also zum 15.09.06 kündigen, wieviel Tage hat man dann noch Resturlaub? Der planmäßiger Urlaub von 14 Tagen steht ab dem 14.08.06 an, aber der würde dann entfallen, oder? Der AN ist nun fast 2 Jahre bei der Firma angestellt, und „angestellt“ sind inkl. dem AN 2 Personen, also könnte der Resturlaub rein theoretisch auch abgegolten werden (aus betrieblichen Gründen)?
Gibts da irgendwelche Möglichkeiten, dass man den planmäßigen Urlaub nehmen kann oder dann zum Ende des Arbeitsverhältnisses hin?

Kann man die Kündigung per Einschreiben mit der Post schicken aus dem planmäßigen Urlaub heraus schicken?

Der AN muss das leider alles bedenken, da der Chef RAW ist und einem sicherlich Steine in den Weg legen würde, sollte irgendwas nicht stimmen.

Danke shcon mal für eure Hilfe :smile:

Hi!

  • 4 Wochen Kündigungsfrist (zum 15. oder 1. jeden Monats)
  • 28 Urlaubstage / Jahr, davon dieses Jahr 11 genommen
  • Kündigung muss schriftlich erfolgen (Zugangsweg undefiniert)

Also bis auf den Urlaub genau das, was auch die Gesetze vorsehen.

Nun könnte man also zum 15.09.06 kündigen, wieviel Tage hat
man dann noch Resturlaub?

Steht im Arbeitsvertrag (oder gilt sogar ein Tarif?) etwas von Teilurlaub bei vorzeitigem Ausscheiden?

Wenn nicht, dann gilt der gesamte Jahresanspruch, da die Wartezeit erfüllt ist (länger als 6 Monate dort beschäftigt), und die Kündigung in die zweite Jahreshälfte fällt.

Nur zur Verdeutlichung: Der AG könnte bei der Zwölftelung des Urlaubs nur den Teil zwölfteln, der den gesetzlichen Teil (4 Wochen) übersteigt - und das halt auch nur dann, wenn es so vereinbart ist!

Der planmäßiger Urlaub von 14 Tagen
steht ab dem 14.08.06 an, aber der würde dann entfallen, oder?

Ist der Urlaub nachweisbar genehmigt?
Dann könnte der AN seinen Urlaub nämlich mit sehr großer Sicherheit nehmen!

Der AN ist nun fast 2 Jahre bei der Firma angestellt, und
„angestellt“ sind inkl. dem AN 2 Personen, also könnte der
Resturlaub rein theoretisch auch abgegolten werden (aus
betrieblichen Gründen)?

Er kann, wenn der Resturlaub wegen der Kündigung nicht genommen werden kann. Betriebliche Gründe gibt es zwar auch hier (und evtl. bei einem solch kleinen Unternehmen vielleicht sogar wirksam), aber eigentlich sollte der Urlaub genommen werden.

Gibts da irgendwelche Möglichkeiten, dass man den planmäßigen
Urlaub nehmen kann oder dann zum Ende des Arbeitsverhältnisses
hin?

Wenn der geplante Urlaub nachweislich genehmigt wurde, dann sollte dieser auch genommen werden können.

Zum Rest: Das hängt sehr individuell vom Einzelfall ab.

Kann man die Kündigung per Einschreiben mit der Post schicken
aus dem planmäßigen Urlaub heraus schicken?

Klar! Solange sie fristgerecht zugeht…
Meine Empfehlung beim Postversand: EINWURFeinschreiben! Verzichte auf den Rückschein oder die persönliche Aushändigung, da es dort zu Verzögerungen kommen kann (und ist dazu noch billiger).

Der AN muss das leider alles bedenken, da der Chef RAW ist und
einem sicherlich Steine in den Weg legen würde, sollte
irgendwas nicht stimmen.

Was heißt RAW?

Anyway: Das Beste, was passieren kann, ist, dass der AN den geplanten Urlaub genehmigt (AUF KEINEN FALL EINFACH SO!!!) antritt und aus dem Urlaub die Kündigung FRISTGEMÄSS beim AG zugehen lässt (es gibt übrigens auch oft Fahrradkuriere, die für 5-10 € Schreiben persönlich überbringen - fiel mir gerade so ein, weil ich gerade einen bestellt habe *g*).
Dann ist zumindest dieser Teil des Urlaubs nicht mehr zu nehmen!

