Orderscheck mit Vollmacht einlösen?

Verwirrende Signale von der deutschen Sparkasse: Ich lebe nicht mehr in Deutschland, erhalte aber von Zeit zu Zeit Orderschecks an die Adresse meiner Elternn - allerdings mit MEINEM Namen.

Die in England einzulösen, ist teuer. Lösung wäre: Meine Eltern reichen sie in Deutschland ein, zahlen sie auf ihr eigenes Konto und überweisen das Geld an mich.

Die Sparkasse sagte: „Nee, geht nicht, Orderscheck nicht an Überbringer, nur an den Adressaten, es sei denn, es gibt eine Vollmacht.“

Heute sind wir mit der Vollmacht gescheitert. Das ginge nicht, der Orderscheck müsse persönlich unterschrieben werden.

Was kann man da tun? Welche der beiden Aussagen ist denn richtig?

Hi,
es stimmt die Aussage das Orderschecks nur von demjenigen hinten auf der Rückseite unbedingt unterschrieben werden muß der auch vorne drauf steht (also Empfänger).

Blöde Lösung wäre also, Orderscheck nach England schicken, du unterschreibst, schickst ihn zurück an deine Eltern und sie reichen ihn ein.

Bessere Lösung: Entweder normale Verrechnungsschecks ausstellen lassen, noch besser: Geld auf englisches Konto überweisen lassen. Sehr geringe Gebühren und die Verlustgefahr übers Verlieren über die Post ist nicht gegeben.

Liebe Grüße,
Conny