Ordentliche Kündinung Mietvertrag

Hallo,

in unserem Mietvertrag (unbestimmte Laufzeit/Wohnraummietvertrag)steht, dass wir als Mieter bei einer Kündigung die Kündigungsgründe darstellen müssen…Ist das so??

Ich denke, da gemäß BGB die Frist einer ordentlichen Kündigung eingehalten wurde, ist eine Begründung der Kündigung zur Wirksamkeit nicht erforderlich!?

FAQ:1129
Hallo peterlustig,

Frage regelkonform einstellen (FAQ:1129), dann ist die Frage schnell beantwortet.

Gruß

Joschi

Guten Abend!

in unserem Mietvertrag (unbestimmte
Laufzeit/Wohnraummietvertrag)steht, dass wir als Mieter bei
einer Kündigung die Kündigungsgründe darstellen müssen…Ist
das so??

Und die Gründe müssen dem Vermieter einleuchten? Die Klausel ist unwirksam. Ignorieren und gut.

… ist eine Begründung der Kündigung zur Wirksamkeit nicht :erforderlich!?

Nein, Begründung ist nicht erforderlich.
Nur interessehalber: Hat der Vermieter den Vertragstext selbst gestrickt?

Gruß
Wolfgang