Liebe Experten, wir möchten bei unserer aktuellen Satzung veränderbare Punkte genauer in einer Ordnung (z.B. Finanzordnung) definieren. Wie verweise ich in der Satzung auf eine zugehörige Ordnung? Gebe ich für „Beiträge und Gebühren“ z.B. an:" Eine ausführliche Aufstellung der Gebühren und Beiträge sind in der der Satzung angehängten Ordnung 1 aufgeführt." Oder wie formuliert man diesen Verweis, um kund zu tun, das es zu einem bestimmten Paragrafen eine separate Ordnung gibt. Ich danke allen, die sich bum Hilfe bemühen.
Hallo,
hier findest du z. B. eine Formulierung, ich möchte jetzt nicht von denen abschreiben:
Gruß
Christa
Vielen lieben Dank Christa, das hat mir sehr geholfen. LG