Ordnungsamt

Hallo liebe Experten,

was passiert, was wird das Ordnungsamt tun, wenn ein Lärmmieter wegen enormer Ruhestörung beim Ordnungsamt angezeigt wird. Gegen den Lärmmieter wurde bereits ein Räumungsverfahren eingeleitet, leider läßt er an den Mitmietern seinen Unmut darüber spüren, durch donnernde, laute Musik und das Hochheben und fallenlassen seiner Möbelstücke, besonders in den späten Abendstunden oder nachts.

Vielen Dank

Heike

was passiert, was wird das Ordnungsamt tun, wenn ein
Lärmmieter wegen enormer Ruhestörung beim Ordnungsamt
angezeigt wird.

Das wird wohl nein Bußgeld verhängen…

Gegen den Lärmmieter wurde bereits ein
Räumungsverfahren eingeleitet, leider läßt er an den
Mitmietern seinen Unmut darüber spüren, durch donnernde, laute
Musik und das Hochheben und fallenlassen seiner Möbelstücke,
besonders in den späten Abendstunden oder nachts.

Nun, dann empfiehlt es sich regelmäßig die Polizei zu holen. In der regel wird spätestens beim zweiten „Vorsprechen“ der Kollegen an einem Tag das Lärm verursachende Gerät sichergestelt und bis zur Abholung frühestens am nächsten Tag bei auf dem Revier verwahrt - dazu gibt es natürlich ebenfalls noch ein Bußgeld. Es gibt mittlerweile auch Kommunen, die „Lärmstreifen“ vom Ordungsamt auf der Straße haben, damit die polizei sich um wichtigeres kümmern kann.

Ich empfehle einfach mal beim örtlichen Ordnungsamt nachzufragen, welche Verhaltensmaßregel empfohlen wird.

Und wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat und unsere Gerichte noch ein wenig mehr belasten will könnte man sich natürlich auch noch dazu durchringen dem Lärmverursacher vor gericht den ein oder anderen Euro zu entlocken. Da geht doch einiges an Lebensqualität verloren, wenn man tagtäglich nicht schlafen kann - von den gesundheitlichen folgen ganz abgesehen. :wink:

Gruß Andreas

Vielen Dank für die Antwort, das ist eine gute Idee, ich habe eben dem örtlichen Ordnungsamt geschrieben, auf deren Antwort bin ich sehr gespannt.

Den geschädigten Mietern ist es unangenehm ständig die Polizei zu holen, wie Du schon sagtest, die haben besseres zu tun als Lärmmieter zu ermahnen.

Dem Lärmverursacher wird man keinen Euro entlocken können, es sieht nicht so aus als ob er arbeitet, er steht morgens (wenn man das so nennen kann), zwischen 11 und 14 Uhr auf, dann gehts richtig mit donnernde, brüllende Musik los, zwischendurch macht er Pause, dann gehts weiter bis in den frühen Morgenstunden, ab und zu hebt er seine Möbel hoch, lässt sie fallen, er feiert Partys, er grölt mit oder ohne Gäste.

Eine Nachbarin hat Schichtdienst, sie sagte, dass sie nur schlafen kann wenn sie Nachtschicht hat, weil der Lärmmieter in der Zeit sich ruhig verhält. Oder sie schläft beim offenen Fenster, damit sie ihn nicht so arg hört, sondern eher den Verkehr. Die Nerven liegen bei jedem blank und wir sind froh, wenn der Lärmnachbar auszieht.

Liebe Grüße

Heike

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Den geschädigten Mietern ist es unangenehm ständig die Polizei
zu holen, wie Du schon sagtest, die haben besseres zu tun als
Lärmmieter zu ermahnen.

Das mag sein, aber dafür braucht man sich weder schämen, noch braucht es einem unangenehm zu sein.

Dem Lärmverursacher wird man keinen Euro entlocken können,

Spätestens wenn dann irgendwann der Gerichtsvollzieher die Stereoanlage mitgenommen hat oder der Lärmverursacher in Erzwingungshaft sitzt ist auch Ruhe…

Die Nerven liegen bei jedem blank und wir sind froh,
wenn der Lärmnachbar auszieht.

Ein Grund mehr jede Lärmbelästigung zur Anzeige zu bringen und die Polizei/das Ordungsamt zu rufen.

Gruß Andreas

Hallo Andreas,

vielen Dank nochmals für Deine Antwort, dann brauchen wir ja kein schlechtes Gewissen zu haben, wenn wir die Polizei bemühen rauszukommen.

Das Ordnungsamt habe ich angeschrieben, auf die Antwort vom Ordnungsamt bin ich schon sehr gespannt.

Liebe Grüße

Heike

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damit die
polizei sich um wichtigeres kümmern kann.

