Ordentliche Kündigung/Aufhebungsvertrag aus gesundheitlichen Gründen

Hallo ihr lieben :smiley:

Ich habe eine ordentliche Kündigung und einen Aufhebungsvertrag in dem drin steht das ich aus gesundheitlichen Gründen meinen Job nicht mehr machen kann,

Ich habe mich mit dem Arbeitgeber so geeinigt das ich von April-Ende September nicht mehr arbeiten muss,aber der Lohn ganz normal weiter läuft,incl.Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld.

Das Arbeitslosengeld wurde bewilligt ab dem 1 .Oktober,also der Anspruch und die Höhe.

Jetzt bin ich aber leider krank geschrieben,also noch vor der Beendigung meiner Beschäftigung.
Beim Arbeitsamt habe ich mich abgemeldet,da ich ja Krankengeld! bekomme.

Kann man mir den Anspruch von Krankengeld verwehren aufgrund des Aufhebungsvertrages (aus gesundheitlichen Gründen)/// bzw.wegen der ordentlichen Kündigung?

Kann das mit angerechnet werden diese ich sag mal so Abfindung (also vollen Lohn habe ich ja bekommen),aber ich musste ja nicht mehr auf die Arbeit.

Liebe Grüße vom Zitronenfalter

Hallo

Wieso Arbeitsamt? Ich denke, du kriegst noch den Lohn, bist da also praktisch noch beschäftigt, nur freigestelt.
Und wieso musst du Krankengeld bekommen, wenn du doch Lohn bekommst, aber gar nicht mehr arbeiten musst? Dann musst du dich doch auch nicht krank melden.

Bitte um Aufklärung.

hi,

der September endet absehbar, vermute ich.

grüße
lipi

Hallo :smile:

Ich bin aber nur beschäftigt bis 30.9.2016.

Das heißt ab dem 1 Oktober wäre ich ja arbeitslos. Folge dessen musste ich also vorher schon Arbeitslosengeld beantragen.

Seit gestern bin ich krank geschrieben,folgedessen ist das Arbeitsamt nicht mehr zuständig für die Zahlung ab dem 1 Oktober.Das übernimmt dann die Krankenkasse!

Gruß vom Zitronenfalter

Hallo littlepinguin :smile:

Wie meinst du das denn::: Der September endet absehbar? Das der Monat bald zu Ende ist?