Hallo ihr lieben
Ich habe eine ordentliche Kündigung und einen Aufhebungsvertrag in dem drin steht das ich aus gesundheitlichen Gründen meinen Job nicht mehr machen kann,
Ich habe mich mit dem Arbeitgeber so geeinigt das ich von April-Ende September nicht mehr arbeiten muss,aber der Lohn ganz normal weiter läuft,incl.Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld.
Das Arbeitslosengeld wurde bewilligt ab dem 1 .Oktober,also der Anspruch und die Höhe.
Jetzt bin ich aber leider krank geschrieben,also noch vor der Beendigung meiner Beschäftigung.
Beim Arbeitsamt habe ich mich abgemeldet,da ich ja Krankengeld! bekomme.
Kann man mir den Anspruch von Krankengeld verwehren aufgrund des Aufhebungsvertrages (aus gesundheitlichen Gründen)/// bzw.wegen der ordentlichen Kündigung?
Kann das mit angerechnet werden diese ich sag mal so Abfindung (also vollen Lohn habe ich ja bekommen),aber ich musste ja nicht mehr auf die Arbeit.
Liebe Grüße vom Zitronenfalter