Weiß jemand, ob und in welcher Höhe man die Gebühren, die in Zusammenhang einer Order anfallen (Maklercourtage, Provision, fremde Spesen, Ordergebühr usw.) beim Finanzamt gelten machen kann, wie das geht und ob (wenn) die Beträge zu 100% erstattet werden ?
Hi,
wenn Du innerhalb eines Jahres wieder verkaufst, kannst Du die genannten Kosten als Werbungskosten geltend machen und verminderst dadurch einen eventuellen Spekulationsgewinn. Seit 1999 ist in diesem
Bereich sogar ein Spekulationsverlust möglich.
Tschüß
Uwe
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