ich versuche gerade das einmal Gelernte wieder zusammen zu reimen aber es ist leider lückenhaft, deshalb:
Der Orderscheck ist doch derjenige welcher zwingend auf der Rückseite unterschrieben (indossiert) werden muss oder nicht?
Und welchen Vor- oder Nachteil birgt das eigentlich für den Indossent? Was passiert, wenn der Scheck auf dem Wege zur Bank verloren ginge, dann könnte dieser jemand doch seinen Stempel unter den meinen setzen und behaupten ich hätte ihn weitergegeben oder?
Und welchen Vor- oder Nachteil birgt das eigentlich für den
Indossent? Was passiert, wenn der Scheck auf dem Wege zur Bank
verloren ginge, dann könnte dieser jemand doch seinen Stempel
unter den meinen setzen und behaupten ich hätte ihn
weitergegeben oder?
natürlich, weil eine Unterschrift ohne Zusatz bzw. nur mit dem Zusatz „an Order“ einen Orderscheck faktisch zu einem Inhaberscheck werden läßt (Blanko- bzw. Teilindossament). Wenn man jedoch mit dem Zusatz „an König Kalle Wirsch“ indossiert, muß schon König Kalle Wirsch der Einreicher sein.
Es ist allerdings in der Praxis so, daß Kreditinstitute für einen gut bekannten Einreicher in die Haftung gehen, d.h. es kommt ein Stempel „wir garantieren für das fehlende Indossament“ (oder sinngemäßes) auf die Rückseite und dann wird das Ding von zwei vertretungsberechtigten Mitarbeitern unterschrieben.