Danke für den Link, doch er hilft mir nicht weiter.
Mir geht es darum wie eine Betriebskostenabrechnung formal korrekt aussehen muss. Konkret: Ist ein Hinweis in der NK-Abrechnung auf die beigelegte Hausgeldabrechnung, an den VM (nicht Mieter) adressiert formal richtig? Die NK Abrechnung nennt nur die Summe der umlagefähigen Kosten. Wird das z.B. vom Finanzamt so akzeptiert als Nachweis für haushaltsnahe Dienstleistungen?
diesen Begriff kenne ich nicht?
Bisher habe ich verstanden, dass eine solche von Putzfrau/Hausmeister/wem-auch-immer an den VM adressiert wurde. Und sie, diese Rechnung, liegt der NK-Abrechnung bei und wurde wohl auf die Mieter verteilt.
Was steht denn zum Thema Nebenkosten/Betriebskosten im Mietvertrag?
Steht auf dieser „Hausgeldabrechnug“ irgendwo irgendwas von "dient zur Vorlage beim Finanzamt
als Nachweis für haushaltsnahe Dienstleistungen?
Bitte klär’ uns auf, damit wir Dir entsprechend antworten können.
Also die Nebenkostenabrechnung muss alle Positionen, über die abgerechnet wird einzeln enthalten. Und zwar mit dem jeweiligen Betrag für das gesamte Gebäude, dem Verteilungsschlüssel und dann dem daraus resultierendem Betrag für den einzelnen Mieter. Dazu kommt dann natürlich noch die „Quittierung“ bereits erhaltener Vorrauszahlungen und deren Anrechnung auf den Rechnungsbetrag, sowie die Nennung des Überschuß’ bzw. der Fehlsumme.
Beiligend ist noch eine Hausgeldabrechnung, addresiert an den
Vermieter, welche die einzelnen umlagefähigen Posten genau
aufschlüsselt.
Das einfache Weiterreichen einer solchen Abrechnung ist meist schwierig, denn da können auch Positionen aufgeführt sein, die nicht unter Nebenkosten fallen. Da ist aber eine allgemeine Aussage schwierig, wenn man die Form der Rechnung nicht kennt.
Also die Nebenkostenabrechnung muss alle Positionen, über die
abgerechnet wird einzeln enthalten. Und zwar mit dem
jeweiligen Betrag für das gesamte Gebäude, dem
Verteilungsschlüssel und dann dem daraus resultierendem Betrag
für den einzelnen Mieter. Dazu kommt dann natürlich noch die
„Quittierung“ bereits erhaltener Vorrauszahlungen und deren
Anrechnung auf den Rechnungsbetrag, sowie die Nennung des
Überschuß’ bzw. der Fehlsumme.
tut es (oder möglicherweise formal nicht korrekt?) indem auf die hg-abrechnung verwiesen wird. dort sind die positionen aufgeführt sowie mit umlagefähigkeit auf vm gekennzeichnet. die hg-abrechnung ist an den vm adressiert.
in der hg-abrechnung steht der ausgerechnete verteilerschlüssel, z.B. 1/20, jedoch nicht aus was er sich zusammensetzt. muss sowas auch rein?
der abrechnungszeitraum umfasst kein vollständiges kallenderjahr. die hg-abrechnung geht aber von einem kompletten jahr aus. der vm hat die summe der umlagefähigen kosten mit der anzahl mietmonate/12 berechnet. müsste das nicht pro posten separat angegeben sein?
Beiligend ist noch eine Hausgeldabrechnung, addresiert an den
Vermieter, welche die einzelnen umlagefähigen Posten genau
aufschlüsselt.
Das einfache Weiterreichen einer solchen Abrechnung ist meist
schwierig, denn da können auch Positionen aufgeführt sein, die
nicht unter Nebenkosten fallen. Da ist aber eine allgemeine
Aussage schwierig, wenn man die Form der Rechnung nicht kennt.
umlagefähige positionen sind in der hg-abrechnung gekennzeichnet.
ist das konstrukt so eine ordentliche nk-abrechnung? wird das z.b. vom finanzamt akzeptiert?
Handelt es sich bei dem vermieteten Objekt um ein Einfamilienhaus oder eine Wohneinheit in einem Mehrparteienhaus?
Oder habe ich diesen Hinweis irgendwo überlesen?
ich vermute, das sollte WG heißen.
Beantwortet aber meine Frage nicht.
Die WG lebt ja in einer Wohung (=Wohneinheit).
Und die Wohnung liegt in einem Haus…
Also: Wieivel Wohneinheiten (Wohnungen) sind in dem Haus?
google doch erst mal bevor du mir dauern nicht weiterführende gegenfragen stellst. hier geht es primär es um die beantwortung nur einer frage: nämlich meiner.