Liebe Community.
Nehmen wir mal an, Herr A. dekoriert zu Anfang Oktober seinen Garten mit diversen Halloweendekorationen.
Mitunter können recht makabere, morbide Dinge darunter sein.
Herr A. würde dies als temporäre Kunsatinstallation, die mit seiner Religionsfreiheit einhergeht, erklären.
Frau B., seine Nachbarin, könnte diese „Installation“ nicht gefallen.
Sie würde mit Abbau der Dekorationen drohen, ansonsten würde sie das Ordnungsamt damit beauftragen.
Nehmen wir mal diesen fiktiven Fall an.
Dürfte das Ordnungsamt festsetzen, was Herr A. in seinem Garten, zu Dekorationszwecken aufstellt?