Ordentliche Kündigung trotz Zeitmietvertrag?

Hallo.

Ist es möglich, einen Mietvertrag so zu gestalten, daß er folgende zwei Bedingungen erfüllt:

  1. Er ist befristet auf 2 Jahre.
  2. Der Mieter besitzt innerhalb dieser 2 Jahre ein 3-monatiges Kündigunsrecht (ordentliche Kündigung).

Rein logisch betrachtet sollte es möglich sein.
Weiss jemand wie die Rechtslage diesbezüglich aussieht? Schließen die o.g. Bedingungen sich gegenseitig aus oder nicht?

Gruß, Holger.

Würd gern noch einen Gedanken zum Thema äußern.

Was wäre, wenn ein unbefristeter Mietvertrag vereinbart wird und beide Vertragsparteien bereits bei Abschluss des Mietvertrages Kündigung und Kündigungsbestätigung austauschen, sodass der Vertrag nach 2 Jahren beendet ist?

Kann der Mieter dann eine zweite Kündigung einreichen mit der er den Kündigungszeitpunkt nachträglich vorverlegt?