Nehmen wir mal an, Herr A. dekoriert zu Anfang Oktober seinen Garten mit diversen Halloweendekorationen.
Mitunter können recht makabere, morbide Dinge darunter sein.
Herr A. würde dies als temporäre Kunsatinstallation, die mit seiner Religionsfreiheit einhergeht, erklären.
Frau B., seine Nachbarin, könnte diese „Installation“ nicht gefallen.
Sie würde mit Abbau der Dekorationen drohen, ansonsten würde sie das Ordnungsamt damit beauftragen.
Nehmen wir mal diesen fiktiven Fall an.
Dürfte das Ordnungsamt festsetzen, was Herr A. in seinem Garten, zu Dekorationszwecken aufstellt?
da dabei keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht, müsste die Darstellung an sich schon verboten sein, damit hier das Ordnungsamt aktiv würde.
Aus dem echten Leben: Ich wäre schon froh, wenn das Ordnungsamt bei nicht geräumten Gehwegen in der Nachbarschaft aktiv werden würde. Aber das schert die überhaupt nicht.
Von daher denke ich hast du schlechte gar keine Karten.
„…da dabei keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht, müsste die Darstellung an sich schon verboten sein, damit hier das Ordnungsamt aktiv würde“?
ich meine damit Straftaten wie Volksverhetzung, Gewaltdarstellung, Erregung öffentlichen Ärgernisses usw.
Wenn das Teil nicht direkt neben einem Kindergarten oder einer Grundschule steht, wird da wohl keiner aktiv werden. Und selbst wenn es das tut, ist die Frage, ob das Ordnungsamt etwas dagegen unternehmen könnte.
Das ist mir durchaus bewusst, enthält jedoch keine direkte
Antwort auf meine Frage.
Solange von der aufgestellten Deko keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht, wird sich das Ordnungsamt einen Dreck um den seltsamen Wunsch der Nachbarin kümmern.
Wenn die nachbarlich dekorierten Gärten nicht dem Geschmack der Dame entsprechen, hätte sie sich das vor dem Kauf ihres Hauses überlegen müssen und sich ein Haus leisten müssen, das weit und breit keine Nachbarn hat.
Schon se4ltsam mit welchem Recht manche Mitbürger meinen, in die Rechte ihrer Nachbarn und Mitbürger eingreifen zu dürfen.
ramses90
Nein, es würde keinerlei Gefahr für die Öffentlichkeit bestehen, es sei denn,-
Pappmaché-Figuren erwachten urplötzlich zum Leben.
Im letzten Jahr wurde, rein fiktiv, der Nachbarin geraten, einfach nicht hinzuschauen,
jedoch ist diese wohl selber schuld, wenn sie sich über den Gartenzaun hängt, um zu schauen.
Aber so bin ich guter Dinge,
dass Herr A. keine Probleme bekommen könnte.
Das nahm ich auch an,
die Nachbarin kann nichts unternehmen.
Es gibt allerdings in manchen Städten auch „Vorgartensatzungen“, in denen Regeln für das Erscheinugsbild festgelegt sind. Da würde ich mal einen Blick reinwerfen.
ich würde mir lieber Gedanken machen,wenn ich ein ganze Seite von FB verlinke…
Jedoch wenn mein Gartennachbar soetwas als Dekoration bezeichnet und aufstellt und mir das nicht gefällt würde ich doch Behörden aussen vor lassen und es mit reden versuchen,vielleicht hilft das.
Die Verlinkung diente als Beispiel, nicht als ein:
„So ist es.“
Sondern ein:
„So könnte es sein.“
Und wenn FB-Verlinkungen illegal sind, war es keinerlei Absicht.
Frau B. könnte cholerisch und etwas impulsiv sein, so dass „normales“ reden wohl eher nicht fruchten würde.
Und wie eingangs beschrieben, hätte sie ja gedroht, dass diese Deko abgebaut werden müsste;
danach wäre sie „abgerauscht“.