In die Kündigung würde ich den Resturlaub direkt beantragen und um schriftliche Bestätigung mit einer Fristsetzung bitten.

Damit bringt man den AG zumindest ein wenig in Zugzwang, und sollte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, sieht ein AG nicht so gut aus, wenn er darauf überhaupt nicht reagiert.

Lehnt er den Urlaub ab, weiß man zumindest, woran man ist. Dann kann man den Weg über das Gericht suchen, dass der Urlaub halt doch genehmigt wird (geht in solchen Fällen terminlich auch recht flott, wenn man das beim Antrag begründet) - Prognosen werde ich aber nicht geben, da ich mir anhand der Informationen durchaus vorstellen kann, dass der Urlaub eben nicht in Natura gewährt werden muss.

Oder man lässt sich den Resturlaub halt auszahlen…

Danke shcon mal für eure Hilfe :smile:

Hoffentlich hilft das erst mal ein wenig.

LG
Guido

Erst mal danke, für die schnelle und ausführliche Antwort! :smile:

Steht im Arbeitsvertrag (oder gilt sogar ein Tarif?) etwas von
Teilurlaub bei vorzeitigem Ausscheiden?

Wenn nicht, dann gilt der gesamte Jahresanspruch, da die
Wartezeit erfüllt ist (länger als 6 Monate dort beschäftigt),
und die Kündigung in die zweite Jahreshälfte fällt.

Nur zur Verdeutlichung: Der AG könnte bei der Zwölftelung des
Urlaubs nur den Teil zwölfteln, der den gesetzlichen Teil (4
Wochen) übersteigt - und das halt auch nur dann, wenn es so
vereinbart ist!

Ok, dann ist der Anspruch der gesamte Jahresurlaub, da kein Tarfivertrag existiert und nichts weiteres vereinbart ist *freu* :smile:

Ist der Urlaub nachweisbar genehmigt?
Dann könnte der AN seinen Urlaub nämlich mit sehr großer
Sicherheit nehmen!

Ja, ordnungsgemäß per abgezeichnetem Urlaubsschein, schon vor Monaten.

Er kann, wenn der Resturlaub wegen der Kündigung nicht
genommen werden kann. Betriebliche Gründe gibt es zwar auch
hier (und evtl. bei einem solch kleinen Unternehmen vielleicht
sogar wirksam), aber eigentlich sollte der Urlaub genommen
werden.

Das wäre dann ok.

Klar! Solange sie fristgerecht zugeht…
Meine Empfehlung beim Postversand: EINWURFeinschreiben!
Verzichte auf den Rückschein oder die persönliche
Aushändigung, da es dort zu Verzögerungen kommen kann (und ist
dazu noch billiger).

Danke, werde ich so machen, eventuell auch den Kurier nehmen.

Was heißt RAW?

Rechtsanwalt, zum Glück aber nicht für Arbeitsrecht :wink:

Anyway: Das Beste, was passieren kann, ist, dass der AN den
geplanten Urlaub genehmigt (AUF KEINEN FALL EINFACH
SO!!!) antritt und aus dem Urlaub die Kündigung FRISTGEMÄSS
beim AG zugehen lässt (es gibt übrigens auch oft
Fahrradkuriere, die für 5-10 € Schreiben persönlich
überbringen - fiel mir gerade so ein, weil ich gerade einen
bestellt habe *g*).
Dann ist zumindest dieser Teil des Urlaubs nicht mehr zu
nehmen!

In die Kündigung würde ich den Resturlaub direkt beantragen
und um schriftliche Bestätigung mit einer Fristsetzung bitten.

Damit bringt man den AG zumindest ein wenig in Zugzwang, und
sollte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen,
sieht ein AG nicht so gut aus, wenn er darauf überhaupt nicht
reagiert.

Lehnt er den Urlaub ab, weiß man zumindest, woran man ist.
Dann kann man den Weg über das Gericht suchen, dass der Urlaub
halt doch genehmigt wird (geht in solchen Fällen terminlich
auch recht flott, wenn man das beim Antrag begründet) -
Prognosen werde ich aber nicht geben, da ich mir anhand der
Informationen durchaus vorstellen kann, dass der Urlaub eben
nicht in Natura gewährt werden muss.

Oder man lässt sich den Resturlaub halt auszahlen…

Danke shcon mal für eure Hilfe :smile:

Hoffentlich hilft das erst mal ein wenig.

Danke sehr sogar :smile:))