Wozu ich, da ich kürzlich eine Polizeistreifenfahrt mitmachen durfte, sagen kann, dass es manchmal auch einfach nix zu tun gibt. Da kann selbst eine kleine Ruhestörung eine willkommene Abwechslung sein.

Levay

Wenn das so ist, dann braucht man kein schlechtes Gewissen haben, aber irgendwann wird der Lärmmieter ausziehen müssen, dann haben wir Ruhe.

Liebe Grüße

Heike

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Wenn das so ist, dann braucht man kein schlechtes Gewissen
haben

Das sowieso nicht. Die Polizisten haben einen Job, sie werden dafür bezahlt, und es gibt gewiss unangenehmere Situationen als solche. Im Übrigen sind sie zu einem Eingreifen ja gar nicht verpflichtet.

Levay

Hallo Levay,

gestern war es dann soweit, um 23:30 Uhr haben meine Nachbarn und ich die Polizei bemühen müssen. Die Polizisten haben ihn wohl gebeten die Musik leiser zu machen, denn wir konnten dann endlich schlafen gehen.

Was meinst Du damit, dass sie zu einem Eingreifen nicht verpflichtet sind? Können die ablehnen zum Radaumacher zu gehen um ihn um Ruhe zu bitten?

LG Heike

Wenn das so ist, dann braucht man kein schlechtes Gewissen

haben

Das sowieso nicht. Die Polizisten haben einen Job, sie werden
dafür bezahlt, und es gibt gewiss unangenehmere Situationen
als solche. Im Übrigen sind sie zu einem Eingreifen ja gar
nicht verpflichtet.

Levay

Können die ablehnen zum Radaumacher zu
gehen um ihn um Ruhe zu bitten?

Ja.

  1. Diese Bitte oder auch jede andere Maßnahme, um Ruhe zu schaffen, ist ein Maßnahme der sog. Gefahrenabwehr und stützt sich auf die jeweilige Generalklausel im Polizeirecht des jeweiligen Landes. In dieser Klausel heißt es immer, die Polizei „kann“, also nicht: „muss“. Was sie nur muss, ist ermessensfehlerfrei darüber entscheiden, ob sie es tut. Einen Anspruch auf Einschreiten gibt es nicht.

  2. Die Ruhestörung kann auch eine Ordnungswidrigkeit sein. Anders als Straftaten, müssen Ordnungswidrigkeiten aber nicht verfolgt werden, sondern können.

Levay

ui, das wusste ich gar nicht, deshalb wird wohl erst gründlich hinterfragt warum und weswegen wir die Polizei bitten, aber das was Du geschrieben hast, das lassen wir lieber nicht unseren Lärmnachbarn wissen.

Liebe Grüße

Heike

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ui, das wusste ich gar nicht, deshalb wird wohl erst gründlich
hinterfragt warum und weswegen wir die Polizei bitten, aber
das was Du geschrieben hast, das lassen wir lieber nicht
unseren Lärmnachbarn wissen.

Wieso? Für den ist diese Information egal. :wink: Er hat ja keinen Einfluss darauf, ob die Polizei nun kommt, oder nicht. Es sei denn er schafft es immer kurz nachdem ihre die Polizei verständigt habt einen Großeinsatz an einem anderen Ort einzusteuern, so dass die Polizei Prioritäten setzen muss. :wink:
Im Normalfall wird auch einer Meldung über Ruhestörung immer nachgegangen, außer eben im Falle, in dem ein Einsatz durch andere Einsatzprioritäten nicht möglich ist, oder ein Einsatz für nicht notwendig erachtet wird. Letzteres lässt sich aber nicht so einfach beurteilen, wenn man noch nicht vor Ort war. :wink:

Gruß Andreas

Das wird er wohl nicht schaffen, aber wer weiß. ;o)

Nachdem die Polizei am Donnerstag beim Lärmnachbar war, hielt er etwas Ruhe, aber das war nicht von langer Dauer, seit heute Mittag hört er wieder, brüllende, donnernde Musik. Ob man die Polizei auch tagsüber, also vor 22 Uhr bemühen könnte?

Liebe Grüße

Heike

Wieso? Für den ist diese Information egal. :wink: Er hat ja keinen
Einfluss darauf, ob die Polizei nun kommt, oder nicht. Es sei
denn er schafft es immer kurz nachdem ihre die Polizei
verständigt habt einen Großeinsatz an einem anderen Ort
einzusteuern, so dass die Polizei Prioritäten setzen muss. :wink:
Im Normalfall wird auch einer Meldung über Ruhestörung immer
nachgegangen, außer eben im Falle, in dem ein Einsatz durch
andere Einsatzprioritäten nicht möglich ist, oder ein Einsatz
für nicht notwendig erachtet wird. Letzteres lässt sich aber
nicht so einfach beurteilen, wenn man noch nicht vor Ort war.
:wink:

Gruß Andreas