Ordnungsamt in ein Mehr-Parteien-Haus lassen?

Hi,

darf das Ordnungsamt in NRW ein Mehr-Parteien-Haus einfach betreten?

Angenommen in einer der Wohnungen gab es eine Meldung wegen Ruhestörung, darf das Ordnungsamt nach einem ausdrücklichen Verbot von einem der Mieter und ohne Erlaubnis des Hausbesitzers in das Haus kommen?
Das die Jungs dann auch nur bis zur Wohnung dürfen ist klar, wie stehts aber um das Haus?

Danke

Angenommen in einer der Wohnungen gab es eine Meldung wegen
Ruhestörung, darf das Ordnungsamt nach einem ausdrücklichen
Verbot von einem der Mieter und ohne Erlaubnis des
Hausbesitzers in das Haus kommen?

JA !!!
Kein Mieter kann ein Hausverbot für ein Mehrparteien-Mietobjekt aussprechen !
Niemand braucht eine Erlaubnis eines Vermieters um ein Mietobjekt zu betreten !

Hallo!

Angenommen in einer der Wohnungen gab es eine Meldung wegen
Ruhestörung, darf das Ordnungsamt nach einem ausdrücklichen
Verbot von einem der Mieter und ohne Erlaubnis des
Hausbesitzers in das Haus kommen?

Es muss nicht das Ordnungsamt oder die Polizei sein, selbst gegen einen rein privaten Besuch bei einem Mieter können weder Hauseigentümer noch andere Mieter etwas unternehmen.

Die Zeit der Blockwarte, die sortieren, wer wen besuchen darf, ist vorbei.

Gruß
Wolfgang

Hi,

darf das Ordnungsamt in NRW ein Mehr-Parteien-Haus einfach
betreten?

—Warum sollte es nicht dürfen?

Angenommen in einer der Wohnungen gab es eine Meldung wegen
Ruhestörung, darf das Ordnungsamt nach einem ausdrücklichen
Verbot von einem der Mieter und ohne Erlaubnis des
Hausbesitzers in das Haus kommen?

—Ja, ein einzelner Mieter kann nur über seine Wohnung bestimmen und der Hausbesitzer muss keine Erlaubnis erteilen.

Das die Jungs dann auch nur bis zur Wohnung dürfen ist klar,
wie stehts aber um das Haus?

—Die Jungs dürfen das, auch in NRW, denn die sollen ja die Ruhestörung abstellen.

LG:smile:

Danke

Es muss nicht das Ordnungsamt oder die Polizei sein, selbst
gegen einen rein privaten Besuch bei einem Mieter können weder
Hauseigentümer noch andere Mieter etwas unternehmen.

Die Zeit der Blockwarte, die sortieren, wer wen besuchen darf,
ist vorbei.

Gott sei es gedankt aber: ein Vermieter/Eigentümer darf gegen Besucher ein Hausverbot aussprechen - bei gravierendem Fehlverhalten desselben !!!.