Hallo!
Seit einigen Jahren nutze ich ein Depot bei der Comdirect Bank AG zum Onlinetrading.
Vor einigen Wochen veranlasste ich einen Aktienkauf (ohne Limit), mein Konto war zu dem aktuellen Kurs und ausgemachten Betrag sowie Stückzahl ausreichend gedeckt. Die Order wurde auch ausgeführt jedoch ohne das mein Konto für die vereinbarte Stückzahl beim Kaufkurs in ausreichender Höhe gedeckt war (Sprich: der Kurs war beim Kauf um ein vielfaches höher). Da der Kauf mittels eines Guthabenskonto getätigt wird, frage ich mich wie die Order bei unzureichender Deckung des Kontos ausgeführt werden konnte.Die Aktie brach ein und ich Stand mit etwa 2500€ im Minus.
Kurz darauf erhielt ich Post von der Comdirect Bank AG, ich solle mein Konto ausgleichen.
Ich war somit gezwungen die Aktien zu verkaufen, zu einem zwar höheren Kurs jedoch bin ich zt. mit noch etwa 1600€ im Minus.
Die Comdirect Bank AG hat mir die gesamte Geschäftsverbindung bis zum 27.05.09 gekündigt und fordert unter Androhung eines gerichtlichen Mahnverfahrens den Ausgleich des Kontos.
Da ich Student bin und meinem Erachten nach die Order nicht hätte ausgeführt werden dürfen, kann ich dieser Forderung nicht nachkommen.
Kurz um: ist die Ausführung einer Order bei unzureichender Kontodeckung zulässig?
Wie soll ich mich verhalten?
MfG