Ordnugswiedrigkeit in der Probezeit Urteil nach de

Guten Tag zusammen,es geht um folgendes 3 monate vor ablauf einer Probezeit für den autoführerschein Klasse B wird eine ordnugswiedrigkeit begannen die ein A-Verstoß ist und 4 punke und ein bußgeld mit sich zieht.
Diese ordnugswiedrigkeit reicht aus für ein Aufbauseminar in der Fahrschule mit 2 jahre extra Probezeit usw.
Durch einen Anwald würde man z.B durch einspruch diese sache so lange in die länge ziehen also in diesem fall 3 monate damit man aus der probezeit raus kommt bis man dann endgültig als schuldig erklärt wird (nicht mehr in der Probezeit am Tag in dem die ordnungswiedrigkeit rechtskräftig wird !!!).
Nun wurde ja diese ordnugswiedrichkeint in der Probezeit begannen das urtel viel jedoch erst nach der Probezeit und wurde auch nach der Probezeit erst rechtskräftig.
Wie fällt nun die strafe aus ?? muss der betroffene nun trotzdem in die nachschulung da es keine rolle spielt wann das urteil viel sonder wann es begannen wurde und wird noch als fahranfänger bestraft oder bleibt ihm dies erspart?
Ich bedanke mich für euer interesse und würde mich auf antworten freuen

Gruß

Hi,

Nachschulung ist keine Strafe und die Probezeitverlängerung eine erweiterte Bewährungszeit.

Aber egal wie es ist, es zählt der Tattag. Die Rechtskraft des Bußgeldbescheid raus ziehen bringt da nichts.

Q-Gruß