Hallo,
in unserem Mietvertrag (unbestimmte Laufzeit/Wohnraummietvertrag)steht, dass wir als Mieter bei einer Kündigung die Kündigungsgründe darstellen müssen…Ist das so??
Ich denke, da gemäß BGB die Frist einer ordentlichen Kündigung eingehalten wurde, ist eine Begründung der Kündigung zur Wirksamkeit nicht erforderlich!?