Hallo.
Ist es möglich, einen Mietvertrag so zu gestalten, daß er folgende zwei Bedingungen erfüllt:
- Er ist befristet auf 2 Jahre.
- Der Mieter besitzt innerhalb dieser 2 Jahre ein 3-monatiges Kündigunsrecht (ordentliche Kündigung).
Rein logisch betrachtet sollte es möglich sein.
Weiss jemand wie die Rechtslage diesbezüglich aussieht? Schließen die o.g. Bedingungen sich gegenseitig aus oder nicht?
Gruß, Holger.